05/07/2017
Drohen Abmahnungen bei Nutzung von WhatsApp?
Seit dem Gerichtsurteil des AG Bad Hersfeld vom 20.03.2017 und dem folgenden Medienecho, bekomme ich die Frage des Öfteren gestellt.
Aus meiner Sicht kann man die Frage aber mit einem klaren NEIN beantworten.
Denn das Urteil des AG Bad Hersfeld ist nicht nur nicht bindend für andere Gerichte, es ist inhaltich (und stilistisch) auch einfach miserabel und in sich unlogisch. Das Familiengericht übersieht in eklatanter Weise die §§ 305 ff BGB, die sogenannte "AGB-Kontrolle". Zumindest die Passage, in welcher WhatsApp sich bestätigen lässt, dass jeder Nutzer dazu autorisiert wäre, auch Kontakte von Nicht-Nutzern an WhatsApp weiterzugeben, muss als unwirksam erkannt werden. Dies ist klar eine überraschende Klausel, die zumindest nach § 305c Abs.1 BGB unwirksam ist.
Absurder Weise erkennt das AG Bad Hersfeld zwar, dass es sich um eine überraschende Klausel handelt, kommt dann aber nicht auf Idee, dass dies zur generellen Unwirksamkeit führt. Nein, das Gericht hält sich für besonders clever und meint die Konsequenz sei, dass die Klausel daher keine "befreiende" Drittwirkung habe. Man würde also auch die Rechte anderer Nutzer verletzten, da diese die Klausel nicht kannten und damit nicht konkludent eingewilligt hätten.
Warum man selber die Klausel aber gegen sich gelten lassen solle, das fragt sich das Gericht leider nicht.
Und es liegt damit wohl gleich doppelt falsch. Zum einen verletzt man nicht die Rechte von Nicht-Nutzern, da die Klausel unwirksam ist, man damit also nicht der Weitergabe eingewilligt hat. Zum anderen aber wird es wohl nicht unwirksam sein, dass man bei Nutzung der Weitergabe seiner eigenen Daten an WhatsApp einwilligt. Das sollte nicht überraschen, denn wie sollte die App einen sonst zuordnen können. Damit haben nun aber andere Nutzer diesselbe wirksame Einwilligung erteilt.
FAZIT:
Ich kann nur jedem raten nicht zu versuchen seine "ehemaligen" WhatsApp-Freunde abzumahnen ;) Man wird auf den Kosten sitzenbleiben. Sollte einer von Euch tatsächlich irgendwann mal abgemahnt werden, so vertrete ich Euch natürlich liebend gerne :)
Der Einzige, der hier abzumahnen ist, wäre WhatsApp wegen der Weitergabepraxis (so sie denn stattfindet) zumindest aber wegen der Verwendung unwirksamer AGBs. Mal sehen welcher Verband die Vorlage annimmt.
PS: Wer sich quälen will, liest die Entscheidung selbst nach: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html :7860914
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