14/10/2026
Zum Tatbestand der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 StGB
Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte sich in seinem Beschluss vom am 10. Juni 2025 (3 StR 97/26) mit der Strafbarkeit der heimlichen privaten Tonaufnahme auseinander. Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Landgerichts Kreuznach erschien der Angeklagte auf eigene Initiative bei einer Polizeiinspektion, um geständige Angaben zu einem Einbruchdiebstahl zu machen. Von der anschließenden Vernehmung und deren Fortsetzung einige Tage später fertigte er jeweils ohne Wissen und Einwilligung des die Vernehmung durchführenden Kriminalbeamten eine Tonaufnahme mit einem in seiner Kleidung verborgenen Mobiltelefon....
Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte sich in seinem Beschluss vom am 10. Juni 2025 (3 StR 97/26) mit der Strafbarkeit der heimlichen privaten Tonaufnahme auseinander. Dem Beschluss lag folgender Sac…