21/10/2025
Einziehungsrecht: Reform oder verfassungsrechtlicher Blindflug?
Die Reformdebatte zur Vermögensabschöpfung nimmt Fahrt auf – und mit ihr die Sorge um die rechtsstaatliche Balance.
Mit dem BLA-Abschlussbericht (März 2024), der EU-Richtlinie 2024/1260, sowie politischen Vorstößen in Koalitionsvertrag und IMK-Beschlüssen wird klar:
�Es geht nicht mehr nur um Nachjustierung – sondern um eine systematische Ausweitung und Umwertung der Einziehung.
❗️Besonders kritisch:
- Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft (§ 76a Abs. 4 StGB)
- Massive Ausweitung der erweiterten und selbständigen Einziehung
- Zugriff auf Kryptowährungen auch ohne Private Key
- Abschöpfung ohne Verurteilung („non-conviction based confiscation“)
- Eingriffe mit faktisch strafendem Charakter – ohne rechtsstaatliche Schutzstandards
Die Einziehung wird zunehmend zum Strafersatz – mit unklarer Abgrenzung zwischen Tat- und Steuerrecht, fehlender Berücksichtigung der Sperrwirkung des § 73e StGB und doppelter Belastung Betroffener.
👉 Der DAV warnt zu Recht vor der Entgrenzung des Einziehungsrechts.�Wer Strafrecht sagt, muss auch Rechtsstaat meinen: https://anwaltverein.de/newsroom/sn-62-25-reform-der-vermoegensabschoepfung
📣 Wir fordern: Keine Verschärfung ohne verfassungsfeste Grundlagen – und eine ernsthafte Debatte über Ziel, Reichweite und Grenzen der Vermögensabschöpfung.