01/03/2025
Was ist erlaubt? 🎭🎉
Helau, Alaaf, Karneval, Fasching oder Fastnacht, die Narrenrufe sind wieder zu hören und es darf gefeiert werden. Höhepunkt der fünften Jahreszeit steht vor der Tür und gefeiert wird auch in vielen Betrieben. Doch so ausgelassen, wie es im Privaten oft der Fall ist, darf es bei der betrieblichen Karnevalsfeier nicht zu gehen.
Müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern an Rosenmontag freigeben? 📅
Nein! Wer feiern will, muss sich grundsätzlich Urlaub nehmen. Rosenmontag und Weiberfastnacht sind keine Feiertage, sondern Brauchtumstag. Es besteht kein Anspruch auf Freistellung. Anders an gesetzlichen Feiertagen, hier sind Arbeitgeber dazu verpflichtet ihre Mitarbeiter von der Arbeit freizustellen. Arbeitgeber werten es aber häufig als freiwillige Leistung, ihren Beschäftigten einen halben oder ganzen Tag bezahlt freizugeben.
Kann der Arbeitgeber nur bestimmten Mitarbeitern an Karneval freigeben? 🔍
Ja! Eine regionale Ungleichbehandlung beim Karneval ist ausnahmsweise zulässig, so die aktuelle Rechtsprechung. Besitzt ein Unternehmen verschiedene Standorte, kann der Arbeitgeber nur diejenigen Mitarbeiter freistellen, die in Karnevalsregion leben bzw. arbeiten. Die Sonderbehandlung ist gerechtfertigt aufgrund der überragenden Bedeutung des Brauchtums (VG Berlin, 21.01.2016 62K 19.15)
Teilnahmepflicht? 🏢
Ja! Voraussetzung, der Arbeitgeber erklärt, dass es sich dabei um eine von ihm organisierte betrieblich veranlasste Veranstaltung handelt und diese während der regulären Arbeitszeit stattfindet. Also, wer nicht mit feiern will, muss ganz normal arbeiten.
Alkohol? 🍺
Ja! Dem Arbeitgeber jedoch unterliegt das Hausrecht. Damit besitzt er die Möglichkeit ein Alkoholverbot zu verhängen.
Ein Kuss. Narrenfreiheit? 💋
„Bützen“ hat Tradition. Aber Vorsicht, der Kuss auf die Wange stellt laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz einen Eingriff in die Intimsphäre des Einzelnen dar. Sicher ist, wer davor aktiv Erlaubnis einholt. Ein gewährter Kuss darf auch nicht als Aufforderung zu weiteren Handlungen gesehen werden. Auch anzügliche Witze können bereits als grenzüberschreitend wahrgenommen werden.
Feiert sicher und verantwortungsbewusst! 🍾🎊
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