16/01/2026
Update 24.01.26
Es sind weitere Kreise dazu übergegangen, die Gesundheitskosten für Begünstigte von Verpflichtungserklärungen zu entziehen bzw. deren Übernahme abzulehnen.
Es gibt nur einen Weg:
Anwaltlicher Widerspruch, Eilverfahren, Klage!
Je mehr Betroffene sich anschließen, desto größer wird der Druck auf die Behörden und die Landesregierung.
Melden Sie sich: 0173-2159559
Sabine Vollrath
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Gesundheitskosten werden auf die Verpflichtungsgeber abgewälzt
Was ich zuerst nur für einen schlechten Scherz der Hansestadt Lübeck hielt, wurde heute offiziell vom Ministerium in einem Info-Schreiben an Kreise, kreisfreie Städte und Behörden vermittelt:
Aufgrund des Auslaufens der Landesaufnahmeanordnung für Syrer Ende 2024 sollen jetzt alle Verpflichtungsgeber die Gesundheitskosten der hier aufgenommenen Personen selbst zahlen.
Das bedeutet im Klartext: Im Zweifel führt das zu einer nahezu untragbaren, nicht absehbaren Mehrbelastung.
Muss man das hinnehmen?
Nein! Anwälte und Ehrenamtler ziehen mit dem Flüchtlingsrat und der Flüchtlingsbeauftragten an einem Strang und gehen gegen jeden ablehnenden Bescheid vor.
Lassen Sie sich helfen - Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für alle.
Sprechen Sie mich an: 0173 2159559