Rechtsanwältin Laaser

Rechtsanwältin Laaser 👩🏽‍⚖️ Fachanwältin für Strafrecht
⚖️ Migrationsrecht | Arbeitsmigration
Strafverteidigung · bundesweit

Schwerpunkt: Asyl- und Ausländerrecht und Straf- und Strafprozessrecht.

Ab jetzt nur noch Urlaubsfotos – ohne Tiefgang. Ich habe noch nie so viele Menschen blockiert und Kommentare gelöscht wi...
17/08/2026

Ab jetzt nur noch Urlaubsfotos – ohne Tiefgang. Ich habe noch nie so viele Menschen blockiert und Kommentare gelöscht wie unter meinem letzten Beitrag, in dem ich eigentlich nur eine Beobachtung geteilt habe. Weder habe ich meine eigene Meinung dazu geäußert noch festgelegt, was richtig oder falsch ist.

Die Grundlage für eine normale Konversation und einen respektvollen Austausch auch bei Meinungsverschiedenheiten scheint bei gewissen Themen inzwischen verloren gegangen zu sein. Schade.

Keine Energie dafür im Urlaub. Also seid lieb zueinander.

Ab jetzt nur noch Essen, Wein und Sonnenuntergänge. Hier Tag 4 und 5 unseres Urlaubes. Inzwischen nicht mehr mit der Familie, sondern es ging gestern weiter nach Limni. Wunderschönes kleines Städtchen.

Durch die fehlende „historische Verantwortung“ sieht man in Griechenland viel häufiger solche direkten Aussagen. In Deut...
17/08/2026

Durch die fehlende „historische Verantwortung“ sieht man in Griechenland viel häufiger solche direkten Aussagen. In Deutschland wäre das so kaum vorstellbar.

Die Frage ist: Würde uns das genauso stören, wenn dort „Russians go home“ stehen würde? Ich glaube nicht. Ich denke, der Gedanke, der dabei aufstößt, ist, dass Menschen hier Urlaub machen, während ihr Staat zu Hause Krieg führt oder schwere Menschenrechtsverletzungen begeht.

Auffällig ist, wie selbstverständlich diese Haltung hier im öffentlichen Raum sichtbar ist. In Deutschland wird nahezu jede Positionierung zu Palästina sofort vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte diskutiert. Dieser starke Reflex fehlt hier – und verändert offenbar auch, was öffentlich gesagt und gezeigt wird.

Insgesamt ist die Solidarität mit Palästina in Griechenland sehr hoch. Palästina-Fahnen, „Free Palestine“-Schriftzüge und politische Botschaften findet man selbst in kleinsten Dörfern. In Deutschland habe ich das in dieser Form bisher nicht wahrgenommen.

Ankunft. Tag 1. Anfang Tag 2. Lesen, Sport, essen, spielen, lesen, essen, trinken, reden. Familienurlaub 🇬🇷🤍🇬🇷🤍
14/08/2026

Ankunft. Tag 1. Anfang Tag 2. Lesen, Sport, essen, spielen, lesen, essen, trinken, reden. Familienurlaub 🇬🇷🤍🇬🇷🤍

Ein Bußgeld wegen einer zu hohen Miete? In Berlin könnte das künftig deutlich häufiger vorkommen.§ 5 WiStG erlaubt die A...
09/08/2026

Ein Bußgeld wegen einer zu hohen Miete? In Berlin könnte das künftig deutlich häufiger vorkommen.

§ 5 WiStG erlaubt die Ahndung einer Mietpreisüberhöhung, wenn ein Vermieter unter Ausnutzung eines geringen Wohnungsangebots eine unangemessen hohe Miete verlangt.

Bislang war das eher Theorie. Denn die Hürden für ein Bußgeld wegen Mietpreisüberhöhung waren hoch: Es genügte nicht, dass Wohnungen knapp und Mieten deutlich überhöht waren. Es musste zusätzlich nachgewiesen werden, dass der konkrete Mieter gerade wegen seiner persönlichen Situation keine echte Ausweichmöglichkeit hatte.

Das war in der Praxis kaum möglich. § 5 WiStG spielte deshalb über Jahre praktisch keine Rolle.

