Bremenin kellot

Bremenin kellot Seuraamme 20.11.2020 Bremenissä alkavaa oikeudenkäyntiä. jossa pastori Olaf Latzelia syytetään kansankiihottamisesta.

Wer waren da:
28/08/2024

Wer waren da:

Das Verfahren wegen Volkverhetzung gegen Olaf Latzel wurde eingestellt, gegen eine Entschuldigung und 5.000 Euro für einen queeren Verein.

Latzel muss 5.000 Euro an das "Bremer Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben" zahlen. Der Verein ist enttäuscht, hat aber sch...
28/08/2024

Latzel muss 5.000 Euro an das "Bremer Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben" zahlen. Der Verein ist enttäuscht, hat aber schon konkrete Pläne für das Geld.

Der Verein zeigte sich enttäuscht vom Ausgang des Verfahrens. Das von Latzel zu zahlende Geld soll gezielt in Projekte gegen religiös motivierte Queerfeindlichkeit fließen. "So planen wir beispielsweise gemeinsam mit Teilen der Bremischen Evangelischen Kirche eine Informationsveranstaltung zum Thema Konversionstherapie", sagte "Rat&Tat"-Vorstand Georg Dietsch zu buten un binnen.

Latzel muss 5.000 Euro an das "Bremer Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben" zahlen. Der Verein ist enttäuscht, hat aber schon konkrete Pläne für das Geld.

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28/08/2024

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„Verbrecher vom Christopher-Street-Day“, „Gender-Dreck“ und „Homo-Lobby“ – all das sind Begriffe, die der Bremer Pastor Olaf Latzel in einem biblischen Eheseminar vor fünf Jahren benutzte. Seit 2020 beschäftigt dieser Vorfall die Gerichte. Seit Mittwoch wird der Fall vor dem Landgeri...

Evangelisch de: ".... Am Mittwoch sagte Latzel in einer persönlichen Erklärung vor Gericht, er habe in dem Eheseminar "A...
28/08/2024

Evangelisch de: ".... Am Mittwoch sagte Latzel in einer persönlichen Erklärung vor Gericht, er habe in dem Eheseminar "Aussagen getroffen, die Menschen verletzt haben". Das sei ein schwerer Fehler gewesen. Er distanziere sich von dieser "sprachlichen Entgleisung, die mir nicht hätte passieren dürfen. Ich bitte die Betroffenen aufrichtig um Entschuldigung."

Mit der Einstellung gibt es keine Entscheidung in der Sache, also keine Bewertung, ob Latzels Worte die Menschenwürde verletzt haben und volksverhetzend waren oder nicht. Einig sei sich das Gericht, "dass das, was Pastor Latzel gesagt hat, nicht gut war", bekräftigte Richterin Wesemüller.

Seit Jahren läuft ein juristischer Streit über Worte des Bremer Pastors Olaf Latzel, der sich abfällig über die Gender-Bewegung und Homosexuelle geäußert hatte. Nach mehreren Instanzen wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt.

IDEA Anklage nach Aussagen in EheseminarGrund für die Verurteilung durch das Amtsgericht waren Aussagen des Pastors in e...
28/08/2024

IDEA Anklage nach Aussagen in Eheseminar
Grund für die Verurteilung durch das Amtsgericht waren Aussagen des Pastors in einem Eheseminar seiner Gemeinde im Oktober 2019. Es wurde im März 2020 als Audiodatei auf YouTube veröffentlicht. Darin hatte er u.a. Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Diese Homolobby, dieses Teuflische kommt immer stärker, immer massiver, drängt sich immer mehr hinein.“

Außerdem hatte er geäußert: „Überall laufen diese Verbrecher herum vom Christopher Street Day.“ Latzel entschuldigte sich später für die Aussagen und löschte die Aufzeichnung im Internet.

Latzel: Aussagen waren ein Fehler
Vor der Verfahrenseinstellung gab Latzel eine Erklärung ab. Darin sagte er, er bedauere, dass er durch seine Aussagen im Eheseminar Menschen verletzt habe. Dafür bitte er um Entschuldigung. Sie seien ein Fehler gewesen und er distanziere sich von seiner Wortwahl. „Diese Entgleisungen hätten mir nicht passieren dürfen.“ Als Christ und Pastor achte er homosexuelle Menschen wie alle anderen.

