Haupt Rechtsanwalt

Haupt Rechtsanwalt Rechtsanwaltskanzlei in Berlin mit den Schwerpunkten Urheber-, Medien- und Verlagsrecht Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Prozessführung.

Die Schwerpunkte der Kanzlei, 1990 von Rechtsanwalt Dr. Stefan Haupt gegründet, sind Urheber-, Medien- und Verlagsrecht. Diese Rechtsgebiete unterliegen einer dynamischen Entwicklung und erfordern daher ein spezielles Engagement, welches durch die außergewöhnliche Nähe zur kreativen Szene gewährleistet wird. Rechtsanwältin Kirstin Linß bearbeitet mit ihren vielseitigen Erfahrungen unter anderem di

e komplexen Fragestellungen zum Arbeitsrecht sowie das Markenrecht. Rechtsanwalt Steven A. Reich bearbeitet insbesondere die Bereiche Filmrecht, Musikrecht, Urheber- und Verlagsrecht insbesondere auch in internationalen Geschäftsbeziehungen und bringt hierbei seine jahrzehntelange internationale Erfahrung ein. Weitere Kompetenzen der Kanzlei sind neben dem Internetrecht das Marken- und Wettbewerbsrecht sowie das Presse- und Persönlichkeitsrecht. Die Kanzlei trägt mit ihrem spezifischen Know-how in den Belangen der Prozessvertretung und Rechtsberatung - sowie durch Mitgliedschaften in Gremien und Verbänden, als Referenten und Autoren von Fachpublikationen - seit Jahren dazu bei, den Medienstandort Berlin voranzubringen. Sie ist moderner verständnisvoller Partner für alle, die ihre rechtlichen Interessen im Bereich des geistigen Eigentums professionell geschützt sehen wollen.

06/01/2026

Vortrag von Prof. Dr. Stefan Haupt an der Universität Tübingen

Im Rahmen der Ringvorlesung „Transsubstantiationen – Transformationen zwischen Geld und Eucharistie im dreifüßigen Kessel der Wissenschaft, Kunst und Religion“ an der Universität Tübingen, spricht Stefan Haupt, Professor für Urheberrecht an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig, zum Thema „Kunst und Geld – Das Geld in der Kunst“

Die Veranstaltung findet am Dienstag, 27.1.2026, 18 Uhr im
Kupferbau Hörsaal 21 der
Eberhard Karls Universität Tübingen
Geschwister-Scholl-Platz
72074 Tübingen
statt.

hier weiterlesen:

https://www.haupt-rechtsanwaelte.de/vortrag-von-prof-dr-stefan-haupt-an-der-universitaet-tuebingen/

18/11/2025

Aktualisiert: Synopse zu den Urheberrechtskommentaren

In Heft 5/2025 der Zeitschrift »Medien und Recht« erschien die Rezension von Prof. Dr. Stefan Haupt zur aktuellen Neuausgabe des Dreyer/Kotthoff/Hentsch: Urheberrecht (Verlag Verlag C.F. Müller, 5. Auflage 2025).

Das gibt Anlass, die Synopse zu aktualisieren, in der alle sieben in Printform vorliegenden Kommentare zum Urheberrecht in Bezug auf Inhalt, Aktualität und Preis miteinander verglichen werden. Die letzte Aktualisierung erfolgte im August 2025.

Alle Einzelheiten mit einleitendem Text, tabellarisch zusammengestellt (Stand: 13.11.2025) im aktuellen Newsbeitrag mit Link zum PDF.

https://www.haupt-rechtsanwaelte.de/aktualisiert-synopse-zu-den-urheberrechtskommentaren-4/

Rezension in MR: Dreyer/Kotthoff/Hentsch: UrheberrechtIn Heft 5/2025 der Zeitschrift »Medien und Recht« rezensiert Prof....
12/11/2025

Rezension in MR: Dreyer/Kotthoff/Hentsch: Urheberrecht

In Heft 5/2025 der Zeitschrift »Medien und Recht« rezensiert Prof. Dr. Stefan Haupt die aktuelle, im Verlag Verlag C.F. Müller erschienene Neuausgabe des Dreyer/Kotthoff/Hentsch: Urheberrecht, 5. Aufl. 2025, 5. Auflage, herausgegeben von Gunda Dreyer, Jost Kotthoff und M. A. Hentsch.
Quellenangabe: Medien und Recht, Wien 2025, Heft 5, S. 263 – 264

Link zum PDF in diesem Newsbeitrag:
https://www.haupt-rechtsanwaelte.de/rezension-in-mr-dreyer-kotthoff-hentsch-urheberrecht/

28/10/2025

Rezensiert: Neuauflage Dreyer/Kotthoff/Hentsch: Urheberrecht

In der 5. Auflage des Dreyer/Kotthoff/Hentsch (1. Auflage 2004, 2. Auflage 2009, 3. Auflage 2013, 4. Auflage 2018) wird außer dem Urheberrechtsgesetz nur noch das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (Seite 1959 bis 2016) kommentiert. Das Stichwortverzeichnis umfasst 64 Seiten. Zudem ist den einzelnen Normen ein Literaturverzeichnis vorangestellt. (…)
In der Zeit der Informationsüberflutung ist es ein Segen, wenn man genau die Information bekommt, die im Moment von Relevanz ist. Genau das liefert der Dreyer/Kotthoff/Hentsch.

