24/08/2026
Zwischenzeugnis verlangt – Arbeitgeber lehnt ab. Zu Recht? 🧑⚖️
Das ArbG Köln hat entschieden: Wer sich beruflich neu orientieren möchte, hat bei triftigem Grund einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis (Urt. v. 26.08.2025, Az. 13 Ca 1569/25). Konkrete Bewerbungen muss man dafür nicht vorlegen – der bloße Wunsch nach einem Wechsel genügt.
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelmäßig zu Zeugnisansprüchen – in Bochum, im Ruhrgebiet und bundesweit. Mehr dazu im Blog (Link in Bio).