Richterin: „Äußerungen waren so nicht gut“
Richterin Frauke Wesemüller sagte, Latzels Äußerungen seien „so nicht gut“ gewesen. Ob sie strafbar seien, sei „unter Juristen umstritten“. Man dürfe unter Bezug auf die Bibel durchaus öffentlich erklären, dass man Homosexualität für Sünde halte. „Aber natürlich dürfen Sie durch Ihre Worte nicht andere Menschen in ihrer Würde verletzen.“ Die vergangenen Jahre seien für Latzel wegen des Strafverfahrens „sicher nicht einfach“ gewesen. Seine Entschuldigung bei den Menschen, die er verletzt habe, sei authentisch.

Böttner: Großer politischer Druck
Latzels Verteidiger Sascha Böttner betonte, mit der Einstellung des Verfahrens gelte für Latzel weiter die Unschuldsvermutung. Er sei nach wie vor der Auffassung, dass sein Mandant hätte freigesprochen werden müssen. In der ersten Berufungsverhandlung habe das Landgericht das ja auch getan. Das Oberlandesgericht habe diesen Freispruch mit einer vorgeschobenen Begründung aufgehoben. Auf dem ganzen Verfahren habe von Anfang an „großer politischer Druck“ gelastet.

Der Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde zahlt eine Geldauflage.

KreiszeitungProzess gegen Bremer Pastor Latzel vorläufig eingestelltStand:28.08.2024, 13:28 UhrSeit vier Jahren wird vor...
28/08/2024

Kreiszeitung
Prozess gegen Bremer Pastor Latzel vorläufig eingestellt
Stand:28.08.2024, 13:28 Uhr

Seit vier Jahren wird vor Gericht um Aussagen eines Bremer Pastors gerungen. Hat Olaf Latzel die Menschenwürde verletzt? Eine Antwort findet das Gericht nicht - kommt aber trotzdem zu einem Beschluss.

Bremen - Der juristische Streit um Äußerungen des Bremer Pastors Olaf Latzel könnte bald ein Ende haben. Das Landgericht Bremen werde das Verfahren wegen Volksverhetzung gegen den Mann einstellen, kündigte die Vorsitzende Richterin an. Der Theologe müsse dafür innerhalb von sechs Monaten 5.000 Euro an den gemeinnützigen Bremer Verein Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben zahlen.

Pastor sprach abfällig über queere Menschen
Dem Pastor der St. Martini-Gemeinde in Bremen wurden Äußerungen während eines Eheseminars im Oktober 2019 zum Verhängnis. In dem Seminar mit dem Titel „Biblische Fahrschule zur Ehe“ schimpfte er über „Genderdreck“ und „Verbrecher“ vom Christopher Street Day. Er warnte die Ehepaare vor der „Homo-Lobby, dieses Teuflische, kommt immer stärker, immer massiver, drängt immer mehr hinein“.

Die Aussagen gelangten als Audiodatei online und sorgten für massive Kritik. Bei den Ermittlern gingen nach eigenen Angaben mehrere Anzeigen ein. Latzel löschte daraufhin die Datei und entschuldigte sich online.

Auch vor dem Landgericht räumte der Pastor jetzt „schwere Fehler“ ein. „Diese sprachlichen Entgleisungen hätten nicht passieren dürfen“, betonte Latzel. Er habe das Gebot der Nächstenliebe verletzt und bitte die Betroffenen um Entschuldigung. Der Fall landete noch einmal vor Gericht, nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht ein Urteil vom Mai 2022 aufgehoben hatte.

Juristischer Streit seit mehr als vier Jahren
Der Fall beschäftigt die Justiz schon seit mehr als vier Jahren. In einem ersten Verfahren im November 2020 hatte das Amtsgericht Bremen keine Zweifel: Olaf Latzel habe Menschen beschimpft, sie verächtlich gemacht und in ihrer Würde verletzt. Das Gericht verurteilte ihn wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro.

