Kanzlei Rafael Röger

Kanzlei Rafael Röger Rechtsanwaltskanzlei

Kanzlei ausgerichtet auf Vertragsrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Telefonisch erreichbar Werktags von 8.00 bis 18.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Impressum: www.kanzlei.roeger.net/Impressum.html

17/04/2012

Ich habe meine Webseite neu gestalltet.
Ich hoffe, sie ist jetzt übersichtlicher.
Für Hinweise auf Fehler bin ich dankbar.

25/11/2011

Direkt noch ein Klassiker aus dem Mietrecht hinterher – Nachmieter!
Immer wieder höre ich, dass wenn man drei Nachmieter gestellt hat, ohne Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag kommt. Falsch!!!
Grundsätzlich ist die Kündigungsfrist immer einzuhalten. Der Vermieter kann sich aber damit einverstanden erklären, den Mieter aus dem Mietverhältnis früher zu entlassen, wenn er einen adäquaten Nachmieter findet. Eine solche Vereinbarung kann auch schon in den Mietvertrag mit aufgenommen werden. In den Standard-Mietverträgen findet sich eine solche Regelung aber nicht!
Im Zweifel muss dieses Einverständnis des Vermieters auch schriftlich vorliegen oder sich zumindest beweisen lassen. Erst wenn eine solche Vereinbarung besteht, muss der Vermieter überhaupt einen Nachmieter akzeptieren.

25/11/2011

Fangen wir mal mit dem Klassiker an, Schönheitsreparaturen!
Es geht das Gerücht um, man müsse als Mieter keine mehr vornehmen. Das ist falsch!
Grundsätzlich ist es so, dass die Schönheitsreparaturen dem Vermieter obliegen, dies kann aber im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden. Hierbei darf der Mieter aber nicht unangemessen benachteiligt werden. So ist zum Beispiel eine Formulierung nicht zulässig, die dem Mieter die vollen Schönheitsreparaturen aufbürdet, auch wenn er nur kurze Zeit in der Wohnung wohnt.
Als Mieter ist es sinnvoll, seinen Mietvertrag, insbesondere wenn er älter ist auf solche unzulässige Klauseln hin überprüfen zu lassen. Ist die Formulierung unzulässig, so entfällt die Verpflichtung Schönheitsreparaturen vorzunehmen.
Als Vermieter ist es vor Abschluss des Mietvertrags wichtig die richtige Formulierung zu wählen, um nicht nachher auf den Kosten der Schönheitsreparaturen sitzen zu bleiben. Vor allem wenn Mietvertragsmuster verwandt werden, sollten sie nicht älter als 2004 sein und nicht abgeändert werden.

12/05/2011

Herzlich Willkommen auf meiner neuen Facebook-Seite!

Hier möchte ich die Möglichkeit eröffnen, allgemeine Rechtsfragen zum Vertragsrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht und Miet- und WEG-Recht zu stellen. Ich bemühe mich so viele Anfragen wie möglich zu beantworten. Konrekte Rechtsprobleme kann ich natürlich hier nicht lösen.

Adresse

Bonn
53111

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 18:00

Telefon

+492289738850

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Kanzlei Rafael Röger erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Kanzlei Rafael Röger senden:

Teilen