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Die VRT ist ein führendes Beratungsunternehmen für den Mittelstand.

15/10/2026

Folge für mehr Tipps! ✅

😱 Ausgerutscht im Treppenhaus – gibt’s dafür Schmerzensgeld vom Vermieter?

👉 Schon vom Urteil des Amtsgerichts München gehört oder selbst betroffen? Schreib’s in die Kommentare! 💬

🧾 E-Rechnung – wo steht Ihr Unternehmen? 👀Seit 2025 Empfangspflicht, ab 2027 Ausstellungspflicht im B2B (ab 800.000 € Um...
14/10/2026

🧾 E-Rechnung – wo steht Ihr Unternehmen? 👀
Seit 2025 Empfangspflicht, ab 2027 Ausstellungspflicht im B2B (ab 800.000 € Umsatz). Wir bringen Sie in unserem kostenlosen Online-Seminar auf den aktuellen Stand ⚡
✅ Gesetzeslage & Fristen
✅ Umsetzung im Unternehmen
✅ Technik live in DATEV Unternehmen online

🗓️ 21.10.2026 · 15:30 bis ca. 17.00 Uhr · online & kostenlos
🎙️ StB Uwe Rolef & Dirk Strunk

⏳ Anmeldeschluss: 19.10.2026

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Unternehmen Bonn VRT Steuertipp Digitalisierung

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14/10/2026

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⏳ Anmeldeschluss: 19.10.2027

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Unternehmen Bonn VRT Steuertipp Digitalisierung

12/10/2026

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😱 E-Rechnungspflicht: Auch Kleinunternehmer müssen schon jetzt handeln!

👉 Wusstest du, dass alle Unternehmer bereits E-Rechnungen empfangen können müssen? Schreib’s in die Kommentare! 💬

09/10/2026

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😱 Vermieter verlangen unzulässige Zusatzkautionen?

👉 Schon von § 551 BGB gehört oder selbst betroffen? Schreib’s in die Kommentare! 💬

Genehmigungsfiktion nach § 74 Abs. 3 BauO NRW erst nach drei Monaten
Zum 1. September 2026 ist in Nordrhein-Westfalen ei...
07/10/2026

Genehmigungsfiktion nach § 74 Abs. 3 BauO NRW erst nach drei Monaten

Zum 1. September 2026 ist in Nordrhein-Westfalen eine Genehmigungsfiktion für Bauanträge im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren eingeführt worden. Bislang ist man in Fachkreisen davon ausgegangen, dass ein Bauantrag grundsätzlich bereits mit Ablauf der sechswöchigen Entscheidungsfrist der Bauaufsichtsbehörde als genehmigt gilt. Der Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW vom 5. Oktober 2026 stellt nun klar: Die sechswöchige Frist betrifft allein die behördliche Entscheidung über den Bauantrag, während die Genehmigungsfiktion erst eintritt, wenn die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet.
 
Wichtig: Die Regelung gilt für Bauanträge, die ab dem 1. September 2026 eingereicht werden und im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Abs. 1 BauO NRW zu entscheiden sind. Die Bauherrschaft kann auf die Genehmigungsfiktion verzichten – die Bauaufsichtsbehörde darf einen solchen Verzicht jedoch nicht verlangen.

Unsere Rechtsanwältin Janne Marie Kramer hilft Ihnen gerne weiter: https://www.vrtonline.de/berater/janne-marie-kramer/


Genehmigungsfiktion nach § 74 Abs. 3 BauO NRW erst nach drei Monaten
Zum 1. September 2026 ist in Nordrhein-Westfalen ei...
07/10/2026

Genehmigungsfiktion nach § 74 Abs. 3 BauO NRW erst nach drei Monaten

Zum 1. September 2026 ist in Nordrhein-Westfalen eine Genehmigungsfiktion für Bauanträge im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren eingeführt worden. Bislang ist man in Fachkreisen davon ausgegangen, dass ein Bauantrag grundsätzlich bereits mit Ablauf der sechswöchigen Entscheidungsfrist der Bauaufsichtsbehörde als genehmigt gilt. Der Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW vom 5. Oktober 2026 stellt nun klar: Die sechswöchige Frist betrifft allein die behördliche Entscheidung über den Bauantrag, während die Genehmigungsfiktion erst eintritt, wenn die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet.
 
Wichtig: Die Regelung gilt für Bauanträge, die ab dem 1. September 2026 eingereicht werden und im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Abs. 1 BauO NRW zu entscheiden sind. Die Bauherrschaft kann auf die Genehmigungsfiktion verzichten – die Bauaufsichtsbehörde darf einen solchen Verzicht jedoch nicht verlangen.

Unsere Rechtsanwälting Janne Marie Kramer hilft Ihnen gerne weiter: https://www.vrtonline.de/berater/janne-marie-kramer/


06/10/2026

Die Antworten sind eindeutig!👀😂

01/10/2026

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😱 Gesellschaftsvertrag ohne Nachfolgeregelung – und plötzlich entscheiden die Erben mit?

👉 Schon von der Nachfolgeregelung im Gesellschaftsvertrag gehört oder ist das bei euch geregelt? Schreib’s in die Kommentare! 💬

VRT bleibt Partner des Bonner SCAuch in der Saison 2026/2027 ist VRT offizieller Partner des Bonner SC – und setzt damit...
30/09/2026

VRT bleibt Partner des Bonner SC

Auch in der Saison 2026/2027 ist VRT offizieller Partner des Bonner SC – und setzt damit das Engagement aus der vergangenen Saison fort.
Als regional verwurzelte Partnerschaft mit räumlicher Nähe zum Sportpark Nord freuen wir uns besonders, die Mannschaft und den Bonner Fußball weiter zu unterstützen. Mit unserer Expertise in Steuern, Recht und Prüfung stehen wir unseren Mandantinnen und Mandanten in der Region engagiert und kompetent zur Seite.
Unsere Partnerschaft mit dem Bonner SC machen wir amit dem offizielle Partnerlogo auch sichtbar.
Wir freuen uns auf eine spannende gemeinsame Saison und drücken dem Team die Daumen!
Auf geht’s, Bonner SC 🦁 !


Adresse

Graurheindorfer Str. 149a
Bonn
53117

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 16:00

Telefon

+49228267920

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