Rechtsanwalt Jens Kreiber

Rechtsanwalt Jens Kreiber Fachanwalt für Verkehrsrecht (beinhaltet Schadensregulierung, Straf- und Bußgeldrecht, Führerscheinrecht u.a.)

Und Rechtsvertretung in den Fachgebieten Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Baurecht, Mietrecht und allgemeines Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Liebe Freunde des Rechts,

mit dieser Seite will ich ein wenig von meinem Beruf als Rechtsanwalt berichten und ein paar Einblicke gewähren in diese spannende Tätigkeit. Ich bin bundesweit an den Gerichten unterwegs und werde daher hier und da auch ein paar

Fotos von Gerichten posten, die ich besucht habe oder besuchen werde, Eindrücke hiervon schildern und vielleicht den ein oder anderen Fall skizzieren, der interessant, spannend oder einfach nur lustig sein könnte. Auf dieser Seite soll es daher nicht um tiefschürfende juristische Probleme oder Fallabhandlungen gehen, sondern es soll hier ein bunter Mix von Eindrücken rund um das Thema Recht und Gerechtigkeit entstehen. Ich lade daher alle Leser dieser Seite ein, daran mitzuwirken und hier Dinge zu posten, die euch im Zusammenhang mit "Recht haben und Recht bekommen" schon passiert sind, angefangen von warnenden Beispielen wie "Finger weg von Abos an der Haustür" bis hin zu skurrilen oder lustigen Begebenheiten. In diesem Sinne euch allen viel Spaß an und mit dieser hoffentlich nicht ganz uninteressanten Seite! Jens Kreiber

PS: Ein verbindlicher Rechtsrat oder eine Rechtsvertretung im weitesten Sinne sind mit Postings auf dieser Seite keinesfalls verbunden, weder von meiner Seite noch unter den Usern, selbst wenn es einmal so klingen sollte, als wolle jemand Ratschläge erteilen etc. Diese Seite dient ausschließlich dem unverbindlichen, kostenlosen Informationsaustausch ohne Gewähr und Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit getätigter Äußerungen.

Als sich gestern über dem OLG Köln der blaue Himmel wölbte
28/08/2026

Als sich gestern über dem OLG Köln der blaue Himmel wölbte

20/08/2026

*🚨 Blitzer-Check: Behörden dürfen Messunterlagen nicht verstecken!*

Post von der Bußgeldstelle erhalten und Zweifel an der Messung? Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Aichach (07.05.2025, AZ: 3 OWi 53/25) stärkt jetzt die Rechte von Betroffenen deutlich – und rüffelt intransparente Verwaltungspraxis.

📌 Die Entscheidung: Bußgeldbehörden müssen sämtliche Unterlagen zur Messung herausgeben – egal, ob diese beim Polizeiverwaltungsamt oder einer anderen Dienststelle liegen.

🔑 Konkret im Fall (Abstandsüberwachung/VKS): Betroffene und ihre Anwält:innen haben ein Recht auf Einsicht in:

✅ das Referenzvideo der Messstelle

✅ den Qualifikationsnachweis des Beamten

Nur so lässt sich prüfen, ob das Gerät korrekt aufgestellt war und die Bedienung fachgerecht erfolgte.

💻 Praktisch relevant: Die Unterlagen müssen nicht in Papierform verschickt werden – ein funktionierender Weblink zur digitalen Bedienungsanleitung reicht aus.

⏱️ Klare Kritik an Behörden: Will ein Bürger eine gerichtliche Entscheidung erzwingen, muss die Behörde den Vorgang binnen drei Tagen dem Gericht vorlegen (§ 62 OWiG i. V. m. § 306 StPO). Verzögerungen behindern die Verteidigung unnötig.

⚖️ Fazit: Bei Zweifeln an einer Messung lohnt sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung, um Akteneinsicht zu beantragen – notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Die Entscheidung stärkt Transparenz und prozessuale Rechte im Bußgeldverfahren.

👉 Das Ganze zum Nachlesen: https://www.verkehrsanwaelte.de/news/details/blitzer-check-warum-behoerden-messunterlagen-nicht-verstecken-duerfen/

20/08/2026

*🛠️ „Recht auf Reparatur“: Das ändert sich beim Autokauf ab August 2026!*

Am 23. Juli 2026 ist das neue Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren in Kraft getreten. Für Kaufverträge, die ab dem 1. August 2026 geschlossen werden, bringt dies spürbare Neuerungen im BGB mit sich – auch beim Autokauf!

Was bedeutet das konkret für Autokäufer und den Kfz-Handel?