Mehrere Berliner Bezirksämter wollen das nun ändern und führen gezielt Verfahren, um die bisherige Rechtsprechung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Eines dieser Verfahren war jetzt vor dem Amtsgericht Tiergarten erfolgreich. Eine Vermieterin wurde wegen Mietpreisüberhöhung zu einem Bußgeld verurteilt.

Bemerkenswert ist vor allem die Begründung: Das Gericht ließ offenbar ausreichen, dass die Vermieterin in einer Situation allgemeiner Wohnungsknappheit eine überhöhte Miete verlangte. Auf eine besondere persönliche Zwangslage des Mieters kam es danach nicht entscheidend an.

Sollte sich diese Auffassung durchsetzen, könnten Verfahren wegen Mietpreisüberhöhung künftig erheblich leichter geführt werden.

Die Frage, die sich am Ende aber stellt: Kann eine konsequentere Anwendung des § 5 WiStG tatsächlich dazu beitragen, Mieten fairer zu gestalten und den Wohnungsmarkt zu entlasten? Oder führt sie vielmehr dazu, dass Vermieter abgeschreckt werden und sich das ohnehin knappe Wohnungsangebot dadurch weiter verschärft?

Seit Dezember 2025 versuche ich, eine junge Frau dabei zu unterstützen, ihren Anspruch auf Familiennachzug zu ihrem deut...
24/07/2026

Seit Dezember 2025 versuche ich, eine junge Frau dabei zu unterstützen, ihren Anspruch auf Familiennachzug zu ihrem deutschen Ehemann durchzusetzen.

Die junge Krankenschwester sitzt allerdings in Gaza fest.

Das Problem ist, dass der Anspruch aus meiner Sicht zwar besteht, sie dafür aber persönlich bei einer deutschen Botschaft vorsprechen muss. Da es in Gaza keine deutsche Botschaft gibt, ist für Personen aus Gaza die Deutsche Botschaft in Kairo zuständig.

Dorthin zu gelangen, ist für meine Mandantin allerdings nicht möglich. Machbar wäre dies nur über Schlepper und eine illegale Grenzüberquerung. Das ist teuer, gefährlich und rechtswidrig.

Ich vertrete die Auffassung, dass Deutschland, soweit es ihm möglich ist, zur Wahrung von Art. 6 GG verpflichtet ist, den Weg zur persönlichen Antragstellung des Visums zu unterstützen. Andernfalls wird das Recht auf Familie ausgehöhlt.

Mir gegenüber hatte das Auswärtige Amt zunächst vorgetragen, zu einer solchen Unterstützung nicht verpflichtet zu sein. Später wurde dann erklärt, eine Unterstützung sei nicht möglich.

Auf Grundlage der Berichte des rbb und der Tagesschau ergibt sich nun allerdings ein anderes Bild. Danach hat Deutschland bislang keine einzige entsprechende Anfrage an die israelischen Behörden gestellt.

Die israelischen Behörden haben erklärt, dass sie keine Einwände gegen die Ausreise von Palästinenserinnen und Palästinensern mit einem deutschen Visum hätten und eine solche Ausreise unterstützen würden. Eine entsprechende Anfrage hätten sie bislang allerdings nicht erhalten.

Ich möchte dem Auswärtigen Amt keine vorsätzliche Lüge unterstellen, aber eine andere Erklärung fällt mir aktuell schwer. Insgesamt wird der Umgang mit dem Recht auf Familie dem hohen Gut unserer Grundrechte nicht ansatzweise gerecht. Dies gilt umso mehr, als es hier auch um das Recht eines deutschen Staatsbürgers geht, der nicht darauf verwiesen werden kann, mit seiner Familie in einem anderen Land zu leben.

Dass eine junge Krankenschwester für Deutschland sicherlich auch kein Nachteil wäre, möchte ich dabei gar nicht erst zum Thema machen.

Wir suchen Unterstützung für unsere Kanzlei in Berlin-Charlottenburg.Gesucht wird Unterstützung im Sekretariat und Organ...
09/07/2026

Wir suchen Unterstützung für unsere Kanzlei in Berlin-Charlottenburg.