Der Pastor akzeptierte das Urteil nicht und legte Berufung ein. Er habe sich mit seinen Aussagen nur auf Textstellen des Alten und Neuen Testaments berufen, so seine Argumentation. Er lehne Homosexualität als Sünde ab, Homosexuelle seien - wie alle Sünder - in seiner Gemeinde willkommen.

Auch das Landgericht Bremen sah die Äußerungen durch die Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt und sprach Latzel im Mai 2022 frei. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, der Fall landete vor dem Hanseatische Oberlandesgericht. Das Urteil sei zu knapp und lückenhaft, kritisierten die Richter im Februar 2023 und hoben den Freispruch wieder auf. Die Religionsfreiheit komme an ihre Grenzen, wenn die Menschenwürde betroffen sei.

Landgericht Bremen findet keine klare Antwort
Hat Olaf Latzel mit seinen Worten Menschen in ihrer Würde verletzt? Oder hat er von seinem Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit Gebrauch gemacht? Das sei unter Juristen genauso umstritten wie innerhalb der Bevölkerung, sagte die Vorsitzende Richterin. Egal zu welchem Urteil das Landgericht käme, wäre eine Seite nicht einverstanden. Der juristische Streit könnte sich noch viele Jahre hinziehen.

Die Entschuldigung von Olaf Latzel sei authentisch, befand die Vorsitzende Richterin. Auch um ihm weitere Belastungen zu ersparen, stelle das Gericht das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Ein Hinweis gab die Richterin dann doch: „Wir sind der Ansicht, dass man seine Worte in der Öffentlichkeit stets mit Bedacht wählen sollte.“ Erst recht als Pastor, der eine Vorbildfunktion habe.

Noch nicht alle juristischen Fragen geklärt
Wenn Olaf Latzel das Geld rechtzeitig an den Verein zahlt, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Es gibt dann kein Urteil - und der 56-Jährige gilt weiterhin als unschuldig.

Seit vier Jahren wird vor Gericht um Aussagen eines Bremer Pastors gerungen. Hat Olaf Latzel die Menschenwürde verletzt? Eine Antwort findet das Gericht nicht - kommt aber trotzdem zu einem Beschluss.

Buten un Binnen Der erneute Prozess wegen Volksverhetzung nimmt damit ein schnelles Ende. Latzel muss 5.000 Euro an das ...
28/08/2024

Buten un Binnen Der erneute Prozess wegen Volksverhetzung nimmt damit ein schnelles Ende. Latzel muss 5.000 Euro an das "Bremer Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben" zahlen.

Der Pastor müsse die Geldauflage innerhalb von sechs Monaten zahlen, sagte die Vorsitzende Richterin des Bremer Landgerichts. Wenn er das Geld an den gemeinnützigen Bremer Verein "Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben" überwiesen habe, werde das Verfahren endgültig eingestellt.

Der Fall landete noch einmal vor Gericht, nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht ein Urteil vom Mai 2022 aufgehoben hatte. Dem Pastor der St. Martini-Gemeinde wurden Äußerungen während eines Eheseminars im Oktober 2019 zum Verhängnis. Er sprach abfällig über Homosexuelle und über das Gendern. Die Aussagen, für die er sich später entschuldigte, gelangten als Audiodatei online.

Urteil könnte vier Jahre alten Rechtsstreit beenden
Das Amtsgericht Bremen hatte Latzel im November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt. In einem Berufungsprozess sprach ihn das Landgericht frei. Nach Einschätzung des Gerichts habe er nicht zu Hass angestachelt und die Äußerungen seien von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt gewesen.

Das Oberlandesgericht kam zu einer anderen Auffassung: Das Urteil sei zu knapp und lückenhaft, kritisierten die Richter im Februar 2023. Die Religionsfreiheit komme an ihre Grenzen, wenn die Menschenwürde betroffen sei. Mit dem Entschluss des Landgerichts könnte der juristische Streit nach vier Jahren bald ein Ende haben.

