21/06/2026
⚠️ Abmahnung im Arbeitsrecht – was Sie wissen müssen
Als Anwalt in Marzahn erlebe ich es regelmäßig: Eine Abmahnung wird ausgesprochen – aber nicht richtig formuliert. Dabei ist sie in vielen Fällen die Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung.
📋 Was ist eine Abmahnung? Eine Abmahnung ist die formelle Rüge eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers, verbunden mit dem klaren Hinweis, dass der Bestand des Arbeitsverhältnisses bei Wiederholung gefährdet ist.
✅ Damit die Abmahnung wirksam ist, muss sie zwei Funktionen erfüllen: ➡️ Rügefunktion: Das Fehlverhalten muss konkret beschrieben sein – mit Datum, Uhrzeit und Ort. ➡️ Warnfunktion: Es muss ausdrücklich auf eine mögliche Kündigung bei Wiederholung hingewiesen werden.
⚠️ Wichtig für Arbeitgeber: Nur beweisbare Tatsachen aufnehmen und zeitnah nach dem Vorfall handeln. Die Abmahnung sollte immer schriftlich erfolgen.
🙋 Was kann der Arbeitnehmer tun? Als Fachanwalt in Marzahn rate ich: Eine unberechtigte Abmahnung nicht einfach hinnehmen! Sie können eine Gegendarstellung verfassen und die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen – notfalls auch gerichtlich.
Ich berate Sie gerne – ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – rund um Abmahnung und Kündigung in Berlin.
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