Tierkanzlei - Tierrechtsanwältin

Tierkanzlei - Tierrechtsanwältin Willkommen in der Tierkanzlei, einem Angebot der Anwaltskanzlei Daniela Müller. Bundesweit beraten Bitte zögern Sie nicht, uns in Anspruch zu nehmen.

Bundesweit beraten wir Privatpersonen, Züchter und Zuchtverbände, Tierärzte, Tierschulen und Pensionen, Tierheime und Tierschutzorganisationen. Sei es, dass Sie als Privatperson ein Tier gekauft haben, dass nun ganz anders als beschrieben oder gar krank ist. Das Sie nicht wissen, ob Ihnen die Haltung des Tieres in der Wohnung versagt werden kann oder das Sie / Ihr Hund an einer Beißerei / einem Ve

rkehrsunfall beteiligt waren. Vielleicht haben Sie sich auch in tierärztliche Behandlung begeben und dort sind Behandlungsfehler aufgetreten oder Sie fragen sich schlicht, ob Sie die Haltungsvoraussetzungen für bestimmte Tiere erfüllen und / oder das zuständige Ordnungs- / Veterinäramt Ihnen die Haltung versagen kann. Als Züchter möchten Sie sich über die gültigen Zuchtbestimmungen informieren, fragen sich vielleicht, ob Ihr Zuchtbetrieb bereits als gewerbliche Tierzucht oder noch als Hobbyzucht einzustufen ist oder bedürfen der Ausarbeitung von Kaufverträgen. Tierheime und Tierschutzorganisationen mit Pflegestellen bedürfen besonderer ordnungsrechtlicher Erlaubnis und müssen eine Vielzahl von Vorschriften bedenken. Darüber hinaus stellt sich im Alltag hinsichtlich der Abgabe der Tiere oft die Frage nach wirksamen Schutzverträgen. Dies im Spannungsfeld des Tierschutzes auf der einen und den Eigentumsrechten auf der anderen Seite. Vielleicht sorgen auch die Voraussetzungen des Hundeimportes aus dem Ausland zur Vermittlung durch deutsche Tierschutzorganisationen. In all diesen Fällen und darüber hinaus sind wir gerne für Sie da. Schildern Sie Ihr Anliegen per E-Mail und Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. [email protected]

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