Der erneute Prozess wegen Volksverhetzung nimmt damit ein schnelles Ende. Latzel muss 5.000 Euro an das "Bremer Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben" zahlen.

LTOVierter Durchgang im Strafprozess gegen den homofeindlichen Pastor Olaf Latzel: Nach dem Amts-, dem Land- und dem Obe...
28/08/2024

LTO
Vierter Durchgang im Strafprozess gegen den homofeindlichen Pastor Olaf Latzel: Nach dem Amts-, dem Land- und dem Oberlandesgericht Bremen verhandelt ab Mittwoch erneut das Landgericht über die Volksverhetzungsanklage gegen Latzel.

In allen Verhandlungen ging und geht es um dieselbe Sache: Der heute 56-jährige Pfarrer der evangelikalen Bremer Innenstadtgemeinde St. Martini hatte sich 2019 in einem Eheseminar abschätzig über Homosexuelle geäußert: "Überall laufen diese Verbrecher rum von diesem Christopher Street Day". Und weiter: "Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist zutiefst teuflisch und satanisch". Teuflisch sei auch die "Homo-Lobby". Und Homosexualität gehöre zu den "Degenerationsformen von Gesellschaft".

Als die Gemeinde einen Ton-Mitschnitt des Vortrags ins Internet stellte, wurde Latzel von entsetzten Homosexuellen angezeigt. Er bat daraufhin zwar um Entschuldigung, falls der Eindruck entstanden sein sollte, er halte Homosexuelle generell für Verbrecher. Aber das nützte ihm nichts: Das Amtsgericht (AG) verurteilte ihn 2020 wegen Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 90 Euro, also 8.100 Euro.

Erfolg hatte er dagegen in der nächsten Instanz: Auf Latzels Berufung hin hob das Landgericht (LG) das Urteil 2022 auf und sprach ihn frei, weil seine Äußerungen durch die Glaubensfreiheit gedeckt seien. Dieses Grundrecht nach Art. 4 Grundgesetz (GG) schütze auch extreme religiöse Bekenntnisse und überwiege hier den Schutz der Ehre von Homosexuellen, meinte die Kleine Strafkammer 51 (Az.: 51 Ns 225 Js 26577/20).

Das wiederum missfiel der Staatsanwaltschaft. Sie legte Revision ein und bekam 2023 Recht: Das Bremer Oberlandesgericht (OLG) hob den Freispruch auf und verwies das Verfahren zur erneuten Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück (Az.: 1 Ss 48/22).

OLG legt Leitlinien für neue Verhandlung fest
Nun wird also die Kleine Strafkammer 52 des LG über den strenggläubigen Pfarrer zu Gericht sitzen, der in den Medien auch schon als "Hetzprediger von Bremen" oder "Pastor Lieblos" bezeichnet wurde. Dabei muss die Kammer mehrere Vorgaben des OLG berücksichtigen. Dessen 1. Strafsenat hatte den Freispruch zwar eigentlich nur aus einem formalen Grund aufgehoben, aber zugleich auch inhaltlich klare Leitlinien für die neue Verhandlung formuliert.

Der formale Grund war ein "Begründungsmangel": Nach Ansicht des OLG hat das LG in seiner Urteilsbegründung die strittigen Äußerungen und deren Kontext nicht ausführlich genug im konkreten Wortlaut wiedergegeben; daher könne das OLG als Revisionsinstanz den Sachverhalt nicht genau überprüfen – eine Begründung, die bei Latzels Verteidigung auf Unverständnis stieß. Denn das freisprechende LG-Urteil enthält immerhin eine rund zweieinhalb Seiten lange Zusammenfassung des gut hundertminütigen Vortrags, obwohl es bei der Anklage eigentlich nur um vier kurze Passagen geht. Und laut bisheriger Rechtsprechung sollen Sachverhaltsschilderungen in Urteilsbegründungen durchaus kurz gehalten werden und alles Unwesentliche weglassen. Allerdings hat das LG nach Ansicht des 1. Strafsenats auch solche Kontextformulierungen nicht genau genug wiedergegeben, die es selbst für wesentlich hielt.

