Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke Ich biete Ihnen News aus der Welt des Marketing-, Datenschutz- und Onlinerechts. Ich danke für Ihr Verständnis. D.h.

Ich berate Unternehmen, Agenturen und Portalbetreiber in Rechtsfragen zum Vertragsrecht, Marketing, Datenschutz sowie gewerblichen Rechtsschutz. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Vermitteln von Fachwissen in verständlichen und praxisnahen Vorträgen, Workshops und Seminaren. Ich gebe hier gerne Tipps, teile mein Wissen mit und erkläre rechtliche Probleme. Jedoch darf und kann ich hier leider keine i

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🤖💀 Hätte der Terminator juristisch verhindert werden können? Mit dieser Frage steigen wir in ein Thema ein, das längst k...
22/06/2026

🤖💀 Hätte der Terminator juristisch verhindert werden können? Mit dieser Frage steigen wir in ein Thema ein, das längst keine Science-Fiction mehr ist. Autonome Waffensysteme und KI im Krieg sind Realität, und das Recht muss darauf Antworten finden.

Vom Mittelalter über die Schusswaffe bis zum Kampfflugzeug hat sich die Distanz zwischen Mensch und Schlachtfeld immer weiter vergrößert. Die Entscheidung über Leben und Tod an eine Maschine zu delegieren, ist die konsequente, aber rechtlich wie ethisch hochbrisante Fortsetzung dieser Linie.

Gemeinsam mit unserem Gast Nils Biedermann, LL.M., klären wir, was autonome Waffensysteme ausmacht, ob es sie bereits gibt und wo das Völkerrecht Grenzen zieht. Wir sprechen über die menschliche Kontrolle (Human in, on und out of the loop), über die Verantwortung für maschinell begangene Kriegsverbrechen, über die Anwendbarkeit des AI Act und darüber, ob KI-Waffen mit der Menschenwürde vereinbar sind.

Wir bedanken uns herzlich für diesen spannenden, wenn auch beängstigenden Blick in die Entwicklung von KI-Waffen, wünschen euch viel Vergnügen beim Hören und freuen uns auf eure Meinung.

Und was meint Ihr, sollten autonome Waffensysteme verboten werden?

Links zum Podcast im ersten Kommentar 👇🏻

🎊 Buchvorstellung und Buchverlosung (ist das Foto echt?)📖Ich freue mich, Ihnen das Buch “Content Creation mit KI” von An...
04/06/2026

🎊 Buchvorstellung und Buchverlosung (ist das Foto echt?)

📖Ich freue mich, Ihnen das Buch “Content Creation mit KI” von Andreas Berens und Carsten Bolk vorstellen zu dürfen, das gerade in dritter, komplett überarbeiteter Auflage im Rheinwerk Verlag erschienen ist und sich an alle richtet, die mit KI Inhalte erstellen und im redaktionellen, unternehmerischen oder behördlichen Kontext einsetzen wollen.

Sie lernen anhand vieler Beispiele, wie Sie KI nicht nur bedienen, sondern ganze Arbeitsabläufe damit aufbauen, mit KI-Agenten und Storytelling-Frameworks.

⚖️Ich habe das Kapitel zum rechtssicheren Einsatz von KI verfasst, also zu Urheberrecht, Datenschutz und Kennzeichnungspflichten beim Arbeiten mit KI, von der Nutzung fremder Inhalte über typische Stolperfallen bis hin zu den KI-Kennzeichnungspflichten (die ab dem 2. August gelten). So lässt sich KI kreativ und zugleich rechtssicher einsetzen!

🎊 Wie können Sie eines der 5 verlosten Bücher gewinnen?

Schauen Sie sich das Bild an, auf dem ich das Buch lese. Ist es echt fotografiert oder mit KI erstellt?

Kommentieren Sie mit “Echt” oder mit “KI”, um zu gewinnen.

Unter richtigen Antworten verlose ich 5 Buchexemplare. Viel Erfolg!

