Kanzlei Bauroth - Bauroth Law Practice

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07/12/2023

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Das Amtsgericht Recklinghausen hat den letzten Willen Rudi Assauers für ungültig erklärt. Er hatte im Jahr 2012 ein nota...
22/10/2022

Das Amtsgericht Recklinghausen hat den letzten Willen Rudi Assauers für ungültig erklärt. Er hatte im Jahr 2012 ein notariell beurkundetes Testament sowie (am gleichen Tag) eine Generalvollmacht unterschrieben, obwohl er zu dieser Zeit schon „nicht mehr in der Lage“ war, „mit einem freien, eigenverantwortlichen oder unbeeinflussten Willen zu entscheiden“ (so der Chefarzt der Dortmunder Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie). Diese Tatsache bestätigten insgesamt vier Ärzte, die vom Amtsgericht mit der Erstellung entsprechender medizinischer Gutachten beauftragt worden waren.

Umso erschreckender aus anwaltlicher Sicht: Der beurkundende Notar hat die (unzweifelhafte!) Testier- und Geschäftsunfähigkeit der Person, die vor ihm saß, offenbar nicht bemerkt. Ob man dem Notar das glauben möchte, muss jeder für sich entscheiden. Es zeigt aber nach meiner Erfahrung erneut, wie wichtig es ist, rechtzeitig seinen letzten Willen zu verfassen.

Sofern man bereits zu Lebzeiten vermutet, dass ein Enterbter später am Testament oder an der Testierfähigkeit zweifeln könnte (z.B. bei beginnender Demenz des Verfassers des Testaments), sollte man vorsorglich vor dem Verfassen des Testaments eine tragfähige ärztliche Stellungnahme einholen, die bestätigt, dass man aus medizinischer Sicht durchaus noch in der Lage ist, einen eigenen Willen zu bilden.

Das Testament Rudi Assauers ist für ungültig erklärt worden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der an Demenz erkrankte und 2019 verstorbene Fußballmanager bei der Unterschrift nicht mehr testierfähig gewesen sei. Die Erben, darunter seine Tochter, können nun Beschwerde einlegen.

14/04/2022

Ich wünsche allen Mandanten und Followern (und mit diesem generischen Maskulinum sind ausdrücklich auch weibliche Personen erfasst) ein schönes sonniges Osterfest sowie erholsame Feiertage!

A very happy and sun-kissed Easter to all of my followers and clients!

Ein kurzweiliger Film, der wieder einmal sehr schön zeigt, welche Konflikte auftreten können, wenn ein Ehepaar plötzlich...
14/04/2022

Ein kurzweiliger Film, der wieder einmal sehr schön zeigt, welche Konflikte auftreten können, wenn ein Ehepaar plötzlich verstirbt und vor Ewigkeiten (also noch vor der Geburt der Kinder) mal ein Testament errichtet hat. Die Probleme im Zusammenhang mit Halbgeschwistern geben der Geschichte dann "den Rest". Im Zweifel heißt es also: Sollen Halbgeschwister (oder hier besser gesagt: Stiefkinder) das Erbe nicht verlieren, musst du vorher einen Anwalt konsultieren.

Fernsehfilm Deutschland 2022 +++ Georg und Regine Schlegel, beide Verhaltensforscher, verunglücken bei einem Verkehrsunfall, während parallel ihre drei erwachsenen Kinder Vorbereitungen für den 40. Hochzeitstag treffen. Ob der Tatsache, dass es anscheinend kein Testament gibt und alle sehr unters...

15/03/2022

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

leider sind meine Kanzlei-Webseiten aufgrund einer technischen Störung derzeit nicht erreichbar. Sie können mich jedoch wie gewohnt per Telefon sowie über meine E-Mail-Adressen erreichen ([email protected] und [email protected]).

Bleiben Sie gesund und mir gewogen!

Ihre Rechtsanwältin Bauroth

25/04/2021

Der heutige "Tatort" ("Was wir erben") war zwar ein begrüßenswerter Beitrag zum Thema Erbrecht, allerdings leider auch gespickt mit gravierenden rechtlichen Fehlern, die jedem Erbrechtler wahlweise die Tränen in die Augen treiben oder ihm die Schuhe ausziehen:

Zunächst kann man niemandem "ein Haus vererben", da nicht einzelne Nachlassgegenstände vererbt werden, sondern nur der Nachlass als solcher. Will man jemandem einen Nachlassgegenstand zuordnen, muss also genauestens bestimmt werden, wie das zu verstehen ist, z.B. als Vermächtnis, Teilungsanordnung, Vorausvermächtnis o.ä., um später bei den Erben keine Zweifel aufkommen zu lassen, wie das „Vererben“ genau gemeint war, was man damit erzielen wollte und wie sich die Zuordnung des Nachlassgegenstandes auf die Erbquote auswirkt.

Als Pflichtteilsberechtigte - das „alte“ Testament der Verstorbenen galt noch - konnte die Ehegattin der Verstorbenen zudem keine Nachlassgegenstände beanspruchen (also z.B. auch keinen Anspruch auf die Villa erheben), sondern hatte lediglich einen Geldanspruch, der sich aus dem Wert des Nachlasses berechnet. ABER: Der Pflegerin und Frau der Verstorbenen hätte ein Anfechtungsrecht hinsichtlich des „alten“ Testaments zugestanden, da sie als Pflichtteilsberechtigte übergangen wurde, obwohl die Erblasserin schon ein neues Testament geplant hatte und damit das „alte“ nicht mehr gelten lassen wollte.

