02/06/2026
Wie Unternehmen Betroffenenrechte effizient organisieren
Betroffenenrechte nach der DSGVO sind längst kein Randthema mehr.
Auskunftsersuchen von Kunden, Bewerbern oder ehemaligen Mitarbeitenden gehören inzwischen zum Unternehmensalltag.
Besonders relevant ist dabei das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO. Betroffene können Auskunft darüber verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf eine unentgeltliche Kopie dieser Daten.
Für Unternehmen kann das schnell komplex werden – vor allem dann, wenn Informationen in mehreren IT-Systemen gespeichert sind. Anfragen müssen außerdem kurzfristig bearbeitet werden.
Neben dem Auskunftsrecht spielen unter anderem auch folgende Rechte eine wichtige Rolle:
▪ Recht auf Löschung
▪ Recht auf Berichtigung
▪ Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
▪ Recht auf Datenübertragbarkeit
▪ Widerspruchsrecht gegen bestimmte Verarbeitungen
Wichtig sind dabei vor allem Transparenz und klare Prozesse.
📑 Lesen Sie den ganzen Beitrag von unserem Kollegen Alexander Brittner unter https://is.gd/QB4kuU.