Rechtsanwälte Zimmer-Gratz

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Seit Freitag findet vor unserer   wieder das  -    statt. Mit einem älteren   der Polizei haben wir auf die Geschwindigk...
31/05/2026

Seit Freitag findet vor unserer wieder das - statt. Mit einem älteren der Polizei haben wir auf die Geschwindigkeiten geachtet.

🚦 1.400 Euro statt 10 Euro Bußgeld?!Auch hier gab es wieder einen etwas kuriosen Fall, bei dem unser Mandant die Welt ni...
27/05/2026

🚦 1.400 Euro statt 10 Euro Bußgeld?!

Auch hier gab es wieder einen etwas kuriosen Fall, bei dem unser Mandant die Welt nicht mehr verstanden hat.

Dieser überquerte (als Fußgänger) innerorts eine Straße. Alles frei, Autos sind zunächst keine da. Doch schließlich naht ein Fahranfänger heran und schätzt die Situation falsch ein: Er weicht auf den Gehweg aus, obwohl der Mandant diesen gerade erreicht. Der Mandant wird von dem Fahrzeug erfasst und verletzt.

Gegen den Fahrer wird ein Strafverfahren eingeleitet. Dennoch "verdonnert" die Behörde auch den Mandanten zu 10 Euro Verwarnungsgeld wegen unvorsichtigem Überqueren der Straße. Unsere Argumente (Verstoß beim Überqueren der Straße allenfalls geringfügig, Mandant durch seine Verletzungen genug gestraft) wurden nicht gelten gelassen.

Der Einspruch geht deshalb an das Gericht. Auch dieses wollte die Sache trotz der Geringfügigkeit nicht einfach einstellen (was angesichts der häufig beklagten Belastung der Justiz vielleicht nahegelegen hätte). Es bestimmte einen Termin zur Hauptverhandlung.

Hierbei unterlief dem Gericht ein Fehler: Es verwarf den Einspruch aus formalen (und unzutreffenden) Gründen, ohne die Sache überhaupt inhaltlich zu prüfen. 🛑

Gegen ein solches Verwerfungsurteil besteht sowohl die Möglichkeit, die Zulassung der Rechtsbeschwerde wie auch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Beides haben wir getan und die Rechtsbeschwerde auf immerhin 39 Seiten begründet.

Ergebnis:
Das Gericht musste seinen Fehler eingestehen und Wiedereinsetzung gewähren. Dadurch wurde sein eigenes Urteil quasi ungeschehen gemacht. Schließlich hat es auch eingesehen, dass ein Bußgeld für den Mandanten in der speziellen Situation nicht erforderlich ist, unabhängig davon, wer den Unfall zu welchem Anteil verursacht hat.

Das Verfahren wurde komplett eingestellt. Die Staatskasse musste dabei sämtliche Verfahrenskosten einschließlich der Anwaltskosten tragen. Diese waren etwas höher als 10 Euro. ;)

Habt ihr auch schon mal ein völlig absurdes Knöllchen bekommen? Schreibt es uns in die Kommentare! 👇

Anwaltskanzlei PrinzipienSache

Der letzte Termin in dieser Woche führt ins schöne Saarburg. Das Bußgeld wurde auf 55 Euro reduziert, so dass es keinen ...
22/05/2026

Der letzte Termin in dieser Woche führt ins schöne Saarburg. Das Bußgeld wurde auf 55 Euro reduziert, so dass es keinen Punkt mehr gibt.

  und sonstige  -Tools mögen für vieles hilfreich sein. Bei der   zu einer rechtlichen Problematik wurde sie kalt erwisc...
19/05/2026

und sonstige -Tools mögen für vieles hilfreich sein. Bei der zu einer rechtlichen Problematik wurde sie kalt erwischt: Sie hat einfach erfunden (sog. ). Von daher immer aufpassen und nichts ungeprüft übernehmen!