Teilnahmeschluss: 01.07.2026 / Teilnahmebedingungen: datenschutz-generator.de/tb

👉🏼Wer auf Nummer sicher gehen möchte, bestellt das Buch am besten hier:
rheinwerk-verlag.de/content-creation-mit-ki/

Heute geht es um KI im Rechts- und Anwaltsleben, das EuGH-Urteil Kraftwerk vs. Pelham zu Sampling und Memes, Bußgelder f...
01/06/2026

Heute geht es um KI im Rechts- und Anwaltsleben, das EuGH-Urteil Kraftwerk vs. Pelham zu Sampling und Memes, Bußgelder für Dashcams und euer Feedback zu den letzten drei Folgen. Dazu ein Aufruf: die Mastodon-Instanz (podcasts.social) von Marcus Richter braucht Unterstützung! Links zum Podcast findet Ihr im ersten Kommentar.

Viel Spaß beim Hören!

⚠️ AI-Act: Praktischer Ratgeber zur Kennzeichnung von Deepfakes und KI-Texten. Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen,...
11/05/2026

⚠️ AI-Act: Praktischer Ratgeber zur Kennzeichnung von Deepfakes und KI-Texten. Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen, Behörden und Selbstständige Deepfakes und Texte zur Information der Öffentlichkeit klar, sichtbar, verständlich und barrierefrei kennzeichnen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

In meinem Ratgeber erkläre ich, wann eine Kennzeichnung erforderlich ist, welche Inhalte unter die Deepfake-Pflicht fallen, wann KI-Texte erfasst sind, wie die Kennzeichnung aussehen sollte und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

KI-Kennzeichnung wird Pflicht: Was Unternehmen ab 2026 zu Deepfakes, KI-Texten, Chatbots, Fristen und Bußgeldern wissen müssen.

🖖 Wir haben genug Dystopie zu Hause und reisen daher mit Dr. Jens Ambrock in die utopische Welt von Star Trek. Als Autor...
06/05/2026

🖖 Wir haben genug Dystopie zu Hause und reisen daher mit Dr. Jens Ambrock in die utopische Welt von Star Trek. Als Autor des neu erschienenen Buches „Das Recht der unendlichen Weiten" (dfv) ist Jens der beste Guide, den man sich dafür vorstellen kann.

Begleitet uns also in die unendlichen Weiten der Paragrafen und erfahrt mehr über die Oberste Direktive, Privatsphäre und Umgang mit Rechtsstreitigkeiten in einer weitestgehend von Geld und Juristen befreiten Gesellschaft (jeglicher Zusammenhang ausgeschlossen, Anm. d. Verf.).

Marcus und ich bedanken uns herzlich bei Jens für die unterhaltsamen Einblicke in eines der sicherlich ungewöhnlichsten Rechtsgebiete und empfehlen sein Buch allen, die Recht und Star Trek gleichermaßen schätzen. Für diese Zielgruppe ist es aber ohnehin ein Pflichtkauf!

Viel Vergnügen beim Hören, live long and prosper 🖖

Links zum Podcast:
🔗 Podcast-Website: https://lnkd.in/dKw_UzpE
🔗 Spotify: https://lnkd.in/dwEFYEWW
🔗 Apple Podcasts: https://lnkd.in/d2Q52b_a

📕 Buch unseres Gastes bestellen: https://lnkd.in/dauMKd2a

Keine zwei Sekunden Musik, über 20 Jahre Rechtsstreit, und heute ein Urteil mit Bedeutung für alle, die Memes, Parodien,...
14/04/2026

Keine zwei Sekunden Musik, über 20 Jahre Rechtsstreit, und heute ein Urteil mit Bedeutung für alle, die Memes, Parodien, Karikaturen, Remixes oder Samples einsetzen. Im Zentrum steht der Begriff „Pastiche".

🎵 Der Fall.
Moses Pelham sampelte eine zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus Kraftwerks „Metall auf Metall" für den Song „Nur mir". Kraftwerk klagte. Der Fall ging durch alle Instanzen, zweimal zum EuGH, einmal zum Bundesverfassungsgericht.