Inhaltlich macht das OLG folgende Vorgaben für die Wiederauflage des Prozesses: Ein Pastor stehe zwar auch dann unter dem Schutz der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, wenn er "eine von der Position seiner Landeskirche oder auch der überwiegenden Lehrmeinung abweichende religiöse Überzeugung" vertritt, solange sein Handeln dabei durch religiös motivierte Gründe getragen ist. Außerdem könnten auch polemische oder verletzende Formulierungen unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen.

Aber: Sowohl Religions- als auch Meinungsfreiheit würden nicht schrankenlos gewährt. Sobald ein Angriff auf die Menschenwürde vorliege, indem Personen als minderwertige Wesen behandelt würden, müssten die zwei Grundrechte "zwingend zurücktreten, da die Menschenwürde als Wurzel aller Grundrechte mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig ist".

Aktiv am CSD Teilnehmende sind abgrenzbarer Bevölkerungsteil
In seinem fast 20-seitigen Revisionsurteil betont das OLG zwar, dem LG bei der neuerlichen Auslegung der Latzel-Äußerungen nicht vorgreifen zu wollen. Mit Blick auf den vorangegangenen Freispruch weist der 1. Strafsenat aber darauf hin, dass "es nicht frei von Auslegungsmängeln erscheint", wenn Latzels Einstufung der Homosexualität als gesellschaftliche Degenerationsform keine massive Abwertung des homosexuellen Menschen bedeuten solle, "weil nach dem biblischen Verständnis des Angeklagten alle Menschen, auch er selbst, Sünder seien, ohne dass sie damit aber als minderwertig zu bezeichnen und ihnen das Lebensrecht in der Gemeinschaft abzusprechen sei."

Diese Auslegungsmöglichkeit sei schwerlich mit dem Begriff der "Degenerationsform" zu vereinbaren. Denn während die Sünde nach Latzels Verständnis als "ein in der Gesellschaft von Anfang an vorhandener Befund erscheinen müsste, legt der Begriff der 'Degenerationsform' eher eine nachträgliche Veränderung zur negativen Abweichung von der Norm nahe".

Das LG hatte auch bestritten, dass die von Latzel als "Verbrecher" bezeichneten Teilnehmer von Christopher-Street-Day-Umzügen einen abgrenzbaren Bevölkerungsteil darstellten – ein notwendiges Tatbestandsmerkmal für Volksverhetzung. Dazu heißt es im OLG-Urteil: Während bei "lediglich passiven Teilnehmern eine hinreichend klare Abgrenzung der Zugehörigkeit zu verneinen sein mag, ist jedenfalls in Bezug auf aktive Umzugsteilnehmer eine solche Abgrenzbarkeit gegeben, die auch über den Abschluss der konkreten Veranstaltung zugehörigkeitsbegründend fortwirkt".

Nicht überzeugend findet das OLG auch, dass Latzel mit den "Verbrechern" nur die Personen gemeint haben könnte, die in der Vergangenheit militante Aktionen gegen ihn und seine Gemeinde durchgeführt hatten, darunter ein "Kiss-In" von Homo-Paaren im Gottesdienst. Dass er sich nur auf diese Gruppe bezogen habe, sei "nicht ersichtlich", zumal die Gottesdienst-Störung bereits elf Jahre zuvor stattgefunden habe.

Das OLG bemängelt ferner, dass das LG Latzels "herausgehobene und mit besonderer Autorität in seiner Gemeinde versehene Stellung als Pastor" nicht berücksichtigt habe. Seine Äußerungen könnten eher aufstachelnd wirken als die von einfachen Gemeindemitgliedern und durchaus geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören. Ein unvoreingenommenes Publikum könnte seine Ablehnung von Homosexualität und ihrer gesellschaftlichen Gleichstellung auch so verstehen, dass diese Äußerungen "auf die Schaffung eines feindseligen Klimas gerichtet" seien.

