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Drohen Abmahnungen bei Nutzung von WhatsApp? Seit dem Gerichtsurteil des AG Bad Hersfeld vom 20.03.2017 und dem folgende...
05/07/2017

Drohen Abmahnungen bei Nutzung von WhatsApp?

Seit dem Gerichtsurteil des AG Bad Hersfeld vom 20.03.2017 und dem folgenden Medienecho, bekomme ich die Frage des Öfteren gestellt.

Aus meiner Sicht kann man die Frage aber mit einem klaren NEIN beantworten.

Denn das Urteil des AG Bad Hersfeld ist nicht nur nicht bindend für andere Gerichte, es ist inhaltich (und stilistisch) auch einfach miserabel und in sich unlogisch. Das Familiengericht übersieht in eklatanter Weise die §§ 305 ff BGB, die sogenannte "AGB-Kontrolle". Zumindest die Passage, in welcher WhatsApp sich bestätigen lässt, dass jeder Nutzer dazu autorisiert wäre, auch Kontakte von Nicht-Nutzern an WhatsApp weiterzugeben, muss als unwirksam erkannt werden. Dies ist klar eine überraschende Klausel, die zumindest nach § 305c Abs.1 BGB unwirksam ist.

Absurder Weise erkennt das AG Bad Hersfeld zwar, dass es sich um eine überraschende Klausel handelt, kommt dann aber nicht auf Idee, dass dies zur generellen Unwirksamkeit führt. Nein, das Gericht hält sich für besonders clever und meint die Konsequenz sei, dass die Klausel daher keine "befreiende" Drittwirkung habe. Man würde also auch die Rechte anderer Nutzer verletzten, da diese die Klausel nicht kannten und damit nicht konkludent eingewilligt hätten.

Warum man selber die Klausel aber gegen sich gelten lassen solle, das fragt sich das Gericht leider nicht.

Und es liegt damit wohl gleich doppelt falsch. Zum einen verletzt man nicht die Rechte von Nicht-Nutzern, da die Klausel unwirksam ist, man damit also nicht der Weitergabe eingewilligt hat. Zum anderen aber wird es wohl nicht unwirksam sein, dass man bei Nutzung der Weitergabe seiner eigenen Daten an WhatsApp einwilligt. Das sollte nicht überraschen, denn wie sollte die App einen sonst zuordnen können. Damit haben nun aber andere Nutzer diesselbe wirksame Einwilligung erteilt.

FAZIT:
Ich kann nur jedem raten nicht zu versuchen seine "ehemaligen" WhatsApp-Freunde abzumahnen ;) Man wird auf den Kosten sitzenbleiben. Sollte einer von Euch tatsächlich irgendwann mal abgemahnt werden, so vertrete ich Euch natürlich liebend gerne :)

Der Einzige, der hier abzumahnen ist, wäre WhatsApp wegen der Weitergabepraxis (so sie denn stattfindet) zumindest aber wegen der Verwendung unwirksamer AGBs. Mal sehen welcher Verband die Vorlage annimmt.

PS: Wer sich quälen will, liest die Entscheidung selbst nach: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html :7860914

Wolters Kluwer Deutschland - Lexsoft

Sonniger Doppelstreich! Heute in Neuruppin und Brandenburg gewesen und in beiden Terminen das Fahrverbot wegbekommen. Ei...
21/06/2017

Sonniger Doppelstreich! Heute in Neuruppin und Brandenburg gewesen und in beiden Terminen das Fahrverbot wegbekommen. Einmal sogar ohne Kompensation :)

Diese Woche 4 Verkehrstermine im modernen Gebäude in Brandenburg gehabt. Einmal Verfahren eingestellt, einmal Fahrverbot...
17/06/2017

Diese Woche 4 Verkehrstermine im modernen Gebäude in Brandenburg gehabt. Einmal Verfahren eingestellt, einmal Fahrverbot verhindern können und zwei Verfahren ausgesetzt. Kann man mit leben Nur Wölfe hab ich leider keine gesehen .. ;)

Damit hier mal wieder etwas Leben reinkommt, ab jetzt mehr Berichte wo es mich so hinverschlägt. Diese Woche war ich unt...
14/06/2017

Damit hier mal wieder etwas Leben reinkommt, ab jetzt mehr Berichte wo es mich so hinverschlägt. Diese Woche war ich unter anderem im schönen Torgau. Strafbefehl konnte runtergehandelt werden. Die Mandantin darf den Führerschein behalten. ;)

"..nicht in der Lage, die Katze aus der Wohnung zu verweisen." :DKatzen reagieren bekanntermaßen nur auf schriftliche Au...
29/09/2014

"..nicht in der Lage, die Katze aus der Wohnung zu verweisen." :D

Katzen reagieren bekanntermaßen nur auf schriftliche Aufforderungen .. Wobei ein Karton vor dem Fenster natürlich auch sicher gestellt hätte, dass die Katze draußen bleibt ;)

http://www.rechtsindex.de/mietrecht/4454-ag-potsdam-26-c-492-13-mietminderung-wegen-katzenbesuch

Amtsgericht Potsdam | Urteil - 26 C 492/13 | Das Eindringen durch die nachbarschaftliche Katze stellt ohne Zweifel eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung an der Nutzung der Wohnung dar. Ist die Nachbarin ebenfalls Mieterin des Vermieters, kann der Vermieter auf die Nachbarin einwirken. Das Ger…

01/07/2013

JDownloader2 nun illegal und verboten?

