27/06/2026
Fristlose Kündigung wegen Fehlverhalten?
Ganz so einfach ist es nicht. Eine fristlose Kündigung setzt nach § 626 BGB einen wichtigen Grund voraus. Außerdem müssen Arbeitgeber in der Regel innerhalb von zwei Wochen reagieren, nachdem sie vom Fehlverhalten erfahren haben.
Oft braucht es vorher eine Abmahnung. Nur bei besonders schweren Fällen, wie zum Beispiel Diebstahl, kann eine fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung wirksam sein.
Fehler bei Grund, Begründung oder Frist können schnell zur Unwirksamkeit führen.
Deshalb: Erst prüfen, dann handeln.