Auch muss man einen Pflichtteilsanspruch nicht „anmelden“, damit man ihn durchsetzen kann – das ist kompletter Unsinn! Ein Notar, der so etwas äußert, ist für sein Amt vollkommen ungeeignet. Gemäß § 2317 Abs. 2 BGB ist der Pflichtteilsanspruch vererblich, und zwar unabhängig davon, ob er schon geltend gemacht wurde oder nicht. Das heißt, die Erben der Pflegerin hätten den Anspruch anstelle der Toten einfordern und/oder das ungewollte Testament der Erblasserin anfechten können.

Auch die Bemerkung des Notars "Der Zugewinn dürfte noch nicht so groß sein" ist schlicht fehlerhaft, denn der fiktive Zugewinn bei hälftiger Erbquote des Ehegatten wird gerade nicht konkret berechnet, sofern der (überlebende) Ehegatte das Erbe nicht ausschlagen und den konkreten Zugewinn einfordern sollte.

Das zeigt einmal mehr, dass detaillierte Beratung zum Erbrecht unerlässlich ist, und zwar nicht von einem mit den Feinheiten nicht zwingend vertrauten Notars, sondern mit einem aufs Erbrecht spezialisierten Anwalt. Dafür stehe ich Ihnen mit Freude und Leidenschaft für meine Arbeit gern zur Verfügung!

Was erbt eigentlich der Ehegatte vom Ehepartner, wenn kein Testament vorhanden ist? Und was sollte man dabei als "Überle...
08/11/2020

Was erbt eigentlich der Ehegatte vom Ehepartner, wenn kein Testament vorhanden ist? Und was sollte man dabei als "Überlebender" beachten? Zu diesem Themenkreis habe ich einen Artikel verfasst, den interessierte Leser kostenlos auf meiner Webseite abrufen können:

https://www.bauroth-jura.com/deutsch/wissenswertes-zum-erbrecht/gesetzliches-ehegattenerbrecht/

Bei sämtlichen Fragen zum Ehegatten-Erbrecht bin ich gern für Sie da.

Verliebt, verlobt, geheiratet, geerbt? - Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten Verheiratete Paare verzichten oft auf die Erstellung eines gemeinsamen Testaments, da sie dem Irrglauben unterliegen, der überlebende Ehegatte würde sowieso alles erben. Stirbt der Ehepartner, ohne ein Testament hinter...

10/09/2020

Häufige Frage der Erben: Wem gehören einzelne Gegenstände des Verstorbenen, wenn mehrere Erben vorhanden sind? Bei einer sogenannten Erbengemeinschaft (d.h. mehrere Erben sind am Nachlass beteiligt) dürfen grundsätzlich nur alle Erben gemeinsam über Nachlassgegenstände verfügen (§ 2040 Abs. 1 BGB).

Ein Beispiel: Albert und Berta sind Erben von Opa Clemens. Damit gehören Albert und Berta alle Gegenstände im Nachlass des Opas gemeinsam, d.h. Berta darf z.B. nicht die wertvolle Mingh-Vase des Opas ohne Alberts Zustimmung eigenmächtig verkaufen. Diese Konfliktsituation unter Miterben sorgt oft für Zündstoff, der meist anwaltlicher Hilfe bedarf. Hier stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wenn das kinderlose Ehepaar stirbt, zeigt sich, wie wichtig ein Testament ist. Dafür ist es nie zu früh, aber oft zu spä...
30/10/2019

Wenn das kinderlose Ehepaar stirbt, zeigt sich, wie wichtig ein Testament ist. Dafür ist es nie zu früh, aber oft zu spät. Es ist sehr schön zu sehen, dass sich die Süddeutsche dieses Themas annimmt, denn wie sagt es der Vizepräsident der DANSEF so passend: "Das können ganz hässliche Erbfälle werden."

Ehepaare ohne Kinder sollten Testamente machen. Stirbt ein Partner, kann es sonst heikel werden - Teilen mit der Verwandtschaft ist angesagt.

Vorsorgevollmachten sind im Rahmen individueller Vorsorge in aller Munde und selbstverständlich grundsätzlich sinnvoll. ...
04/11/2018

Vorsorgevollmachten sind im Rahmen individueller Vorsorge in aller Munde und selbstverständlich grundsätzlich sinnvoll. Dabei wird jedoch oft zu wenig bedacht, welche Konsequenzen leichtfertig erteilte Vollmachten haben können, die oft sogar transmortal wirken (d.h. über den Tod hinaus). Missbrauch durch Dritte kann hier vorprogrammiert sein und ganze Nachlässe zerstören. Ein aktueller Videobeitrag der ARD hat das Thema auf interessante und anschauliche Weise aufbereitet.

Skrupellose Ausbeuter täuschen Fürsorge vor und erschleichen sich Vorsorgevollmachten von Senioren. Ist die Vollmacht erst erteilt, werden die Opfer konsequent von Familienmitgliedern isoliert, ...

07/11/2017

Möchten Sie Ihren Pflichtteil aus einem Erbe geltend machen, erhalten aber einfach keine oder nur unzureichend Auskunft vom Erben? Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie zwecks Bezifferung des Ihnen zustehenden Betrages Anspruch auf ein vollständiges Verzeichnis des vorhandenen Vermögens zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers. Auf Ihren Wunsch muss das Verzeichnis sogar von einem Notar erstellt werden. Für die Durchsetzung Ihrer Rechte stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Adresse

Storkower Str. 139 B
Berlin
10407

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