30/01/2017
Untreuevorwurf gegen Mitarbeiter eines Rechtsamtes in den neuen Bundesländern
Der 5. Strafsenat befasste sich mit der Frage der Untreue von Mitarbeitern eines Rechtsamtes, welche unter billigender Inkaufnahme der Verletzung von Prüfpflichten, in einer Vielzahl von Fällen, Vertreter für Grundstücke bestellt und Grundstücksgeschäfte genehmigt bzw. an einer Genehmigung von Grundstücksverkäufen durch diese Vertreter mitgewirkt haben. Die Erlöse aus diesen Geschäften seien zur Tilgung der städtischen Kosten sowie der Kosten der bestellten Vertreter verwendet worden, ohne die Zinsen an die Berechtigten ausgekehrt zu haben. Folglich war ein Verstoß wg. Untreue zu prüfen, aufgrund der Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht. Die Handlungen waren pflichtwidrig, da Defizite in der Aufklärungspflicht (Erbenermittlung etc.) vorzufinden seien. Der Vermögensnachteil bestand darin, dass den Erben kein Kaufpreisanspruch erwuchs. Es sei daher u.a. die Vorsatzfrage, im Hinblick auch auf die Kenntnis zu diesen Handlungen, nunmehr nochmals zu prüfen.
BGH, Urt. v. 09.11.2016, Az. 5 StR 313/15