18/08/2017
OLG München zu Werbeblockern: Werbeblocker im Internet sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich zulässig. Dies entschied das Oberlandesgericht München und wies damit die Klagen der Webseitenbetreiber Süddeutsche Zeitung, ProSiebenSat.1 und RTL gegen den Kölner Adblock-Plus-Anbieter Eyeo zurück. Bezahltes Whitelisting unaufdringlicher Anzeigen stelle zudem keine verbotene aggressive Werbung dar. zeit.de und lto.de (Pia Lorenz/Alexander Cremer) geben die Entscheidungsgründe wieder. Das Gericht ließ die Revision zu.
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-muenchen-29u191716-adblock-plus-zulaessig-niederlage-sueddeutsche-rtl-sat1/
Das OLG München hat entschieden, dass der Werbeblocker Adblock Plus nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrechte verstößt.