08/07/2026
🛑 4 Jahre Kampf gegen das Fahrverbot - warum man nicht zu früh aufgeben sollte
Manchmal braucht man einen langen Atem. Genauer gesagt: vier Jahre, drei Amtsrichter, zwei Aufhebungen durch das Oberlandesgericht und ein Sachverständigengutachten.
Unser Mandant soll auf einer Landstraße 42 km/h zu viel gefahren sein. Die bitteren Konsequenzen im Bußgeldbescheid: 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot 🚫🚗
Da die Messung einige technische Besonderheiten (Nachfahrmessung mit ProViDa, mehrere Defekte und Austausch von Bauteilen an der Messanlage im damaligen Zeitraum, Abweichung von Vorgaben des Herstellers und der Zulassungsbehörde PTB) aufwies, haben wir die Sache genau unter die Lupe genommen. Was folgte, war ein Marathon durch die Instanzen:
Runde 1: Das Amtsgericht verurteilt den Mandanten. Wir legen Rechtsbeschwerde ein. Das Oberlandesgericht (OLG) hebt das Urteil wegen Rechtsfehlern auf.
Runde 2: Neues Spiel, gleiches Ergebnis. Das Amtsgericht verurteilt erneut – das OLG hebt das Urteil ein zweites Mal auf!
Runde 3: Der Fall landet bei einem anderen Richter. Auch dieser war von der Messung überzeugt, sah aber ein anderes Problem.
💡 Nun kam es zu einem (fast) vollen Erfolg! Aufgrund der extrem langen Verfahrensdauer und der Tatsache, dass sich unser Mandant in den gesamten vier Jahren absolut vorbildlich im Straßenverkehr verhalten hat, entschied das Gericht: Keine Punkte, kein Fahrverbot und ein reduziertes Bußgeld von gerade einmal 55 Euro!
Für den Mandanten natürlich ein "Sechser im Lotto". Auch wenn wir von der Messung noch immer nicht zu 100 % überzeugt sind.
ProViDa Erfolgsstory