1️⃣ 12 Monate Extra-Gewährleistung nach Nachbesserung Bessert der Händler einen Mangel am Auto erfolgreich nach, verlängert sich die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche einmalig um 12 Monate. Wichtig: Diese Verlängerung erfasst beim Verbrauchsgüterkauf alle bei Gefahrübergang vorhandenen Mängel, nicht nur das reparierte Teil! Allerdings bleibt die Beweislastumkehr unverändert bei den bisherigen 12 Monaten.

2️⃣ Neue Informationspflicht für Autohändler Bevor eine Reparatur durchgeführt wird, muss der Händler den Verbraucher ausdrücklich über sein Wahlrecht (Nachbesserung vs. Ersatzlieferung) sowie über die 12-monatige Verjährungsverlängerung informieren. Fehlt diese Information, drohen Händlern kostenpflichtige Abmahnungen.

3️⃣ Reparierbarkeit als neues Mangelkriterium Die Reparierbarkeit wird als Merkmal der üblichen Beschaffenheit im BGB verankert. Während dies im Verbraucherschutz verankert ist, kann diese Eigenschaft im B2B- und Gewerbebereich vertraglich ausgeschlossen werden.

⚖️ Fazit: Das neue Recht stärkt den Verbraucherschutz bei Reparaturen, erhöht aber auch den Dokumentationsdruck für Kfz-Händler.

02/08/2026

Wer betriebsbedingt gekündigt wird, denkt zuerst an die Frage, ob der Betrieb wirklich Stellen abbauen musste. Das ist verständlich, aber selten der stärkste Angriffspunkt. Häufig entscheidet nicht das "Ob" der Kündigung, sondern das "Wen". Und genau dort liegt die Sozialauswahl. Sie ist einer ...

Die Zweigstelle in Rennerod an der Hauptstraße 66 ist startklar. Ab August wird hier Rechtsberatung und -vertretung mit ...
30/07/2026

Die Zweigstelle in Rennerod an der Hauptstraße 66 ist startklar. Ab August wird hier Rechtsberatung und -vertretung mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht angeboten. ⚖️

28/07/2026

*🚦 Zu schnell in der 30er-Zone – Vorsatz oder nicht?*

Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Landstuhl (07.08.2025, AZ: 2 OWi 4211 Js 8201/25) zeigt: Auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 50 % in einer Tempo-30-Zone bedeutet nicht automatisch Vorsatz – und damit nicht automatisch das doppelte Bußgeld.

📌 Der Fall: Eine Autofahrerin fuhr statt erlaubter 30 km/h mit 46 km/h (nach Toleranzabzug) durch eine mehrfach ausgeschilderte Tempo-30-Zone. Die Bußgeldstelle wertete das als vorsätzlich – mit entsprechend höherer Strafe.

⚖️ Das Gericht sah es anders: Eine Überschreitung von mehr als 40 % kann zwar ein Indiz für Vorsatz sein, reicht bei niedrigen Tempolimits wie 30 km/h aber allein nicht aus. Es brauche weitere Anhaltspunkte – etwa ein besonders hohes absolutes Tempo. Allein die Beschilderung genüge nicht, um zu belegen, dass der Fahrerin ihre tatsächliche Geschwindigkeit bewusst war.

💶 Das Ergebnis: Fahrlässigkeit statt Vorsatz – Bußgeld reduziert auf den Regelsatz von 70 Euro.

Die Entscheidung macht deutlich: Bei der Frage Vorsatz vs. Fahrlässigkeit zählt immer das Gesamtbild – nicht nur die reine Prozentzahl der Überschreitung. Wer einen Bußgeldbescheid mit Vorsatzvorwurf erhält, sollte diesen daher genau prüfen (lassen).

👉 Den ganzen Artikel zum Nachlesen: https://www.verkehrsanwaelte.de/news/details/zu-schnell-in-der-30er-zone-wann-ist-es-vorsatz-wann-nicht/

18/07/2026

Sie sagt es. Und darum macht es immer Sinn, sich zu wehren. ⚖️

Kommt heutzutage leider häufiger vor, als man denkt.
18/07/2026

Kommt heutzutage leider häufiger vor, als man denkt.

Das Fahrzeug ist gekauft – und schon kurz danach treten Probleme auf.Der Motor läuft unruhig, Warnleuchten gehen an oder das Fahrzeug fällt komplett aus.

Adresse

Gladbecker Str. 291
Bottrop
46240

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 13:00
15:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 13:00
15:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 13:00
Donnerstag 09:00 - 13:00
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Freitag 09:00 - 13:00

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