Link zum PDF der von Prof. Dr. Stefan Haupt verfassten Rezension in diesem Newsbeitrag:
https://www.haupt-rechtsanwaelte.de/rezensiert-neuauflage-dreyer-kotthoff-hentsch-urheberrecht/

Aufsatz zur Widerlegung der DringlichkeitsvermutungIn der Zeitschrift „MarkenR – Zeitschrift für deutsches, europäisches...
30/09/2025

Aufsatz zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung

In der Zeitschrift „MarkenR – Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Kennzeichenrecht“ (Heft 7-8, Seite 253-259) wurde der von Prof. Dr. Stefan Haupt verfasste Aufsatz „Die Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des §§ 140 Abs. 3 MarkenG im Licht der sekundären Darlegungslast bei einer arbeitsteiligen Organisation“ veröffentlicht. Der sperrige Titel ist der Komplexität des Themas geschuldet.
Aufgrund der gesetzlichen Vermutung (§ 140 Abs. 3 MarkenG) wird dem Markeninhaber die Durchsetzung von Unterlassungs-, Auskunfts-, Besichtigungs- und Herausgabeansprüchen im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erleichtert.

hier weiterlesen:

In der Zeitschrift „MarkenR – Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Kennzeichenrecht“ (Heft 7-8, Seite 253-259) wurde der von Prof. Dr. Stefan Haupt verfasste Aufsatz „Die Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des §§ 140 Abs. 3 MarkenG im Licht der sekundären Dar...

Rezensiert: Marly, Praxishandbuch SoftwarerechtSeit Ende 2024 liegt die 8. Aufl. des Marly „Praxishandbuch Softwarerecht...
23/09/2025

Rezensiert: Marly, Praxishandbuch Softwarerecht

Seit Ende 2024 liegt die 8. Aufl. des Marly „Praxishandbuch Softwarerecht“ vor, die im Verlag C.H. Beck veröffentlicht wurde.

Weitere Information und link zum PDF der Rezension nvon Prof. Stefan Haupt in diesem Newsbeitrag:

Seit Ende 2024 liegt die 8. Aufl. des Marly „Praxishandbuch Softwarerecht“ vor, die im Verlag C.H. Beck veröffentlicht wurde. Folgende Themen sind neu: Künstliche Intelligenz/AI, DSGVO, Cyber Resilience Act, Verordnung 2023/2854 über harmoni­sierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang ...

Zertifikat »Qualität durch Fortbildung«Seit dem 26.08.2025 ist Prof. Dr. Stefan Haupt zum siebten Mal berechtigt, mit de...
08/09/2025

Zertifikat »Qualität durch Fortbildung«

Seit dem 26.08.2025 ist Prof. Dr. Stefan Haupt zum siebten Mal berechtigt, mit dem Zertifikat „Qualität durch Fortbildung“ zu werben. Sein Kommentar dazu:

„Ein Kollege belächelt immer, dass ich seit 2006 alle drei Jahre mein Zertifikat „Qualität durch Fortbildung“ (kurz: Zertifikat Q) erneuere. Für ihn, einen Wassersportler, ist das Zertifikat Q so etwas wie das Seepferdchen. Das Seepferdchen-Abzeichen ist das erste Schwimmabzeichen, das Kinder erwerben können. Zu den Anforderungen gehören einen Sprung vom Beckenrand, 25 m Schwimmen, das Heraufholen eines Gegenstandes aus schultertiefem Wasser sowie die Kenntnis der Baderegeln.
Für das Zertifikat Q müssen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren mindestens 360 Punkte (das entspricht 36 Stunden) an Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden. (...)

Weiterlesen in diesem Newsbeitrag:

Seit dem 26.08.2025 ist Prof. Dr. Stefan Haupt zum siebten Mal berechtigt, mit dem Zertifikat „Qualität durch Fortbildung“ zu werben. Sein Kommentar dazu:

Im August 2025 ist die 5. Auflage des »Urheberrecht« von Dreyer/Kotthoff/Hentsch aus der Reihe Heidelberger Kommentare i...
28/08/2025

Im August 2025 ist die 5. Auflage des »Urheberrecht« von Dreyer/Kotthoff/Hentsch aus der Reihe Heidelberger Kommentare im C.F. Müller Verlag, Heidelberg, veröffentlicht worden (1. Auflage: 2004). Der Kommentar umfasst 2.103 Seiten.

Das gibt Anlass, die Synopse zu aktualisieren, in der alle sieben in Printform vorliegenden Kommentare zum Urheberrecht in Bezug auf Inhalt, Aktualität und Preis miteinander verglichen werden. Die letzte Aktualisierung erfolgte im März 2025.

weitere Informationen und Link zum PDF im Newsbeitrag:

https://www.haupt-rechtsanwaelte.de/aktualisiert-synopse-zu-den-urheberrechtskommentaren-3/

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