Forschungsgemeinschaft der deutschen und georgischen Rechtswissenschaftler

Forschungsgemeinschaft der deutschen und georgischen Rechtswissenschaftler Ziele der FdgR:

a. die Förderung der georgischen Rechtswissenschaft und des Wissenstransfers zwischen Georgien und Deutschland. b. c. d.

die Förderung von Reformen im Rechtswesen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit Georgiens, Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit und des Rechtsbewusstseins im georgischen Rechtssystem. die Förderung der Integration Georgiens in den europäischen Rechtsraum. die Ergänzung und Modifizierung des rechtswissenschaftlichen Literaturbestandes, u.a.

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Bielefeld
33615

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