22/06/2026
Dumm, dümmer, Klimajünger der leider nicht letzten Generation, sondern mit zu bemitleidenden Kindern.
Würde mich nicht wundern, wenn die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Kuschelurteil einlegt, denn grundsätzlich bleiben zivilrechtliche Schadensersatzansprüche im Rahmen der Strafzumessung außen vor und selbst der dämlichste Flughafenblockierer musste im Vorfeld erkennen, dass er Schaden anrichtet und dafür haftet.
https://www.ksta.de/koeln/koeln-klimaaktivisten-muessen-fuer-flughafen-protest-wohl-ein-leben-lang-zahlen-1305890?fbclid=IwdGRjcASmW51jbGNrBKZYDGV4dG4DYWVtAjExAHNydGMGYXBwX2lkDDM1MDY4NTUzMTcyOAABHtSnRyudBFO6EgVaxI0q7sxfiNJfrV5C5fHwHFuwhEE_3U2Tdl_dPSzvpRjD_aem_KCSiMBgvX6js7X5pCTXuWg
Bei der Berufungsverhandlung stand nicht die Tat, sondern die finanziellen Folgen für die „Klimakleber“ im Vordergrund.