📜 Neue Nutzungserlaubnis im Gesetz.
2021 wurde mit § 51a UrhG eine neue Nutzungserlaubnis ins Urheberrecht aufgenommen: "Das Recht auf Karikaturen, Parodien und Pastiches", oft als „Recht auf Memes" bezeichnet. Darauf stützte sich nun Pelham.

„Pastiche“ kommt aus dem Französischen und meint im Kern eine Nachahmung oder Anlehnung an ein bestehendes Werk, etwa als Hommage, Remix oder kreative Neuinterpretation.

⚖️ Was hat der EuGH entschieden?
Der EuGH hat den Begriff „Pastiche“ heute deutlich konturiert. Ein Pastiche setzt voraus:

1. Das neue Werk muss an das Original erinnern,
2. aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen
3. und einen erkennbaren "kreativen Dialog" mit dem Original führen.

Dieser Dialog kann verschiedene Formen annehmen, etwa Stilnachahmung, Hommage oder eine humoristische oder kritische Auseinandersetzung. Humor ist also nicht zwingend. Entscheidend ist auch nicht die subjektive Absicht des Nutzers, sondern ob der Pastiche-Charakter objektiv erkennbar ist. Plagiate sind kein Pastiche.

➕➖ Beispiele.
Positiv: Ein bekanntes Bild wird mit einem neuen Kontext oder Text so verändert, dass ein eigener kreativer Bezug zum Original entsteht. Das kann ein zulässiges Pastiche sein.

Negativ: Ein Musikstück wird lediglich zur Untermalung eines Videos benutzt. Das ist mangels eigenen Beitrags kein Pastiche.

💡 Kommerzielle Pastiches erlaubt?
§ 51a UrhG unterscheidet nicht ausdrücklich zwischen privater und kommerzieller Nutzung. Das spricht dafür, dass Pastiches grundsätzlich auch im geschäftlichen Kontext möglich sein können.

Je werblicher und austauschbarer die Nutzung wirkt, desto eher dürfte zweifelhaft sein, ob noch ein ausreichender kreativer Dialog mit dem Original vorliegt.

💰 Marken und Persönlichkeitsrechte beachten.
Die Pastiche-Schranke schützt nur gegenüber urheberrechtlichen Ansprüchen. Wer fremde Marken oder prominente Gesichter in werblichem Kontext nutzt, muss zusätzlich Marken-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrechte beachten. Aber auch hier gibt es Freiheiten im redaktionellen und, wenn auch im engen Rahmen, im werblichen Kontext (s. SIXT).

💡 Fazit:
Der EuGH hat den Pastiche-Begriff deutlich präzisiert. Das stärkt Remix-, Sampling- und Meme-Kultur. Zugleich ist klar, dass „Pastiche“ kein Freifahrtschein und kein Auffangtatbestand für jede kreative Übernahme geschützten Materials ist.

*EuGH, 14.04.2026, C-590/23. Link im ersten Kommentar.

🪸 Lässt sich die Klimakatastrophe vor Gericht aufhalten? Diese Frage steht im Mittelpunkt der neuen Folge der Rechtsbele...
02/04/2026

🪸 Lässt sich die Klimakatastrophe vor Gericht aufhalten? Diese Frage steht im Mittelpunkt der neuen Folge der Rechtsbelehrung.

2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Der Gedanke dahinter geht maßgeblich auf unseren heutigen Gast, Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, zurück.

Mit ihm sprechen wir darüber, wie die Klage zustande kam, was es mit der „doppelten Freiheitsgefährdung“ auf sich hat, ob man fossile Konzerne direkt verklagen kann, und ob ein Baum selbst vor Gericht ziehen könnte.

Wir bedanken uns uns bei unserem Gast und wünschen Euch viel Vergnügen beim Hören!

Links zum Podcast im ersten Kommentar 👇🏻

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