Kirchberg & Coll.

Kirchberg & Coll. Die Schwerpunkte unserer Kanzlei:

- Familien- u. Erbrecht
- Unternehmens- u. Vermögensnnachfolge
- Arbeitsrecht
- Miet- u. Verkehrsrecht
- Vertragsrecht

24/05/2018

Für uns bereits jetzt das Unwort und Thema des Jahres: Stichwort "Datenschutz".

Aber natürlich haben auch wir im Rahmen der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) unsere Bestimmungen angepasst. Zu finden sind diese auf unserer Homepage unter:

Informieren Sie sich auf unserer Webseite über das Unternehmen KIRCHBERG & COLL. Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notar aus 46399 Bocholt. Kontakt: 02871 24144-0

12/04/2018

Meine Kinder, deine Kinder, unsere Kinder!
Erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten - Teil 2 -

Der am 17.03.2018 erschienene Teil 1 dieses Artikels gab einen Überblick über verschiedene Patchwork-Konstellationen. Grob gesagt unterscheidet man zwischen der „einfachen“ Patchwork-Familie, bei der nur ein Elternteil ein Kind aus vorangegangener Beziehung in die neue Familie mitbringt und der „doppelten“ Patchwork-Familie, bei der beide Partner der neuen Beziehung ein oder mehrere Kinder aus vorangegangener Beziehung haben. In beiden Fällen können noch gemeinsame Kinder hinzukommen. In diesen Fällen hängt es vom Zufall des Vorversterbens ab, wer das Vermögen erbt, wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt. Es erben dann neben dem Ehegatten nur die eigenen leiblichen und adoptierten Kinder, die einseitigen Kinder des länger lebenden (Ehe-)Partners gehen leer aus. Gleiches gilt für die nichtverheirateten Partner.
Die Partner einer Patchwork-Familie, ob verheiratet oder nicht, sollten sich deshalb mit der Frage beschäftigen, wer sie tatsächlich beerben soll. Es stellt sich konkret die Frage, ob der Partner/Ehepartner, die gemeinsamen Kinder oder auch die jeweils einseitigen Kinder erben bzw. miterben sollen. Insbesondere, wenn ein Ehepartner das Vermögen „in die Ehe gebracht“ hat, besteht häufig der Wunsch, dass das Vermögen in diesem Familienstamm bleibt; gleichzeitig ist in vielen Fällen gewollt, dass der länger lebende Ehepartner bzw. nichteheliche Partner versorgt ist.
Gemeinsam ist grundsätzlich allen Familienkonstellationen, dass der geschiedene Ehepartner keinen Zugriff mehr auf das Vermögen des zunächst verstorbenen geschiedenen Ehegatten haben soll. Solange das eigene Kind jedoch noch minderjährig ist, hätte der geschiedene Ehegatte nämlich als Sorgerechtsinhaber Zugriff auf das Vermögen des geschiedenen Ehegatten. Beispiel: A und B sind geschieden und haben eine 4-jährige Tochter. A ist wieder verheiratet mit C. A verstirbt. C und die 4-jährige Tochter werden Miterben. B hat das Sorgerecht für die minderjährige Tochter und verwaltet damit das Vermögen der minderjährigen Tochter, auch das von A geerbte Vermögen.
Abwandlung: Im vorstehenden Beispielsfall stirbt dann die 4-jährige Tochter. Alleinerbin der Tochter wird die geschiedene Ehefrau B des zunächst verstorbenen A. Auf diesem Weg gelangt das Vermögen des geschiedenen Ehegatten A bei B. Dieses Ergebnis hätte durch die Errichtung eines sog. Geschiedenentestaments verhindert werden können.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich mit den eigenen erbrechtlichen Angelegenheiten zu befassen und diese zu regeln. Dies gilt erst Recht bei Patchwork-Familien, um unliebsame Folgen und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Dennoch befassen sich die betroffenen Patchwork-Familien selten mit diesen erbrechtlichen Fragen. Um die häufig nicht gewollte –da vom Zufall des Vorversterbens abhängende- gesetzliche Erbfolge zu vermeiden, könnten die Ehe(-Partner) zum Beispiel ein Testament, gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder einen Erbvertrag errichten. Dadurch können die Eltern/(Ehe-)Partner bestimmen, wer Erbe werden, wer die Vertretung minderjähriger Kinder übernehmen, wer auf keinen Fall Erbe werden soll, wie die Versorgung des länger lebenden (Ehe-)Partners aussehen könnte, usw..
Da es sich um sehr komplexe rechtliche Fragestellungen handelt, ist es sinnvoll, rechtlichen Rat von einem Rechtsanwalt/Fachanwalt für Erbrecht, Notar einzuholen und ggf. auch einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Fachanwältin für Familien-, Erb- und Arbeitsrecht

14/03/2018

Meine Kinder – Deine Kinder – Unsere Kinder
Erbrechtliche Situation bei der Patchworkfamilie – Teil I.

