17/06/2017
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Juni 2017 dürfen reine pflanzliche Produkte grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie Milch, Rahm, Butter, Käse oder Joghurt vermarktet werden dürfen, selbst wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des betreffenden Produktes hinweisen. Von daher sind Bezeichnungen wie "Veganer Käse", "Tofubutter", etc. unzulässig. Dies folgt schon aus der EU-Verordnung 1308/2013. Ausnahmen sind nur in begrenzten Fällen vorgesehen (EuGH C-422/16)..