Rechtsanwaltskanzlei Schairer

Rechtsanwaltskanzlei Schairer Ich berate und verteidige Sie als Fachanwältin für Strafrecht umfassend und persönlich in allen strafrechtlichen Angelegenheiten.

Bundesweit, zügig, kompetent, kostentransparent

Falls die Voraussetzungen der Beiordnung als Pflichtverteidigerin - die sog. notwendige Verteidigung - gegeben sind, übernehme ich Ihr strafrechtliches Mandat auch als Pflichtverteidigerin. Darüber hinaus bin ich Fachanwältin für Migrationsrecht. Meine Ausrichtung auf zwei Fachgebiete gewährleistet, dass ich in diesen Gebieten „zu Hause“ bin und ich

Sie fachkundig berate und verteidige und vertrete. Ich biete Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme sowie die zeitnahe Vergabe eines Gesprächtermins gerne auch bei Ihnen. In einem ersten persönlichen Gespräch können wir gemeinsam die Sach- und Rechtslage erörtern und einen für Sie geeigneten Lösungsweg erarbeiten. Setzen Sie sich mit mir in Verbindung – ich setzt mich für Sie ein!

Ihr Recht kennt keine Pause! In wenigen Stunden startet eine neue Woche und damit wieder die Möglichkeit, mit meiner anw...
18/05/2025

Ihr Recht kennt keine Pause! In wenigen Stunden startet eine neue Woche und damit wieder die Möglichkeit, mit meiner anwaltlichen Unterstützung bundesweit Ihre Einbürgerung zu beschleunigen. Voraussetzung:
Sie haben vor mehr als 3 Monaten einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und es liegen nach wie vor alle Voraussetzungen einer Einbürgerung vor.

Am Montag sind wir schon ausgebucht. Für Dienstag und Mittwoch sind aber noch Termine frei - auch auf Englisch oder Türkisch. Am Donnerstag und Freitag nur auf Deutsch.

Melden Sie sich am besten gleich am Montag unter:
☎️030 214 63 529 oder
📱01777202737 oder
💻[email protected]

Wir reichen noch am selben Tag Ihre Klage für Sie ein.

Untätigkeitsklage bei EinbürgerungenDie Bundestagswahlen rücken immer näher und ausländerunfreundliche Wahlversprechunge...
27/01/2025

Untätigkeitsklage bei Einbürgerungen

Die Bundestagswahlen rücken immer näher und ausländerunfreundliche Wahlversprechungen nicht nur von rechtsgesinnten Parteien werden immer lauter. Daher möchte ich eindringlich zur Erhebung von Untätigkeitsklagen bei Einbürgerungen aufrufen. Noch können Sie sich die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft erhalten. Ist das Gesetz erstmal geändert, dann gilt in aller Regel die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag. Daher beschleunigen Sie mit meiner anwaltlichen Hilfe die Bearbeitung Ihres Antrags, indem Sie mich für Sie eine Untätigkeitsklage erheben lassen. Ich bin bundesweit tätig.

Kontakt über:

[email protected]
oder
030 214 63 529
oder
0177 720 27 37

E-Mail geht am schnellsten!

Melden Sie sich jetzt bei mir! Warten Sie nicht mehr!

Untätigkeitsklagen bei EinbürgerungIch kann nur allen raten, sich bei mir zu melden und mit meiner anwaltlichen Unterstü...
06/11/2024

Untätigkeitsklagen bei Einbürgerung

Ich kann nur allen raten, sich bei mir zu melden und mit meiner anwaltlichen Unterstützung eine Untätigkeitsklage zu erheben. Dies beschleunigt das mittlerweile jahrelange Verfahren und reduziert sich auf wenige Monate. Und die Kosten werden in aller Regel erstattet, vor allem, wenn - je nach Bundesland - schon mehrere Monate vergangen sind, ohne dass die Behörde tätig war. Melden Die sich gerne bei mir!
Termine erhalten Sie über:
[email protected] oder
030 214 63 529 oder
0177 720 27 37

Die Zahl der Einbürgerungsanträge ist enorm gestiegen. Die vielen Anträge überfordern die Behörden laut Umfrage. Es drohen sogar Untätigkeitsklagen.