Gesucht wird Unterstützung im Sekretariat und Organisation des Büro - und Kanzleialltags / Assistenz der Kanzleiinhaberin in Teil- oder Vollzeit.

Wir sind eine kleine Kanzlei mit Schwerpunkt im Straf- und Migrationsrecht und arbeiten in einer freundlichen Bürogemeinschaft mit weiteren Anwältinnen und Anwälten.

Wir suchen jemanden, der den Kanzleialltag organisiert, mitdenkt, den Überblick behält und der Kanzleiinhaberin im beruflichen Alltag den Rücken freihält.

Zu den Aufgaben gehören vor allem Kanzleiorganisation, Telefon, Mandantenbetreuung, Buchhaltungsvorbereitung und das Nachhalten offener Aufgaben. Posteingang und einfache Aktenbearbeitung gehören auch dazu, stehen aber nicht im Mittelpunkt.

Wichtig sind uns Erfahrung im Sekretariat, in der Verwaltung oder Kanzleiorganisation, sehr gutes Deutsch in Wort und Schrift sowie ein freundliches und professionelles Auftreten. Eine ReFa-Ausbildung ist nicht erforderlich. Sie sollten jedoch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation mitbringen, die Sie auf die eigenständige Organisation eines Büro- oder Kanzleialltags vorbereitet hat.

Wir bieten verlässliche Arbeitszeiten ohne Überstunden, ein angenehmes Arbeitsumfeld und eine Stelle mit Verantwortung und Gestaltungsspielraum.

Bewerbungen gerne mit Lebenslauf und Arbeitszeugnissen per E-Mail an [email protected]

Heute ist ein aufregender Tag. Lisa Schoenfeld ist seit dem 01.05. bei mir tätig. Seit gestern konnte sie endlich ihre Z...
08/07/2026

Heute ist ein aufregender Tag. Lisa Schoenfeld ist seit dem 01.05. bei mir tätig. Seit gestern konnte sie endlich ihre Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer abholen und ist jetzt Rechtsanwältin Schoenfeld. Gleich heute konnten wir im wunderschönen Saal 500 in einem großen Wirtschaftschaftsstrafverfahren zusammen verteidigen. Ich freue mich auf viele weitere gemeinsame Akten und Verhandlungstage. Willkommen!

Krieg, Terror und Social Media: Wann wird ein Kommentar strafbar?Immer wieder kommt es wegen Social-Media-Beiträgen oder...
05/06/2026

Krieg, Terror und Social Media: Wann wird ein Kommentar strafbar?

Immer wieder kommt es wegen Social-Media-Beiträgen oder Kommentaren zu Strafverfahren.

Eine Frau wurde nun vom OLG Braunschweig wegen Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) verurteilt. Anlass war ein Kommentar in einem sozialen Netzwerk, in dem sie schrieb:

„Wir sind mit Putin, er ist auf dem richtigen Weg, um endlich die gesamte faschistische Unsauberkeit zu vernichten, die in den letzten acht Jahren Menschen in Donbass, Luhansk und Donetsk umgebracht haben.“

Das Gericht wertete diese Äußerung als öffentliche Billigung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

Die Vorschrift rückte zuletzt auch im Zusammenhang mit Äußerungen zu den Terrorangriffen der Hamas vom 7. Oktober 2023 verstärkt in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Damit zeigt sich, dass § 140 StGB nicht nur bei klassischen Straftaten, sondern auch im Kontext bewaffneter Konflikte und terroristischer Gewalttaten erhebliche praktische Bedeutung entfalten kann.

Dabei ist zu beachten, dass entsprechende Äußerungen nicht nur strafrechtlich relevant sein können, sondern insbesondere auch erhebliche aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben und sich nachteilig auf Einbürgerungsverfahren auswirken können.

Die Norm führt immer wieder zur Diskussion über die Reichweite der Meinungsfreiheit und ihre strafrechtlichen Grenzen. Sie verdeutlicht außerdem, dass auch wenige Zeilen in einer Kommentarspalte – häufig in dem Gefühl vermeintlicher Anonymität verfasst – Gegenstand eines Strafverfahrens werden können.

