Rechtsanwalt Andreas Martin

Rechtsanwalt Andreas Martin Als Fachanwalt für das Arbeitsrecht bin ich für Mandanten aus Marzahn tätig. Ich bin seit dem 2003 Anwalt Andreas Martin ist auch Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt Andreas Martin ist in 2 Standorten in Deutschland und 1 Standort in Polen vertreten. In Berlin-Marzahn befindet sich eine Zweigstelle in der Marzahner Promenade 22 in 12679 Berlin Marzahn - Hellersdorf. Anwalt Martin bearbeitet überwiegend arbeitsrechtliche (Kündigungsschutz), familienrechtliche (Scheidung), erbrechtliche (Erbansprüche/ Pflichtteil) sowie verkehrsrechtliche (Verkehrsu

nfall/ Bußgeld) und strafrechtliche (Strafverteidigung) Mandate. Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin-

(Nähe Eastgate)
Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

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⚠️ Abmahnung im Arbeitsrecht – was Sie wissen müssenAls Anwalt in Marzahn erlebe ich es regelmäßig: Eine Abmahnung wird ...
21/06/2026

⚠️ Abmahnung im Arbeitsrecht – was Sie wissen müssen

Als Anwalt in Marzahn erlebe ich es regelmäßig: Eine Abmahnung wird ausgesprochen – aber nicht richtig formuliert. Dabei ist sie in vielen Fällen die Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung.

📋 Was ist eine Abmahnung? Eine Abmahnung ist die formelle Rüge eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers, verbunden mit dem klaren Hinweis, dass der Bestand des Arbeitsverhältnisses bei Wiederholung gefährdet ist.

✅ Damit die Abmahnung wirksam ist, muss sie zwei Funktionen erfüllen: ➡️ Rügefunktion: Das Fehlverhalten muss konkret beschrieben sein – mit Datum, Uhrzeit und Ort. ➡️ Warnfunktion: Es muss ausdrücklich auf eine mögliche Kündigung bei Wiederholung hingewiesen werden.

⚠️ Wichtig für Arbeitgeber: Nur beweisbare Tatsachen aufnehmen und zeitnah nach dem Vorfall handeln. Die Abmahnung sollte immer schriftlich erfolgen.

🙋 Was kann der Arbeitnehmer tun? Als Fachanwalt in Marzahn rate ich: Eine unberechtigte Abmahnung nicht einfach hinnehmen! Sie können eine Gegendarstellung verfassen und die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen – notfalls auch gerichtlich.

Ich berate Sie gerne – ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – rund um Abmahnung und Kündigung in Berlin.

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📌 Mehr Informationen zum Thema : https://www.anwalt-martin.de/muster-fuer-das-arbeitsrecht/abmahnung-muster-kostenlose-vorlage-fuer-arbeitgeber.html

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Viele glauben, dass die Zustellung einer Kündigung per Einschreiben sehr sicher ist. Das ist ein Irrtum. Das Einschreibe...
16/06/2026

Viele glauben, dass die Zustellung einer Kündigung per Einschreiben sehr sicher ist. Das ist ein Irrtum. Das Einschreiben ist grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen eine sichere Zustellart.
Das Problem: Der Arbeitgeber muss in der Regel nachweisen, dass sich die Kündigung tatsächlich im Umschlag befunden hat. Zudem gilt ein normales Einschreiben per Rückschein erst mit tatsächlicher Übergabe als zugegangen - der Einwurf des Benachrichtigungszettels reicht nicht.

Wird das Einschreiben per Rückschein nicht abgeholt, kann sich der Empfänger unter Umständen sogar auf verspäteten Zugang berufen.

Nur das Einwurfeinschreiben bietet hier mehr Sicherheit, aber nach dem BAG muss man im Falle des Beweises vor den Arbeitsgerichten nicht nur den Sendebericht vorlegen, sondern auch den Auslieferungsbeleg.

📌 Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
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📋 Inhalt einer Kündigungserklärung – was muss drinstehen?Immer wieder werde ich als Anwalt in Marzahn gefragt, was eine ...
14/06/2026

📋 Inhalt einer Kündigungserklärung – was muss drinstehen?

Immer wieder werde ich als Anwalt in Marzahn gefragt, was eine Kündigungserklärung eigentlich enthalten muss. Die Antwort klingt simpel, birgt in der Praxis aber so manche Tücke. ⚖️

Eine Kündigungserklärung muss aus sich heraus klar und eindeutig sein. Sie muss also erkennen lassen, dass das Arbeitsverhältnis durch einseitige Erklärung beendet werden soll. Das Wort „Kündigung" muss dabei nicht einmal auftauchen – es reicht, wenn sich der Beendigungswille eindeutig aus dem Inhalt ergibt.

🔍 Ist eine Erklärung unklar oder mehrdeutig, muss sie ausgelegt werden. Bleibt nach der Auslegung offen, ob überhaupt eine Beendigung gewollt war oder welches Arbeitsverhältnis gemeint ist, gehen diese Zweifel zu Lasten der Person, die die Kündigung ausgesprochen hat.

❗ Ein häufiges Problem in der Praxis: Es geht nicht hervor, ob ordentlich mit Frist oder fristlos gekündigt werden soll. Auch das kann die Wirksamkeit der Kündigung gefährden.

✍️ Außerdem gilt: Da die Kündigung nach § 623 BGB schriftlich erfolgen muss, ist eine eigenhändige Unterschrift zwingend erforderlich. Eine E-Mail oder SMS reicht nicht aus.

Als Fachanwalt in Marzahn empfehle ich, Kündigungserklärungen stets sorgfältig zu formulieren – egal ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.

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⚖️ Kündigungsschreiben des Arbeitgebers – worauf es ankommt!Als Anwalt in Marzahn erlebe ich es immer wieder: Eine Kündi...
07/06/2026

⚖️ Kündigungsschreiben des Arbeitgebers – worauf es ankommt!

Als Anwalt in Marzahn erlebe ich es immer wieder: Eine Kündigung wird per E-Mail, Fax oder WhatsApp verschickt – und ist damit von vornherein nichtig. Dabei entscheiden gerade die Formalien über die Wirksamkeit.

✍️ Form & Unterschrift
Eine Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen und im Original eigenhändig unterzeichnet sein. E-Mail oder Fax genügen nicht – die Kündigung ist dann unwirksam.

📋 Kein Grund nötig
Im Kündigungsschreiben selbst muss kein Kündigungsgrund stehen. Es empfiehlt sich sogar, keinen zu nennen – wer einen Grund nennt, schränkt sich im späteren Prozess ein.

📅 Kündigungsfrist (§ 622 BGB)
Die Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder Monatsende und verlängert sich mit der Betriebszugehörigkeit (z. B. nach 5 Jahren 2 Monate, nach 10 Jahren 4 Monate zum Monatsende).
Tipp: Immer hilfsweise „zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündigen – das fängt Berechnungsfehler ab.

📨 Zugang beweissicher gestalten
Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer im Original zugehen. Empfehlenswert ist der Einwurf in den Briefkasten durch einen Zeugen. Nicht erst spät am letzten Fristtag einwerfen – auch ein Samstag zählt als Zugangstag.

❗ Sonderkündigungsschutz beachten
Bei Schwangeren, Elternzeit, Schwerbehinderten und Betriebsratsmitgliedern gelten besondere Verbote bzw. Zustimmungspflichten. Existiert ein Betriebsrat, ist er vor jeder Kündigung anzuhören (§ 102 BetrVG).

⏰ Und für Arbeitnehmer: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingereicht werden – sonst gilt die Kündigung als wirksam.

Als Fachanwalt in Marzahn empfehle ich: Lassen Sie jede Kündigung – ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – rechtlich prüfen.


📌 Mehr Informationen zum Thema: https://www.anwalt-martin.de/muster-fuer-das-arbeitsrecht/kuendigungsschreiben-des-arbeitsgebers.html

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⚖️ Kündigungsschutz – ab wann gilt er eigentlich?Als Anwalt in Marzahn erlebe ich es immer wieder: Arbeitnehmer gehen na...
31/05/2026

⚖️ Kündigungsschutz – ab wann gilt er eigentlich?

Als Anwalt in Marzahn erlebe ich es immer wieder: Arbeitnehmer gehen nach einer Kündigung davon aus, dass das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) automatisch für sie gilt. Das ist leider ein Irrtum.

🔢 Der entscheidende Schwellenwert

Der allgemeine Kündigungsschutz nach § 1 KSchG greift nur, wenn im Betrieb in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Rechnerisch entspricht das einem Wert von mindestens 10,25. Wichtig: Es kommt auf den einzelnen Betrieb an – nicht auf das gesamte Unternehmen oder den Konzern.

👥 Wer zählt – wer nicht?

Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte (anteilig), leitende Angestellte und Leiharbeitnehmer bei dauerhaftem Einsatz zählen mit. Nicht gezählt werden hingegen Auszubildende, Praktikanten, Geschäftsführer mit Organstellung sowie echte freie Mitarbeiter.

🕐 Teilzeitkräfte zählen gewichtet: Über 30 Std./Woche → Faktor 1,0 Über 20 bis 30 Std./Woche → Faktor 0,75 Bis 20 Std./Woche → Faktor 0,5

📌 Praxisbeispiel: 6 Vollzeitkräfte + 2 Teilzeitkräfte (25 Std.) + 3 Minijobber = 9,0 – der Schutz greift nicht, obwohl 11 Personen im Betrieb arbeiten!

Als Fachanwalt in Marzahn empfehle ich: Lassen Sie eine Kündigung immer rechtlich prüfen – auch wenn Sie unsicher sind, ob das KSchG überhaupt gilt.



📌 Mehr Informationen zum Thema: https://www.anwalt-martin.de/kuendigungsschutzgesetz-und-arbeitnehmerzahl/

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⚖️ Außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung – was steckt dahinter?Als Anwalt in Marzahn erlebe ich es immer...
25/05/2026

⚖️ Außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung – was steckt dahinter?

Als Anwalt in Marzahn erlebe ich es immer wieder: Arbeitnehmer erhalten eine Kündigung, in der gleich zwei Kündigungen auf einmal ausgesprochen werden – eine außerordentliche, fristlose Kündigung und zusätzlich eine hilfsweise ordentliche Kündigung. Das klingt zunächst verwirrend, ist aber rechtlich zulässig.

🔍 Was bedeutet das genau?

Hat der Arbeitgeber einen außerordentlichen Kündigungsgrund – also einen schwerwiegenden Grund, der ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht – kann er das Arbeitsverhältnis fristlos beenden. Um sich zusätzlich abzusichern, spricht er gleichzeitig hilfsweise eine ordentliche Kündigung aus.

📋 Warum macht der Arbeitgeber das?

Diese Kombination schützt den Arbeitgeber für den Fall, dass die außerordentliche Kündigung vor Gericht scheitert. Wird sie für unwirksam erklärt, greift automatisch die hilfsweise ordentliche Kündigung – sofern diese wirksam ist.

⚠️ Genau genommen liegen also zwei Kündigungen vor:

👉 Eine außerordentliche, fristlose Kündigung
👉 Eine hilfsweise ordentliche Kündigung

Diese sogenannte innenprozessuale Bedingung ist nach der Rechtsprechung zulässig. Als Fachanwalt in Marzahn empfehle ich Arbeitnehmern, in einem solchen Fall unbedingt die Drei-Wochen-Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage im Blick zu behalten – denn diese gilt für beide Kündigungen!

📅 Handeln Sie schnell – die Frist läuft!



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Viele glauben, eine Scheidung sei automatisch langwierig und teuer. Bei der einvernehmlichen Scheidung ist das oft ander...
20/05/2026

Viele glauben, eine Scheidung sei automatisch langwierig und teuer.

Bei der einvernehmlichen Scheidung ist das oft anders - wenn die Voraussetzungen stimmen.

Grundvoraussetzung ist das Trennungsjahr. Die Eheleute müssen mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor die Scheidung beim Familiengericht eingereicht werden kann (dies geht meist auch ein bisschen früher, so z.B. in Berlin).

Getrennt bedeutet dabei nicht zwingend verschiedene Wohnungen - auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist möglich, wenn Tisch und Bett konsequent getrennt geführt werden. Versorgungsleistungen dürfen nicht mehr ausgetauscht werden.

Sind sich beide Ehegatten über die Scheidung einig, reicht es aus, wenn nur einer von ihnen anwaltlich vertreten ist. Der Rechtsanwalt berät und vertritt aber immer nur einen Ehepartner. Einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht!

Der Anwalt stellt den Scheidungsantrag, der andere Ehegatte stimmt im Termin der Scheidung zu. Das Verfahren ist in der Regel kürzer und kostengünstiger als eine streitige Scheidung.Wichtig:

📞 Kanzlei Andreas Martin, Berlin - Fachanwalt für Familienrecht
https://www.anwalt-martin.de/html/ehescheidung-berlin.html

⚖️ Trennung und Scheidung – was muss ich wissen?🔑 Ohne Trennung keine Scheidung! Da in Deutschland das sog. Zerrüttungsp...
17/05/2026

⚖️ Trennung und Scheidung – was muss ich wissen?

🔑 Ohne Trennung keine Scheidung! Da in Deutschland das sog. Zerrüttungsprinzip gilt, ist die Trennung die Grundvoraussetzung für eine Scheidung. Wer sich scheiden lassen möchte, muss zunächst getrennt leben – in der Regel mindestens ein Jahr lang.

🏠 Die Trennung muss dabei „von Tisch und Bett" erfolgen. Zieht ein Ehegatte aus der Ehewohnung aus, ist das eindeutig. Eine Ummeldung ist dabei nicht zwingend erforderlich – die Trennung lässt sich auch durch Zeugen nachweisen.