„…Aufgrund der Untätigkeitsklage wurde mit der Bearbeitung begonnen…“ schreibt das LEA (Einbürgerungsabteilung der Berli...
26/08/2024

„…Aufgrund der Untätigkeitsklage wurde mit der Bearbeitung begonnen…“ schreibt das LEA (Einbürgerungsabteilung der Berliner Ausländerbehörde).

Untätigkeitsklagen beschleunigen den Einbürgerungsprozess erheblich.
Ich möchte weiterhin dazu motivieren, Untätigkeitsklagen zu erheben, denn nur so können Sie Ihren Einbürgerungsprozess beschleunigen. Es sind vom letzten Jahr noch ca. 40.000 Verfahren alleine in Berlin offen. In Köln werden rechtswidrigerweise bis Ende 2025 gar keine Einbürgerungsanträge mehr angenommen. Gegen all diese Missstände gibt es ein wirklich wirksames Mittel: Die Untätigkeitsklage. Nutzen Sie dies und lassen Sie mich für Ihr Recht kämpfen!
Beratung und Mandatierung unter:
030 214 63 529 oder
0177 720 27 37

Schauen Sie bitte auch in folgende Gruppe: Untätigkeitsklage in Berlin und bundesweit.



Endlich hat das LEA (Ausländerbehörde in Berlin) ein neues Terminbuchungssystem, so dass illegale Anbieter aus dem Ausla...
07/08/2024

Endlich hat das LEA (Ausländerbehörde in Berlin) ein neues Terminbuchungssystem, so dass illegale Anbieter aus dem Ausland das System nicht mehr lahmlegen und Ihnen das Geld aus der Tasche ziehen können. Ich hoffe, dass Sie nun endlich schneller an Ihren Termin kommen als in den letzten 12 Monaten.

Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

05/08/2024

Nachdem ich für kurze Zeit für Untätgkeitsklagen werbend etwas weniger aktiv war, bin ich nun auch hier wieder mehr für Sie da! Ab übermorgen sind wieder Termine unter 030 214 63 529 oder 0177 720 27 37 für Untätigkeitsklagen freigeschaltet.
Lassen Sie uns zahlreich klagen, damit Sie endlich eingebürgert werden!
Rufen Sie gerne morgen ab 10 Uhr an!

10/07/2024

*News aus dem Verwaltungsgericht*

Das Gericht hat nun erstmals bzgl der Erstattung der Kosten gegen einen Kläger entschieden. Das Gericht meint, der Kläger hätte mehr als 3 Monate mit seiner Klage warten müssen. Tatsächlich 6 Monate. Im Ergebnis erhielt der Kläger durch die Klage nach 4 Monaten einen Termin zur Einbürgerung. Die Kosten aber sollen ihm nicht erstattet werden.
Was war geschehen?
Im November 2023 stellte der Kläger einen Antrag auf Einbürgerung. Anfang März 2024 klagte er wegen Untätigkeit. Das Gericht meint, wer ab dem 01. Oktober 2023 einen Antrag gestellt hat, sollte bis zum 31. März 2024 Geduld haben, weil man nicht damit rechnen kann, dass bis Ende 2023 noch eingebürgert wird und auch nicht, dass es LEA schaffen konnte, bis Ende März 2024 schon die Arbeit aufzunehmen. Fazit: Die Untätigkeitsklage beschleunigt den Einbürgerungsprozess definitiv erheblich. Während dieser Übergangszeit aber trägt man das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

04/07/2024

Aus gegebenem Anlass: Rechtschutzversicherung bei Untätigkeitsklagen

Es gibt einige Versicherungen, die bieten Rechtsschutz auch bei Untätigkeitsklagen an. