03/09/2026
Wie lange eine einvernehmliche Scheidung dauert, lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend ist vor allem, ob der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss.
Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist und beide Ehegatten die Scheidung wollen. Dann reicht es in vielen Fällen aus, dass ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Nach Einreichung des Scheidungsantrags hängt die weitere Dauer des Verfahrens vor allem davon ab, ob das Familiengericht den Versorgungsausgleich durchführen muss.
Mit Versorgungsausgleich dauert das Verfahren in Berlin häufig ungefähr 9 Monate bis 12 Monate. Der Grund: Das Gericht muss die Rentenanwartschaften beider Ehegatten klären und hierzu Auskünfte bei den Versorgungsträgern einholen. Das dauert oft mehrere Monate. Sobald alle Auskünfte vorliegen, bestimmt das Gericht den Scheidungstermin. Der Termin selbst dauert meist nur 5 bis 10 Minuten.
Ohne Versorgungsausgleich kann die Scheidung deutlich schneller abgeschlossen werden. Das ist etwa dann möglich, wenn der Versorgungsausgleich wirksam (notariell) ausgeschlossen wurde oder bei einer kurzen Ehedauer. Dann kann das Verfahren oft schon nach 2 bis 3 Monaten erledigt sein.
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