Die Schwerpunkte der Kanzlei, 1990 von Rechtsanwalt Dr. Stefan Haupt gegründet, sind Urheber-, Medien- und Verlagsrecht. Diese Rechtsgebiete unterliegen einer dynamischen Entwicklung und erfordern daher ein spezielles Engagement, welches durch die außergewöhnliche Nähe zur kreativen Szene gewährleistet wird. Rechtsanwältin Kirstin Linß bearbeitet mit ihren vielseitigen Erfahrungen unter anderem di
e komplexen Fragestellungen zum Arbeitsrecht sowie das Markenrecht. Rechtsanwalt Steven A. Reich bearbeitet insbesondere die Bereiche Filmrecht, Musikrecht, Urheber- und Verlagsrecht insbesondere auch in internationalen Geschäftsbeziehungen und bringt hierbei seine jahrzehntelange internationale Erfahrung ein. Weitere Kompetenzen der Kanzlei sind neben dem Internetrecht das Marken- und Wettbewerbsrecht sowie das Presse- und Persönlichkeitsrecht. Die Kanzlei trägt mit ihrem spezifischen Know-how in den Belangen der Prozessvertretung und Rechtsberatung - sowie durch Mitgliedschaften in Gremien und Verbänden, als Referenten und Autoren von Fachpublikationen - seit Jahren dazu bei, den Medienstandort Berlin voranzubringen. Sie ist moderner verständnisvoller Partner für alle, die ihre rechtlichen Interessen im Bereich des geistigen Eigentums professionell geschützt sehen wollen.