25/07/2026
„Brauchen wir wirklich zwei Anwälte, wenn wir uns doch einig sind?“ 🤔
Diese Frage höre ich in der Praxis fast täglich. Die Antwort lautet: Nein, für den Scheidungsantrag reicht ein Anwalt aus – aber dieser vertritt immer nur eine Seite.
⚠️ Das ist der entscheidende Unterschied:
Der beauftragte Anwalt darf und wird nur die Interessen seines Mandanten wahrnehmen. Er kann keine „neutrale Beratung“ für beide Ehepartner durchführen.
Wenn ihr euch aber über Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen bereits einig seid, reicht dieser eine Antrag völlig aus. Die Anwalts- und Gerichtskosten könnt ihr euch dann intern einfach teilen – das spart beiden Parteien bares Geld!
Hattet ihr diesen Mythos auch im Kopf?