RA Hans-Bernd Lohof

RA Hans-Bernd Lohof geboren 1955 in Bochum verheiratet mit Petra Lohof 3 Kinder

01/08/2022

Aktuelles kurz notiert NACHWEISGESETZ!
Zum 01.08.2022 wird das neue Nachweisgesetz wirksam. Das bedeutet, dass einen Arbeitgeber erhöht Pflichten treffen, die Arbeits-/Vertragsbedingungen den Arbeitnehmer*inne/n bekannt zu geben. Schon bisher aufgrund des früheren Nachweisgesetzes hatte der Arbeitgeber die Pflicht, die wichtigsten Vertragsbedingung schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Dazu gehörten insbesondere folgende Informationen:

• Name und Anschrift der Vertragsparteien
• Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
• Dauer des Arbeitsverhältnisses bei Befristung
• Arbeitsort
• Bezeichnung oder Beschreibung der Tätigkeit
• Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts
• Arbeitszeit
• Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
• die Kündigungsfristen
• der allgemeine Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind.

Neuerdings kommen u.a. die nachfolgenden Informationen hinzu:
• (bei befristeten Arbeitsverhältnissen) das Enddatum des Arbeitsverhältnisses
• die Dauer der Probezeit
• die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind
• Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung der Vergütung
• die vertraglich geschuldete Arbeitszeit, die Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen
• die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
• ein möglicher Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
• bei einer betrieblichen Altersversorgung: Name und die Anschrift des Versorgungsträgers
• bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber und Arbeitnehmer das einzuhaltende Verfahren, den Hinweis auf das Schriftformerfordernis, die Kündigungsfristen und auch die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage(!) -andernfalls kann der Arbeitnehmer auch noch nach Ablauf der 3 Wochenfrist einen Antrag auf Zulassung seiner Klage mit Erfolg stellen!

Deshalb ist es dringend erforderlich, seine Arbeitsverträge bereits entsprechend anzupassen. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen muss der Arbeitgeber auf Nachfrage des Arbeitnehmers innerhalb von 7 Tagen in Schriftform (!) – Email reicht nicht!- die Angaben machen. Achtung: die Verletzung der Nachweispflichten ist mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 € bedroht!

15/04/2020

Vereinsrecht update „Corona“ - Info für Vereine

Wegen der CoVid-19 –Pandemie können in den Vereinen die regelmäßig vorgesehenen Mitgliederversammlungen nicht durchgeführt werden. Viele Vereine fragen daher bei mir an, was zu tun ist. Dazu kurz folgende Hinweise:
Auch wenn in der Vereinssatzung nichts Entsprechendes geregelt ist, gilt seit dem 28.03.2020:
1. Ein Vorstand bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
2. Mitgliederversammlungen können auch im Wege elektronischer Kommunikation stattfinden (z.B. per Videokonferenz per skype oder facetime o.ä., Telefonkonferenz) sog. virtuelle Mitgliederversammlung.
3. Das Stimmrecht kann auch vor der Durchführung einer Mitgliederversammlung schriftlich ausgeübt werden.
4. Es können Beschlüsse außerhalb einer Mitgliederversammlung gefasst werden, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu einem vom Vorstand gesetzten (angemessenen) Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimme in Textform abgegeben haben und die erforderliche Mehrheit vorliegt.
Diese Regelungen gelten derzeit bis zum 31.12.2021.

13/03/2020

Zu Zeiten der Corona-Krise bietet unsere Kanzlei die Vereinbarung von Telefonterminen oder Termine per Facetime (Videotermin) an. Anruf genügt unter

0234 36 00 278.

Zum vereinbarten Termin stehen wir Ihnen/Euch dann am Telefon zur Verfügung. Wer über Facetime oder Skype verfügt, kann auch darüber mit uns Kontakt aufnehmen. Unterlagen, die zur Beurteilung der Sach- und Rechtlage notwendig sind, können vorab per Email unter
[email protected]
zugesandt werden. Ich würde mich freuen, wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen würden.

24/06/2011

Karnevalseröffnungsgala 2012 am 27. Januar im Ruhrcongress. Mit dabei sind u.a. Bernd Stelter, Calypso, u.v.a. - 4 Stunden Programm mit Tanz in gepflegter, stimmungsvoller Atmosphäre.

Adresse

ArndtStr. 19
Bochum
44787

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 18:00
Dienstag 08:30 - 18:00
Mittwoch 08:30 - 18:00
Donnerstag 08:30 - 18:00
Freitag 08:30 - 18:00

Telefon

+492343600278

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