08/10/2026
🏡📐 In der Immobilienbewertung ist die klare Unterscheidung von Begrifflichkeiten entscheidend – denn nur wer genau weiß, was gemeint ist, erhält eine realistische Wertermittlung.
🛋️ Die Wohnfläche umfasst sämtliche Räume, die dauerhaft zum Wohnen geeignet und baurechtlich genehmigt sind, wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Bad. Grundlage hierfür ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV).
📦 Die Nutzfläche dagegen bezieht sich auf alle Flächen, die innerhalb einer Immobilie genutzt werden können. Neben der eigentlichen Wohnfläche zählen hierzu auch zusätzliche Räume wie Keller, Abstellräume, Garagen oder unausgebaute Dachböden. Bei der Ermittlung der Nutzfläche kommt die DIN 277 zum Einsatz.
➡️ Das bedeutet: Die Nutzfläche umfasst mehr als die Wohnfläche, doch bei der Immobilienbewertung fließen diese zusätzlichen Räume meist nur anteilig und mit geringerer Wertigkeit ein.
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Robin Kühl
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