05/06/2026
Kein Homeoffice-Anspruch – und trotzdem verlor der Arbeitgeber. 🏠
Klingt widersprüchlich? Ist es aber nicht – wenn man die Details kennt.
Das ArbG Düsseldorf hat entschieden: Jahrelange Homeoffice-Praxis begründet keinen Rechtsanspruch. Aber eine schlecht begründete Rückkehr-Weisung kann trotzdem unwirksam sein.
Was das für dich bedeutet – egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – zeigen wir im Carousel. ➡️
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