Vier Verhandlungstage angesetzt
Für den neuen Prozessdurchgang hat das LG vorerst vier Verhandlungstage bis 10. September vorgesehen. Abkürzen ließe sich das Verfahren lediglich durch eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße – eine Möglichkeit, die schon bei den früheren Verhandlungen im Raum stand, aber von der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde.

Sollte Latzel erneut verurteilt werden, wird er voraussichtlich weiter durch die Instanzen gehen, bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht. Anschließend droht ihm auch noch eine Kirchenstrafe, denn die Bremische Evangelische Kirche (BEK) hatte im Mai 2020 ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet; sie lässt es aber ruhen, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist.

Die BEK als Landeskirche ließ nie einen Zweifel daran, was sie von Latzels Äußerungen hält: Sie sprach von "Diffamierungen" und "Entgleisungen". Nach der Verurteilung durch das AG hatte die Landeskirchenleitung den Gemeindepfarrer Ende 2020 sogar vorläufig vom Dienst suspendiert. Doch die von ihm angerufene BEK-Disziplinarkammer äußerte dagegen starke Bedenken. Daraufhin einigte sich die Landeskirche im April 2021 mit Latzel darauf, dass er seine Amtsgeschäfte wieder aufnehmen durfte. Im Gegenzug entschuldigte er sich noch einmal für seine Äußerungen.

Schon 2015 hatte der verheiratete Vater einer Tochter heftige Kritik der BEK und sogar der Bremischen Bürgerschaft ausgelöst, nachdem er in einer Predigt Buddhisten, Muslime und Katholiken beschimpft hatte. Doch damals sahen weder die Kirchenleitung noch die Staatsanwaltschaft eine Handhabe gegen den christlichen Fundamentalisten.

Vierter Durchgang im Strafprozess gegen den homofeindlichen Pastor Olaf Latzel: Nach dem Amts-, dem Land- und dem Oberlandesgericht Bremen verhandelt ab Mittwoch erneut das Landgericht über die Volksverhetzungsanklage gegen Latzel.

Buten und Binnen 28.8.2024:Die Latzel-Chronik: Wie ein Pastor Bremens Gerichte beschäftigtAm Bremer Landgericht beginnt ...
28/08/2024

Buten und Binnen 28.8.2024:
Die Latzel-Chronik: Wie ein Pastor Bremens Gerichte beschäftigt
Am Bremer Landgericht beginnt am Vormittag der vierte Prozess gegen Olaf Latzel. Dem Pastor der St. Martini-Gemeinde wird Volksverhetzung vorgeworfen. Eine Chronologie.
19. Oktober 2019:

In einem Seminar mit dem Titel "Biblische Fahrschule zur Ehe" in der evangelischen St. Martini-Gemeinde spricht Pastor Olaf Latzel über Gender und Homosexuelle. Die Rede ist etwa von "Gender-Dreck", von den "Verbrechern vom Christopher-Street-Day" oder auch von der "Homo-Lobby": "Dieses Teuflische, kommt immer stärker, immer massiver, drängt immer mehr hinein."

Latzel ist wegen seiner bibeltreuen Auslegung des Christentums seit Jahren umstritten. Ihm werden immer wieder Homophobie und Frauenfeindlichkeit vorgeworfen. Bereits im Jahr 2015 ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen einer islamfeindlichen Predigt, stellt die Ermittlungen aber ein.

April 2020:

Nachdem die Gemeinde die Aussagen des Seminars auf Youtube gestellt hat, wird die Öffentlichkeit darauf aufmerksam. Der Staatsschutz der Bremer Polizei nimmt Ermittlungen gegen Olaf Latzel auf. Der Vorwurf: Volksverhetzung.

Mai 2020:

Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) distanziert sich von Olaf Latzel. "Als Kirche wenden wir uns gegen jede Form von Gewalt und auch von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit", sagt der Schriftführer Bernd Kuschnerus. Die BEK leitet ein Disziplinarverfahren gegen Latzel ein.

