23/01/2026
Arbeitsrecht: Neues zum Jahresanfang
Auch zum Jahresanfang 2026 sind wieder zahlreiche Neuregelungen erfolgt, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen sollten. Hier eine kleine Auswahl:
Mindestlohn; kräftige Erhöhung zum Jahresanfang
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde von 12,82 EUR im Jahr 2025 auf 13,90 EUR ab 1.1.2026 erhöht. Das ist eine drastische Erhöhung um rd. 8,4 % und liegt damit weit über der allgemeinen Lohnentwicklung. Im Vorjahr war die Erhöhung nur um rund 3,4 % von 12,41 auf 12,82 EUR erfolgt.
Neben dem allgemeinen Mindestlohn, der als Untergrenze für alle Arbeitsverhältnisse gilt, gibt es noch Branchenspezifische Mindestlöhne, die z.T. deutlich darüber liegen. So liegt z.B. der Mindestlohn in der Gebäudereinigung in der untersten Lohngruppe ab 1.1.2026 bei 15,00 EUR. Hier beträgt die Erhöhung gegenüber 2025 allerdings nur rund 5 %.
Arbeitnehmer, die Zweifel haben, ob sie den korrekten Lohn erhalten, sollten sich unbedingt arbeitsrechtlich beraten lassen. Am Besten vom Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Minijob: Erhöhung der Verdienstgrenze
(den ganzen Artikel finden Sie hier: www.assbo.de)
Peter A. Aßmann, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht