BTR Rechtsanwälte berät mit Fachanwaltsrat im Bau- und Architektenrecht:
Investoren, Projektentwickler, Generalübernehmer, Generalunternehmer, Hauptauftragnehmer, Subunternehmer, Architekten, Fachplaner sowie private Bauherren. Frühzeitige Bauberatung vor Ort
Nur eine frühzeitige Einbeziehung eines Fachanwalts und die fortlaufende baubegleitende Beratung sichern einen kontinuierlichen Baufortsch
ritt bis zum vertragsgemäß hergestellten Werk. Lassen Sie sich vor Vertragsschluss über die Vertragstypen, die Vor- und Nachteile von Pauschalverträgen, pauschalisierten Einheitspreisverträgen, Einheitspreisverträgen und Stundenverträgen beraten. Lassen Sie sich rechtzeitig aufklären, welche Vertragskonditionen unbedingt zu Ihrer optimalen Interessens-wahrnehmung aufzunehmen sind. Beachten Sie, ob Sie in der Leistungspyramide als Auftraggeber oder Auftragnehmer eingebunden sind. Die daraus resultierenden Interessen sind völlig verschieden und so sollten auch Ihre Verträge ausgearbeitet sein. Mit nicht verhandelten oder schlecht verhandelten Verträgen wird das Bauvorhaben notleidend bevor der erste Spatenstich erfolgt. Die Dynamik der Ereignisse setzt sich dann oft durch wechselseitiges Ziehen von (vereinbarten) Vertragserfüllungs- bzw. (gesetzlich normierten) Zahlungsbürgschaften über die Kündigung bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung fort. Dies kann wirtschaftlich nicht gewollt sein. Bauverzögerungen, Kostenüberschreitungen und andere Leistungsstörungen lassen sich vermeiden. Mit dem Abschluss von BTR-Beratungsverträgen vor Beginn der Baumaßnahme sichern Sie sich die ständige unverzügliche Einbeziehung eines Fachanwalts im Bedarfsfall. Der Anwalt braucht sich in komplexe Vorgänge nicht erst sachlich und rechtlich einzuarbeiten und kann auch sofort vor Ort überzeugend schlichtend tätig sein. Das Honorarrisiko ist durch eine Pauschale fest kalkulierbar und bei einem monatlichen Zahlungsmodus eine gering einzustellende Kostengröße, mit der Ihr wirtschaftlicher Erfolg gesichert wird.