Juli 2020:

Die Bremer Staatsanwaltschaft sieht den Vorwurf der Volksverhetzung als erfüllt an. Sie erhebt Anklage gegen Olaf Latzel. Der bestreitet die Vorwürfe. Er habe mit seinen Aussagen nicht homosexuell lebende Menschen generell gemeint, sondern nur "militante Aggressoren", die die Gemeinde immer wieder angegriffen hätten.

August 2020:

Nachdem er einige Wochen nicht mehr gepredigt hatte, darf Olaf Latzel vorerst wieder auf die Kanzel, soll sich aber in seiner Wortwahl mäßigen. Auf diesen Kompromiss verständigen sich BEK und St. Martini-Gemeinde. Das Disziplinarverfahren gegen Latzel läuft aber weiter.

20. November 2020:

Vor dem Amtsgericht Bremen beginnt die Hauptverhandlung gegen Olaf Latzel. Aufgrund der Corona-Pandemie und des großen öffentlichen Interesses findet der Prozess im Konzerthaus "Glocke" statt.

25. November 2020:

Das Amtsgericht verurteilt Latzel wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Euro, insgesamt also 8.100 Euro. Die Amtsrichterin sieht es als erwiesen an, dass Latzel mit seinen Aussagen die Menschenwürde von Teilen der Bevölkerung angegriffen und diese verächtlich gemacht habe. Latzels Anwalt kündigt Rechtsmittel gegen das Urteil an.

16. Dezember 2020

Die Bremische Evangelische Kirche suspendiert Latzel mit sofortiger Wirkung.

16. April 2021

Die Bremische Evangelische Kirche teilt mit, dass Ende März auf einer nicht-öffentlichen Sitzung der Disziplinarkammer der BEK eine Einigung mit Latzel erzielt wurde. Ergebnis: Latzel darf unter Auflagen wieder predigen, das Disziplinarverfahren der BEK gegen ihn ruht bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit.

20. Mai 2022:

Das Landgericht Bremen spricht Latzel im Berufungsverfahren vom Vorwurf der Volksverhetzung frei. Zuvor hatten Gutachter vor Gericht darüber gestritten, ob Latzels Aussagen im Einklang mit den Aussagen der Bibel stünden. Richter Hendrik Göhner begründet sein Urteil schließlich damit, dass Latzels Äußerungen im Grundsatz von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt seien. Latzels Aussagen seien als Kritik an gesellschaftlichen Konzepten zu werten, jedoch nicht als Attacke auf konkrete Menschen. Der Pastor habe nicht zum Hass angestachelt. Die Staatsanwaltschaft legt daraufhin Revision ein.

24. Februar 2023:

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen hebt das Urteil des Landgerichts auf. Das Verfahren wird an das Landgericht Bremen zurückverwiesen. Das OLG bezeichnet die Urteilsbegründung des Landgerichts als ungenügend – außerdem seien Beweismittel nicht ausreichend geprüft und bewertet worden. Einer möglichen Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage, die sich Gericht und Verteidigung hätten vorstellen können, widersetzt sich die Generalstaatsanwaltschaft. Man wolle in diesem Fall ein Urteil.

28. August 2024:

Das Verfahren gegen Pastor Olaf Latzel beginnt vor dem Landgericht Bremen von Neuem.

Am Bremer Landgericht beginnt am Vormittag der vierte Prozess gegen Olaf Latzel. Dem Pastor der St. Martini-Gemeinde wird Volksverhetzung vorgeworfen. Eine Chronologie.

Bremenin Pyhän Martin srk:n kirkkoherra Olaf Latzelin, 56 v, oikeudenkäynti jatkuu 28.8.2024, kestettyään jo neljä vuott...
26/08/2024