Die Väter des Erbrechts kannten vor über 100 Jahren keine Patchworkfamilie. Mittlerweile ist die Wiederverheiratungshäufigkeit nicht nur im Familien– sondern auch im Erbrecht angekommen. Eheleute lassen sich scheiden, heiraten wieder oder leben in sogenannten nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit dem neuen Partner zusammen. Es gibt Kinder aus unterschiedlichen Beziehungen. Für diese komplexen Konstellationen ist jedenfalls das gesetzliche Erbrecht nicht konzipiert. Dieses geht davon aus, dass beim Tod eines Elternteils nur dessen leibliche oder adoptierte Abkömmlinge zu gesetzlichen Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten berufen werden.
Stiefkinder, die den gleichen Familiennamen führen wie Eltern bzw. Stiefeltern aufgrund der sogenannten Einbenennung, sind aber gerade nicht erbberechtigt. Vielmehr sind Stiefkinder auch bei Namensgleichheit oder nichteheliche Lebenspartner weder erb- noch pflichtteilsberechtigt. Beispielsfall: Susanne hat einen Sohn aus erster geschiedener Ehe und lebt mit Jens in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Jens hat eine Tochter aus erster Ehe. Susanne verstirbt zunächst. Alleinerbe nach ihrem Tod wird ihr Sohn. Jens und seine Tochter gehen leer aus. Wenn Jens zunächst verstirbt, gehen Susanne wie auch ihr Sohn leer aus. Er wird allein von seiner Tochter beerbt. Abwandlung: Jens und Susanne haben geheiratet. Wenn Jens in dieser Abwandlung zunächst verstirbt, erbt neben Susanne seine Tochter. Wenn Susanne zunächst verstirbt, erbt Jens neben ihrem Sohn. Dieser Beispielsfall macht deutlich, dass die erbrechtliche Situation nach der gesetzlichen Rechtslage vom Zufall des Erstversterbens abhängt.
Im nächsten Teil soll deshalb erläutert werden, wie je nach Interessenlage der Eltern bzw. Partner die Erbfolge bei einer Patchwork-Situation geregelt werden kann.

Rechtsanwältin Gudula Kruse
Fachanwältin für Familien-, Erb- und Arbeitsrecht

http://www.meinstadtkurier.de/Meine-Region/wirtschaft/Verantwortung-tragen-131610.htmlRisikoabsicherung für junge Famili...
21/02/2018

http://www.meinstadtkurier.de/Meine-Region/wirtschaft/Verantwortung-tragen-131610.html

Risikoabsicherung für junge Familien.

Ein lesenswerter und interessanter Artikel unserer Rechtsanwältin Gudula Kruse im Stadtkurier Bocholt.

Junge Eltern mit minderjährigen Kindern beschäftigen sich in den seltensten Fällen mit der Frage, wer sich um ihre Kinder im Falle eines frühzeitigen Versterbens kümmern soll. Wenn keine Regelung...

Ein großes Dankeschön an das stimmungsvolle Team vom Amtsgericht Bocholt, das uns mit einer tollen Gesangs- und Choreogr...
09/02/2018

Ein großes Dankeschön an das stimmungsvolle Team vom Amtsgericht Bocholt, das uns mit einer tollen Gesangs- und Choreographie-Einlage überrascht hat 👍 Im nächsten Jahr gerne wieder 😊

Auch bei uns wird die Weiberfastnacht gefeiert 🎉Wir wünschen allen Jecken schöne Karnevalstage. Am Rosenmontag bleibt un...
08/02/2018

Auch bei uns wird die Weiberfastnacht gefeiert 🎉Wir wünschen allen Jecken schöne Karnevalstage. Am Rosenmontag bleibt unsere Kanzlei geschlossen.

22/12/2017

Wir verabschieden uns ins lange Wochenende und wünschen ein besinnliches und erholsames Weihnachtsfest im Kreise der Familie 🎅🎄

Unser langjähriger Mitarbeiter, Herr Christoph Uebbing, wurde gestern während seiner Absolventenverabschiedung als "Best...
17/11/2017

Unser langjähriger Mitarbeiter, Herr Christoph Uebbing, wurde gestern während seiner Absolventenverabschiedung als "Bester seines Jahrgangs" im Rahmen seines Studiums zum Bachelor of Laws ausgezeichnet. Wir sind mächtig stolz und sagen herzlichen Glückwunsch zu dieser herausragenden Leistung 👍💪

Auch wir sind bereits jetzt voller Vorfreude und wünschen allen Besuchern viel Spass auf der diesjährigen Bocholter Kirm...
12/10/2017

Auch wir sind bereits jetzt voller Vorfreude und wünschen allen Besuchern viel Spass auf der diesjährigen Bocholter Kirmes 😀 Damit auch wir die Kirmes in vollen Zügen genießen können, bleibt unsere Kanzlei am Montag, den 16.10.2017, geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis 🙂

🎉 Herzlichen Glückwunsch 🎉Wir gratulieren Corinna Pfeil zur erfolgreich bestanden Prüfung zur Notarfachwirtin :-)
06/07/2017

🎉 Herzlichen Glückwunsch 🎉
Wir gratulieren Corinna Pfeil zur erfolgreich bestanden Prüfung zur Notarfachwirtin :-)

21/04/2017

Mehr als nur eine Kanzlei! Seit 40 Jahren stehen wir Ihnen mit fachlicher und menschlicher Kompetenz in allen Rechtslagen zur Seite.

Erfahren Sie mehr über uns

Und weiter geht's...Herr Rechtsanwalt Andreas Kirchberg ist nunmehr auch "Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)"He...
19/04/2017

Und weiter geht's...

Herr Rechtsanwalt Andreas Kirchberg ist nunmehr auch

"Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)"

Herzlichen Glückwunsch 👍👌

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Kurfürstenstraße 46A
Bocholt
46399

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