15/05/2026
Landgericht Bochum - Schwurgericht
Heute gab es am 4. Hauptverhandlungstag das Urteil im Fall des 32 jährigen Mandaten. Angeklagt waren versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung in 2 Fällen, Beleidigung, Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in jeweils 2 Fällen.
Der Tatvorwurf des versuchten Totschlags konnte nicht festgestellt werden. Im Übrigen war mein Mandant geständig.
Nach der von mir vorbereiteten Einlassung gab es da auch keine großen Nachfragen mehr.
Mein Mandant hat einen dermaßen positiven Eindruck auf das Gericht gemacht, dass das Gericht anders als vom Sachverständigen im Rahmen seines Gutachtens empfohlen, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (64 StGB) angeordnet hat. Der Mandant hat sich hierzu auch ausdrücklich bereit erklärt. Die Freiheitsstrafe beträgt 3 Jahre, was in Anbetracht der Vorstrafen meines Mandanten sehr maßvoll ist. Mein Mandant wird daher nicht ins Gefängnis müssen, wenn er den 64er schafft. 2 Jahre Therapie was auf die Strafe anzurechnen ist und dann 1 Jahr mit Bewährung.