Kieffer Legal Services

Kieffer Legal Services Spezialisierte Rechtsberatung im Bereich Lebensmittelrecht und seine angrenzenden Rechtsgebiete. Law firm specialized on food law

Wir haben uns auf das Lebensmittelrecht und seine angrenzenden Rechtsgebiete spezialisiert. Unsere juristischen Kernkompetenzfelder liegen in den Bereichen:

Lebensmittelrecht
Futtermittelrecht
Wettbewerbsrecht
Markenrecht
Zollrecht
Agrarrecht
Vereinsrecht / Verbandsrecht

Aufgrund langjähriger Branchenzugehörigkeit beraten wir Sie mit Sachverstand, Kompetenz und Augenm

aß. Wir stehen Ihnen bei Einzelanfragen ebenso zur Seite wie in komplexeren Rechtsbeziehungen, vertreten Sie in behördlichen und gerichtlichen Verfahren oder übernehmen ausgelagerte Justiziarfunktionen. Ganzheitliche und individuelle Beratung steht für uns an oberster Stelle.

17/06/2017

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Juni 2017 dürfen reine pflanzliche Produkte grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie Milch, Rahm, Butter, Käse oder Joghurt vermarktet werden dürfen, selbst wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des betreffenden Produktes hinweisen. Von daher sind Bezeichnungen wie "Veganer Käse", "Tofubutter", etc. unzulässig. Dies folgt schon aus der EU-Verordnung 1308/2013. Ausnahmen sind nur in begrenzten Fällen vorgesehen (EuGH C-422/16)..

17/06/2017

In dem Verfahren der Wettbewerbszentrale zur Frage, ob für Lebensmittel-Onlinehändler eine BioZertifizierung nach der EG-Öko-Verordnung Pflicht ist, hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH, Rs. C-289/16) seine Schlussanträge gestellt. Im Ergebnis geht er davon aus, dass eine solche Bio-Zertifizierung für Onlinehändler nicht erforderlich ist. Für den Fall, dass der Unternehmer die Erzeugnisse direkt an den Endverbraucher verkauft, die Erzeugnisse aber nachweislich selbst erzeugt, aufbereitet oder an einem andern Ort als in Verbindung mit der Verkaufsstelle lagert oder solche Erzeugnisse aus einem Drittland einführt, erfüllt er jedoch nicht die Voraussetzungen für die Befreiung nach Art. 28 Abs. 2 EG-Öko-Verordnung

Adresse

Bonn
53123

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