⚠️ Vorsicht: Viele Eheleute glauben, eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung sei völlig unproblematisch. Das stimmt nur bedingt. Wenn der andere Ehepartner die Scheidung torpedieren will, kann es schwierig werden, diese Trennung gerichtsfest nachzuweisen.

🚪 Muss der andere Ehepartner ausziehen? Im Normalfall nein! Kein Ehegatte kann einfach zum Auszug gezwungen werden – selbst dann nicht, wenn er oder sie alleinige/r Eigentümer/in oder Alleinmieter/in der Wohnung ist. Die Ehewohnung genießt grundgesetzlichen Schutz. Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei häuslicher Gewalt, ist eine Wohnungszuweisung möglich.

📌 Als Anwalt in Marzahn und Fachanwalt in Marzahn stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um Trennung und Scheidung zur Seite. Sprechen Sie mich an – ich helfe Ihnen weiter!

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📌 Mehr Informationen zum Thema: https://www.anwalt-martin.de/html/trennung-berlin.html

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⚖️ Compliance-Verstoß und Kündigung – was Arbeitnehmer wissen müssenCompliance-Verstöße gehören zu den schwierigsten Kün...
10/05/2026

⚖️ Compliance-Verstoß und Kündigung – was Arbeitnehmer wissen müssen

Compliance-Verstöße gehören zu den schwierigsten Kündigungsgründen im Arbeitsrecht – und ich erlebe als Anwalt in Marzahn immer wieder, wie unterschätzt dieses Thema ist. 😮

🔍 Was ist eigentlich Compliance?

Compliance bedeutet die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unternehmensinterner Verhaltensrichtlinien. Es geht dabei nicht nur um Korruption oder Bestechung – auch Spesenbetrug, Datenschutzverstöße oder das Missachten interner Genehmigungsvorbehalte können zur Kündigung führen.

❗ Kündigung ohne Abmahnung möglich?

Ja – und das ist entscheidend. Wer Schmiergelder annimmt, handelt dem Arbeitgeber zuwider. Als Fachanwalt in Marzahn kenne ich die Rechtsprechung genau: Eine fristlose Kündigung ist bei Korruption auch ohne vorherige Abmahnung in der Regel wirksam. Ähnliches gilt beim Spesenbetrug – selbst bei kleinen Beträgen, wenn eine besondere Vertrauensstellung besteht.

📋 Interne Richtlinien als Falle

Interne Compliance-Regeln können als antizipierte Abmahnung wirken. Wer sie kennt und dennoch dagegen verstößt, hat schlechte Karten vor dem Arbeitsgericht. Arbeitgeber hingegen, die Verstöße stillschweigend dulden, riskieren, dass die Kündigung scheitert.

⚠️ Wichtig: Nicht jeder Compliance-Verstoß führt automatisch zu einer wirksamen Kündigung. Eine sorgfältige Interessenabwägung ist immer erforderlich.

👉 Ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – bei einem Compliance-Kündigungsfall sollte man schnell anwaltlichen Rat einholen!



📌 Mehr Informationen zum Thema:https://www.anwalt-martin.de/lexikon-zum-kuendigungsrecht/compliance-verstoss.html

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Die Probezeit ist kein Sonderrecht des Arbeitgebers - sie verkürzt nach § 622 Abs. 3 BGB lediglich die Kündigungsfrist a...
04/05/2026

Die Probezeit ist kein Sonderrecht des Arbeitgebers - sie verkürzt nach § 622 Abs. 3 BGB lediglich die Kündigungsfrist auf zwei Wochen. Mehr nicht. Weitere besondere Kündigungsrechte entstehen daraus nicht.

Wichtig ist die Unterscheidung zur Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes: Der allgemeine Kündigungsschutz nach § 1 KSchG greift erst nach mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit - unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht.

Läuft also die Probezeit nach drei Monaten ab, bedeutet das nicht, dass der Kündigungsschutz automatisch einsetzt. Bis zum Ablauf der sechs Monate braucht der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund - muss aber die reguläre Kündigungsfrist einhalten.

Zusätzlich gilt: In Betrieben mit zehn oder weniger Arbeitnehmern greift der allgemeine Kündigungsschutz gar nicht.
In meinem aktuellen Beitrag erkläre ich den Unterschied zwischen Probezeit und Wartezeit anhand eines konkreten Beispiels - und was das für Arbeitnehmer in der Praxis bedeutet.

👉 Zum vollständigen Beitrag auf meiner Website (siehe Link)

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https://www.anwalt-martin.de/kuendigung-in-der-probezeit/

Adresse

Marzahner Promenade 22
Berlin
12679

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Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
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