18/05/2026
An der roten Ampel geblitzt – aber das Haustier muss dringend zum Tierarzt: Gilt das als Notfall? 🚨🐱
Ein Albtraum für jeden Katzenbesitzer: Das Tier ist verletzt oder krank, hat Schmerzen oder befindet sich gar in Lebensgefahr. Auf dem Weg zum Tierarzt einen Moment nicht aufgepasst, die Ampel springt auf Rot um und es blitzt. 📸
So auch bei unserer Mandantin. Laut Tierklinik war es eilig: Es musste sofort ein Katheter gelegt werden.
Ergebnis:
Unser Einspruch war teilweise erfolgreich! Statt 90 Euro und einem Punkt hat das Gericht die Geldbuße auf 55 Euro ohne Punkt reduziert.
Hintergrund:
Das Gesetz kennt den rechtfertigenden Notstand (§ 16 Ordnungswidrigkeitengesetz). Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für ein geschütztes Gut handelt, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt unter Umständen nicht rechtswidrig. Zu den geschützten Gütern kann auch das Leben eines Tieres zählen.
Mit einer Verfahrenseinstellung oder gar einem Freispruch tun sich viele Gerichte bei Tiernotfällen schwer und gelangen nur zu einer milderen "Strafe", z. B. Wegfall des Punktes oder des Fahrverbots. Zur Begründung verweisen sie darauf, dass eine Gefahr für ein Tier kein Grund für eine Gefährdung des Straßenverkehrs sei. Verneint das Gericht einen rechtfertigenden Notstand, muss es im nächsten Schritt prüfen, ob in dem Sachverhalt eine sogenannte notstandsähnliche Situation liegt. Das heißt, dass es für einen rechtfertigenden Notstand nicht "reicht", aber der Verkehrsverstoß auf Grund der Besonderheiten des Falles weniger vorwerfbar ist. Das normale Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog wäre also unverhältnismäßig.
Gleichwohl handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen. Nicht jedes Wehwehchen des Haustiers ermöglicht es, sich auf einen Notstand oder eine notstandsähnliche Situation zu berufen. Und selbst in einer Notstandssituation dürfen die Verkehrsregeln allenfalls maßvoll übertreten werden. Zudem sollte eine schriftliche Bestätigung des Tierarztes vorgelegt werden können.
Was meinen die Leser? Entschuldigt Tierliebe kleinere Regelverletzungen oder gehen die Verkehrsregeln unbedingt vor?