15/07/2022
Schon gewusst?
Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Berger hielt einen Vortrag für Betriebsräte zum Thema: „Compliance – Der Betriebsrat bestimmt mit.“ Das Netzwerk Forschung & Entwicklung der IG-Metall hatte ihn hierzu Ende April nach Frankfurt am Main eingeladen.
Das Fazit des Vortrages sei vorangestellt:
„Betriebsräte und Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite sollten ihre Rechte bei der Einrichtung eines Compliance-Systems gebrauchen, um
eine einseitig am Arbeitgeberinteresse ausgerichtetes C-Systems zu verhindern.
Sie sollten ihre Erfahrungen und Kompetenzen einbringen und ein C-System errichten, was zumindest auch den Arbeitnehmern und anderen
Stakeholdern nutzt.
Betriebsräte haben weitgehende Durchsetzungsmöglichkeiten:
1. C-System strotzt voller Mitbestimmungsrechte, wenn auch nicht in jeder Einzelregelung
2. Eine wirksame Umsetzung bedarf einer Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage
3. Die seriösen Kanzleien/Berater auf Arbeitgeberseite machen klar, dass C-Systeme nur mit Akzeptanz der Belegschaft funktionieren
4. Bei ungenügenden C-System haften die Vorstände/Geschäftsführer/C-Officer“
Den Vortrag „Compliance – Der Betriebsrat bestimmt mit“ können Sie unterhttps://www.bghp.de/wp-content/uploads/2022/06/20220428_Vortrag-IG-Metall.pdf
lesen und darüber hinaus selbstverständlich Rechtsanwalt Berger zu einer Veranstaltung nach §§ 37 Abs. 6 BetrVG einladen, damit er Ihnen unmittelbar die Inhalte erläutern und mit Ihnen über die Schlussfolgerungen diskutieren kann. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte hier: +49 (0)30/440330-26 | [email protected]