Unternehmen in der Krise: Welche strafrechtlichen Risiken drohen Geschäftsführern?In meiner Praxis begegnet mir immer wi...
02/06/2026

Unternehmen in der Krise: Welche strafrechtlichen Risiken drohen Geschäftsführern?

In meiner Praxis begegnet mir immer wieder, dass Geschäftsführern die strafrechtlichen Risiken einer Unternehmenskrise nicht bewusst sind.

Die meisten wollen ihr Unternehmen retten. Sie versuchen, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, Arbeitsplätze zu sichern und Zeit zu gewinnen. Genau in dieser Phase werden jedoch häufig Entscheidungen getroffen, die später strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Wird die Umsatzsteuer nicht angemeldet oder abgeführt, werden Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt, einzelne Gläubiger bevorzugt oder trotz bestehender Krise weiterhin Verpflichtungen eingegangen, kann dies erhebliche rechtliche Folgen haben.

Nicht selten häufen sich bereits Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen, Kontopfändungen gehen ein oder Gläubiger stellen Insolvenzanträge, während die Verantwortlichen noch versuchen, das Unternehmen zu stabilisieren.

Das Problem: Was aus Sicht des Geschäftsführers ein Versuch ist, das Unternehmen zu retten, endet nicht selten in einem Strafverfahren.

Eine Unternehmenskrise ist daher nicht nur eine betriebswirtschaftliche Herausforderung. Sie kann schnell auch strafrechtliche Risiken für Geschäftsführer begründen.

Wer sich als Geschäftsführer mit seinem Unternehmen in einer Krise befindet, sollte daher nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung im Blick behalten. Gerade in schwierigen Situationen ist es wichtig, auch die rechtlichen Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Viele denken: Mit dem Strafurteil ist alles erledigt.Tatsächlich beginnt das eigentliche aufenthaltsrechtliche Problem o...
02/04/2026

Viele denken: Mit dem Strafurteil ist alles erledigt.
Tatsächlich beginnt das eigentliche aufenthaltsrechtliche Problem oft erst danach.

Nach strafrechtlichen Verurteilungen droht häufig ein Ausweisungsverfahren.
Die Ausweisung ist dabei keine zusätzliche Strafe, sondern eine eigenständige Entscheidung im Aufenthaltsrecht.

Sie beruht auf einer Prognose: Es wird geprüft, ob aufgrund des bisherigen Verhaltens künftig von einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auszugehen ist. Dabei spielt insbesondere eine Rolle, wie sich die betroffene Person seit dem maßgeblichen Sachverhalt entwickelt hat.

Wird eine solche Gefahr bejaht, erfolgt in einem nächsten Schritt eine Abwägung zwischen den Bleibeinteressen (z. B. familiäre Bindungen, Dauer des Aufenthalts, Integration) und den Ausweisungsinteressen.

Die Folge einer Ausweisung ist, dass kein Aufenthaltstitel mehr erteilt wird bzw. bestehende Titel entfallen. Es entsteht eine Ausreisepflicht.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass auch eine Abschiebung erfolgt.

Eine Abschiebung setzt voraus, dass die Ausreisepflicht vollziehbar ist und keine rechtlichen oder tatsächlichen Abschiebungshindernisse bestehen. Solche Hindernisse können z. B. vorliegen bei Gefahr im Herkunftsland (Krieg, Verfolgung) oder aufgrund familiärer Bindungen im Bundesgebiet.

In diesen Fällen wird der Aufenthalt lediglich geduldet.

Eine Duldung ist kein gesicherter Aufenthaltstitel und geht häufig mit erheblichen Einschränkungen einher: Erwerbstätigkeit nur mit Genehmigung, mögliche Auflagen und regelmäßig nur kurzfristige Verlängerungen.

👉 Entscheidend ist daher:
Die Ausweisung bedeutet nicht automatisch Abschiebung – sie stellt aber eine erhebliche Zäsur im Aufenthaltsstatus dar. Wichtig ist daher, sich schnellstmögliche anwaltliche Unterstützung zu suchen. Denn das sind Verfahren, in denen eine gute anwaltliche Vertretung, wirklich den Unterschied macht.

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