Bremenin Pyhän Martin srk:n kirkkoherra Olaf Latzelin, 56 v, oikeudenkäynti jatkuu 28.8.2024, kestettyään jo neljä vuotta. Hän on syytteessä kansankiihottamisesta, julistettuaan homoseksin harjoittamisen synniksi. Hänen ilmaisutapansa on ollut räikeä ja räväkkä, homoja tölvivä, jo pelkästään siihen on loukkaannuttu.
Oiikeudenkäynnin velloessa edestakaisin oikeusasteesta toiseen, hän sai rangaistukseksi 3 kk linnaa tai rapiat 8 tonnia sakkoa. Tämä kumottiin ja hänet julistettiin syyttömäksi, m***a syyttäjät päättivät jatkaa. Yhtenä perusteena heillä on se, että ihmistä ja ihmisen tekoja (seksinharjoittaminen) ei voida erottaa toisistaan. Ja että homojen saattaminen negatiiviseen valoon saa heterot väkivaltaisiksi heitä kohtaan, eli kansankiihotuksesta on kyse.
Näinä vuosina kirkkoherra Latzel oli myös hyllytettynä jonkin ajan. Silloin hänen kotiseurakuntansa on laittanut hänen entisiä saarnojaan viikottain esiin Youtubeen, Olaf Latzel - St Martini Gemeinde -kanavalle, jonka tilaajamäärä on noussut jo 58 tuhanteen. Latzelia on kutsuttu moniin kirkkoihin saarnaamaan yli kirkkokuntarajojen. Hänestä on tullut julkkis.
Olaf Latzelin, Päivi Räsäsen ja Lähetyshiippakunnan piispan Juhana Pohjolan oikeudenkäynnit ovat pitkälti samansisältöiset. Samoista asioista syytetään, samoja argumentteja käytetään. Syyttäjätahon unelmana on EIT:n päätös sananvapauden kaventamisesta, syytettyjen unelmana taas on EIT:n päätös sananvapauden vahvistamisesta.
Saksan oikeus on kolmiportainen (Amtsgericht – Landgericht – Oberlandesgericht) ja neljäntenä asteena toimii liittovaltion ylin tuomioistuin Bundesgerichtshof.
Nyt ollaan Landgericht asteessa taas. Mediatapahtuma tulossa.

Seit Jahren laufen Prozesse gegen den Bremer Pastor Latzel, der sich abfällig über Homosexuelle geäußert hat. Sind seine Worte von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt? Antworten gibt’s bald.

Saksa. Bremenin Pyhän Martin evankelisen seurakunnan kirkkoherra Olaf Latzel oikeuslaitoksen kolmannessa asteessa eli po...
23/02/2023

Saksa. Bremenin Pyhän Martin evankelisen seurakunnan kirkkoherra Olaf Latzel oikeuslaitoksen kolmannessa asteessa eli portaassa (Oberlandesgericht) 23.2.2023, päätös: asia palautetaan toisen oikeusasteen (Landsgericht) uusintakäsittelyyn, väitettyjen oikeudenkäyntivirheiden takia.
Aiemmin Latzelin alioikeuden antamana tuomiona oli joko 3kk vankeutta tai yli 8000 € sakkoa.
Toinen oikeusaste kumosi tuomion, m***a syyttäjät valittivat kolmanteen oikeusasteeseen, joka nyt palautti asian takaisin toisen asteen oikeuteen.
Syytteenä oli kansankiihottaminen sateenkaari-ihmisiä vastaan, tuomitsemalla heidät ja heidän tekonsa räikein sanakääntein. Sateenkaariväki on vastannut ilkivallan harjoittamisella, mediassa ja mielenosoituksin.
Saksan kirkko ei ole tukenut Latzelia juurikaan, sen sijaan uskovaiset ja vapaakirkot ulkomaita myöten ovat. Kirkkoherra Latzel oli jonkin aikaa prosessin kestäessä viralta pois pantuna, m***a pääsi takaisin julkisuuden myötä ja luvattuaan pehmentää kärkevää esitystyyliään. Hänellä ja hänen kirkollaan on noin 47 tuhatta Youtube kanavan (Olaf Latzel - St. Martini Gemeinde) tilaajaa.
Oikeusprosessi alkoi 2020, ja sillä on ilmeistä yhtenevyyttä Päivi Räsäsen ja Juhana Pohjolan oikeudenkäynnin kanssa.

Das Oberlandesgericht hat das Verfahren an das Landgericht in Bremen zurückgegeben – und damit einer Revision der Staatsanwaltschaft stattgegeben. Das Landgericht hatte Latzel vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen.

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