An der roten Ampel geblitzt – aber das Haustier muss dringend zum Tierarzt: Gilt das als Notfall? 🚨🐱Ein Albtraum für jed...
18/05/2026

An der roten Ampel geblitzt – aber das Haustier muss dringend zum Tierarzt: Gilt das als Notfall? 🚨🐱

Ein Albtraum für jeden Katzenbesitzer: Das Tier ist verletzt oder krank, hat Schmerzen oder befindet sich gar in Lebensgefahr. Auf dem Weg zum Tierarzt einen Moment nicht aufgepasst, die Ampel springt auf Rot um und es blitzt. 📸

So auch bei unserer Mandantin. Laut Tierklinik war es eilig: Es musste sofort ein Katheter gelegt werden.

Ergebnis:
Unser Einspruch war teilweise erfolgreich! Statt 90 Euro und einem Punkt hat das Gericht die Geldbuße auf 55 Euro ohne Punkt reduziert.

Hintergrund:
Das Gesetz kennt den rechtfertigenden Notstand (§ 16 Ordnungswidrigkeitengesetz). Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für ein geschütztes Gut handelt, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt unter Umständen nicht rechtswidrig. Zu den geschützten Gütern kann auch das Leben eines Tieres zählen.

Mit einer Verfahrenseinstellung oder gar einem Freispruch tun sich viele Gerichte bei Tiernotfällen schwer und gelangen nur zu einer milderen "Strafe", z. B. Wegfall des Punktes oder des Fahrverbots. Zur Begründung verweisen sie darauf, dass eine Gefahr für ein Tier kein Grund für eine Gefährdung des Straßenverkehrs sei. Verneint das Gericht einen rechtfertigenden Notstand, muss es im nächsten Schritt prüfen, ob in dem Sachverhalt eine sogenannte notstandsähnliche Situation liegt. Das heißt, dass es für einen rechtfertigenden Notstand nicht "reicht", aber der Verkehrsverstoß auf Grund der Besonderheiten des Falles weniger vorwerfbar ist. Das normale Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog wäre also unverhältnismäßig.

Gleichwohl handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen. Nicht jedes Wehwehchen des Haustiers ermöglicht es, sich auf einen Notstand oder eine notstandsähnliche Situation zu berufen. Und selbst in einer Notstandssituation dürfen die Verkehrsregeln allenfalls maßvoll übertreten werden. Zudem sollte eine schriftliche Bestätigung des Tierarztes vorgelegt werden können.

Was meinen die Leser? Entschuldigt Tierliebe kleinere Regelverletzungen oder gehen die Verkehrsregeln unbedingt vor?

Barfuß am Steuer, Blitzer-App und dann noch die falsche Beleuchtung? 🛑🦶Manchmal kommt alles zusammen. Dem Mandanten wurd...
13/05/2026

Barfuß am Steuer, Blitzer-App und dann noch die falsche Beleuchtung? 🛑🦶

Manchmal kommt alles zusammen. Dem Mandanten wurde einiges vorgeworfen - in der Summe wäre er auf 390 Euro und drei Punkte in Flensburg gekommen. Fraglich war, ob sich alle diese Vorwürfe vor Gericht in der Sache bestätigt hätten. Darauf kam es wegen eines Formfehlers aber gar nicht an.

Der Clou: Im Bußgeldbescheid stand zwar, wo die Kontrolle stattfand – aber nicht, wo genau die einzelnen Verstöße begangen worden sein sollen. Ein entscheidender Formfehler!

Das Ergebnis: Verfahren eingestellt. Akte zu. Mandant glücklich. ✅

Fahrverbot Sieg Rechtsschutz

Auch für diesen Beitrag haben wir wieder mit der Google Gemini-KI experimentiert. Heute war sie auf Krawall gebürstet und musste gebremst werden, weil sie die Behörde zu sehr durch den Kakao ziehen wollte. Ihr erster Kommentar: "Das ist eine hervorragende Steilvorlage! Der Fall ist perfekt für Social Media, weil er das „Stammtisch-Potenzial“ (Barfußfahren, Blitzer-App) mit dem klassischen „Sieg gegen das System“ durch Formfehler verbindet." Anwaltliche Zurückhaltung muss sie noch lernen... In dem ersten Bildvorschlag lagen übrigens fast im gesamten Fußraum irgendwelcher Müll herum. Hat da jemand Vorurteile gegen Lkw-Fahrer?

