10/09/2026
OLG Celle: Letzter Klick im Checkout muss eindeutig sein
Online-Shop, Buchungsplattform oder Online-Seminar: Der letzte Schritt im Bestellprozess ist rechtlich heikel. Das OLG Celle stellt klar: Ein Button wie „Jetzt kaufen und weiter zur Zahlung“ kann gegen die Button-Loesung (§ 312j BGB) verstossen. Zudem muessen wesentliche Vertragsinfos (z.B. Termin und Dauer bei Online-Seminaren) direkt vor dem Klick sichtbar sein – ebenso eine eindeutig zuordenbare Widerrufsbelehrung.
Unser Praxistipp: Checkout regelmaessig prüfen – Buttontext, Info-Darstellung und Widerruf als Gesamtstrecke.
https://www.caspers-mock.de/publikationen/online_buchungsprozess_bestellbutton_wesentliche_eigenschaften_widerrufsbelehrung.htm