26/10/2017
eMail-Nachrichten mit Werbung rechtswidrig!
Das Amtsgericht Bonn hat geurteilt, dass das Verschicken von eMail-Nachrichten mit Werbung, ohne dass die ausdrückliche und vorherige Einwilligung des Adressaten eingeholt wurde, in der Regel rechtswidrig ist. Durch das Versenden solcher unerwünschten Werbung werde der Adressat regelmäßig in seinem Persönlichkeitsrecht und der Achtung seiner Privatsphäre verletzt. Dem Betroffenen stehe in solchen Fällen ein Unterlassungsanspruch gem. §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB zu (Urteil des AG Bonn vom 01.08.2017, Az.: 104 C 148/17)
Urteil des AG Bonn vom 01.08.2017 (Az.:104 C 148/17) zu Autorespondern, welche Werbung enthalten und als Spam qualifizieren sind