17/06/2026
🌵„Mein Bruder und ich haben uns jahrelang über das Erbe gestritten. Jetzt soll ich auf den Anwaltskosten auch noch sitzen bleiben?“
Mit dieser Frage hat sich der Bundesfinanzhof beschäftigen: Zwei Brüder konnten sich nach dem Tod ihres Vaters nicht über die Aufteilung von Immobilien und Wertpapieren einigen. Es folgten Gerichtsverfahren, Teilungsversteigerungen und Vermögensnachfolge.
❗Die gute Nachricht für Betroffene: Der BFH hat entschieden, dass solche Kosten unter bestimmten Voraussetzungen die Erbschaftsteuer reduzieren können. ❗
Denn wer Geld aufwenden muss, um einen Nachlass überhaupt aufzuteilen, kann diese Kosten möglicherweise als Nachlassverbindlichkeiten geltend machen.
Wichtig ist die Abgrenzung:
Kosten für die Aufteilung des Nachlasses können abzugsfähig sein.
Kosten für die spätere Verwaltung des geerbten Vermögens hingegen nicht.
Unser Tipp: Wer sich in einer Erbauseinandersetzung befindet, sollte sämtliche Kosten sorgfältig dokumentieren. Das kann sich steuerlich auszahlen.