Eine durchaus kuriose Entscheidung des LG Hamburg ist Ursache dieser "Gerüchte".

Tatsächlich wurde lediglich im einstweiligen Verfahren dem Anbieter untersagt, Versionen vom JDownloader2 herzustellen oder zu verbreiten, die unter Überbrückung von Verschlüsselungsmaßenahmen es ermöglichen Videos von myvideo.de herunterzuladen.

Wie der Anbieter AppWorks mitteilt, wurde bei allen aktuell verfügbaren Versionen die beanstandete Funktion entfernt.

Fraglich bleibt die Kompetenz der entscheidenden Richter auch, weil sie in ihrer Entscheidung durchgängig von "www.my.video.de" sprechen. Inzwischen gibt es zwar einen Berichtigungsbeschluss, Zweifel an iherer Fähigkeit das Neuland Internet zu bedienen/verstehen müssen sich die Richter aber wohl gefallen lassen ;)

http://www.golem.de/news/jdownloader2-downloadsoftware-fuer-streaming-in-deutschland-verboten-1306-99891.html

Das Landgericht Hamburg hat die Downloadfunktion für geschützte Streams in JDownloader2 verboten. Bei Herstellung, Verbreitung und Besitz zu gewerblichen Zwecken droht ein Ordnungsgeld von 250.

11/03/2013

Rückrufabzocker verurteilt, aber die Anbieter zahlen zuviel abgebuchten Beträge nur auf konkretes Verlangen hin zurück.

Wichtig daher allgemein: die Tefonrechnung immer genau überprüfen und fehlerhafte Positionen beanstanden.

Sollte es dabei zu Schwierigkeiten mit dem Anbieter kommen, berate ich dich/Sie gerne.

http://www.rechtsindex.de/index.php?option=com_content&view=article&id=3216:vorsicht-falle-unbekannter-anruf-urteil-im-ping-verfahren&catid=14:recht-urteile&Itemid=108

Ein unbekannter Anruf auf dem Handy und viele riefen zurück, ohne zu wissen, dass es sich dabei um eine teure Mehrwertdienstnummer handelte. Den Anrufern entstanden Kosten in Höhe von mindestens 645.000 €. Nun wurden drei Angeklagte wegen Betruges verurteilt.

Virus: Verantwortliche des BKA-Trojaner wurden verhaftet! Viele wurden schon von ihm genervt, nun trifft es wenigstens a...
15/02/2013

Virus: Verantwortliche des BKA-Trojaner wurden verhaftet!

Viele wurden schon von ihm genervt, nun trifft es wenigstens auch die Hintermänner des BKA-Trojaners. Mehrere Verdächtige wurden in Folge der Europol-Ermittlungen nun in Spanien verhaftet. Ende letzten Jahres konnte auch der mutmaßliche Anführer ein 27-jähriger Russe in Dubai festgesetzt werden.

Bei den geschätzten mehreren 100.000 Opfern dürfte das wohl für ein wenig Genugtung sorgen. Es darf jedoch bezweifelt werden, ob von den Tätern auch nur ein Bruchteil des Schadens ersetzt werden kann.

Der Trojaner hatte in verschiedensten Formen u.a. als Bundespolizei, Bundeskriminalamt oder GEMA den befallenen Rechner gesperrt und ein Lösegeld gefordert.

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/spanien-hintermaenner-des-bka-trojaner-verhaftet/7783210.html

Infoseite bei Befall:
http://bka-trojaner.de/

In Madrid hat die spanische Polizei die mutmaßlichen Hintermänner der "BKA-Trojaner" geschnappt. Seit Jahren geisterte die hartnäckige Schad-Software im Internet - und verschaffte ihren Erfindern satte Gewinne aus virtuellen Lösegeld-Forderungen.

Internet nicht verfügbar?? Anbieter muss zur Kasse!!Mit seinem heutigen Urteil ist der BGH damit auch in der Moderne ang...
24/01/2013

Internet nicht verfügbar?? Anbieter muss zur Kasse!!

Mit seinem heutigen Urteil ist der BGH damit auch in der Moderne angekommen. ;)

Es gibt einen Ersatzanspruch bei Nutzungsausfall des Internetzugangs.

Fällt der (DSL-)Anschluss aus, haben Internetnutzer grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Diese Entscheidung sollte endlich den Druck auf die grossen Internetprovider erhöhen, auch bei Privatpersonen Wert auf die durchgängige und zeitnahe Verfügbarkeit des Internets zu legen.

Damit gehört das Internet endgültig zu den allgemeinen Lebensgrundlagen (auch von Privatpersonen). Ohne E-Mail und Web geht es einfach nicht. Online ist eben auch das wahre Leben ;)

Hat sich da etwa der ein oder andere BGH-Richter von der Wahrheitspflicht beeinflussen lassen (wir berichteten: BVerfG Entscheidung Anfang des Jahres 'Zivilrichter muss sich für die Wahrheit interessieren') ..

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0014/13

Der unter anderem für das Telekommunikationsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Kunden eines Telekommunikationsunternehmens Schadensersatz für den mehrwöchigen Ausfall seines DSL-Anschlusses zuerkannt.

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