🚛 133 km/h im Lkw? Physikalisch schwierig, zudem teuer! 🛑„Der Lkw ist viel zu dicht aufgefahren!“ – so lautete sinngemäß...
11/05/2026

🚛 133 km/h im Lkw? Physikalisch schwierig, zudem teuer! 🛑

„Der Lkw ist viel zu dicht aufgefahren!“ – so lautete sinngemäß der Bußgeldbescheid unseres Mandanten. Klingt eindeutig, oder? Es gibt nur zwei kleine Haken:

1️⃣ Das Fahrzeug war gar kein Lkw, sondern ein Pkw. 🚗
2️⃣ Ein Lkw mit 133 km/h? Das hätte der Behörde eigentlich auffallen müssen... 🤔

Nach § 4 Absatz 3 StVO gilt:
Ab 50 km/h müssen Lkw auf der Autobahn mindestens 50 m Abstand halten. Hier waren es bei 133 km/h nur 40 m. 📏

Aber:
Da ein Pkw gefahren ist, gilt die „Halber-Tacho-Regel“. Erforderlich waren 66,5 m. Diese Unterschreitung hätte noch nicht im Bußgeldbereich gelegen. Zu dem Verfahren kam es nur, weil aus dem Pkw kurzerhand ein Lkw „gemacht“ wurde.

Fazit: ⚖️
Selbst bei automatisierten Verfahren in großen Bußgeldstellen passieren Fehler. Ob Fehlzuordnung oder unplausible Geschwindigkeiten – es lohnt sich, genau hinzuschauen!

✅ Ergebnis: Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde eingestellt. 🥂

Habt ihr auch schon mal Post von der Bußgeldstelle bekommen, bei der ihr euch nur am Kopf fassen konntet? Schreibt es uns in die Kommentare! 👇

Blitzer Lkw Anwaltstipps

Die recht gute Bildqualität liegt im Übrigen daran, dass wir hier etwas mit KI-Tools "experimentiert" haben. Bei VKS 4.5-Messungen sind die Übersichtsaufnahmen leider deutlich schlechter.

Heute Abend gab es wieder sehr interessante Vorträge und Gespräche zum Thema KI, elektronische Akte usw. in Gerichten un...
07/05/2026

Heute Abend gab es wieder sehr interessante Vorträge und Gespräche zum Thema KI, elektronische Akte usw. in Gerichten und Anwaltskanzleien.

Heute standen zwei Termine beim Amtsgericht in Speyer an. Die Entscheidungen in Bußgeldsachen sind dort aktuell recht st...
29/04/2026

Heute standen zwei Termine beim Amtsgericht in Speyer an. Die Entscheidungen in Bußgeldsachen sind dort aktuell recht streng; dennoch konnten faire Ergebnisse erzielt werden. Ein Fahrverbot und im anderen Verfahren ein Punkt sind weggefallen.

Dieses Bild wirkt irgendwie verschwommen. Der Grund: Hier wurden zwei Blitzerfotos vom selben Tag übereinander gelegt. D...
23/04/2026

Dieses Bild wirkt irgendwie verschwommen. Der Grund: Hier wurden zwei Blitzerfotos vom selben Tag übereinander gelegt. Dass die Autos an verschiedenen Positionen sichtbar sind, ist deshalb normal. Der Hintergrund müsste allerdings gleich sein, wenn der Blitzer die ganze Zeit über gleich gestanden hat. An der doppelten Leitlinie (vor Ort ist nur eine Markierung auf der Straße) kann man gut sehen, dass die Kamera verschoben wurde, sei es, weil der Messbeamte nachjustieren musste oder aber das Stativ etwas in den Boden eingesunken ist.

Ein Sachverständiger müsste normalerweise prüfen, ob die Messung noch irgendwie verwertet werden kann. Da es lediglich um eine Überschreitung von 21 km/h (Bußgeldbescheid: 150 Euro, ein Punkt) ging, der Mandant andererseits schon zahlreiche Punkte hatte und das Gericht das Verfahren nicht einfach einstellen wollte, konnte man sich hier auf eine Reduzierung der Geldbuße auf 55 Euro ohne Punkt einigen.

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