15/11/2024
Stell Dir vor, Du bist Fotograf:in und eines Deiner Bilder wurde zu einer Fototapete. Das Bild hast Du tatsächlich für diesen Zweck hergestellt und als Fototapete verkauft. (Info für alle, die "glatt gespachtelt" an der Wand vorziehen: So eine Tapete klebt man sich an die Wand, damit diese schöner wird. Ob das klappt, hängt entscheidend von der Tapete und der Klebetechnik ab.) Und dann siehst Du Dein Bild bei anderen Leuten, die Fotos von ihrer Wohnung auf Facebook posten. Und dann drehst Du durch und denkst: was für eine Sauerei! Um wieder runterzukommen, buchst Du Dir einen Hotelaufenthalt. Und was müssen da Deine entzündeten Augen sehen: Das Hotel hat Fotos seiner Zimmer auf seiner Webseite. Und die Zimmer wurden mit Deinem Bild mittels Fototapete dekoriert. Du kannst nicht mehr und sagst: Das ist doch eine Urheberrechtsverletzung! Denn Du wolltest nicht, dass die Menschen mit Deiner Fototapete Bilder von ihren Wänden machen und diese dann auch nutzen. Und dann klagst Du. Mehrfach. Und die Fälle gehen bis zum Bundesgerichtshof und Du verlierst. Was Du dann denkst, wissen wir nicht. Wir denken aber, der BGH hat richtig entschieden. In diesem Sinne. ̈ndewochenende
https://www.kuhlen-berlin.de/news/2024/die-nutzung-einer-fototapete-im-internet-als-hintergrund-verletzt-keine-urheberrechte-bgh-urteil-vom-11-09-2024-i-zr-139-23-i-zr-140-23-i-zr-141-23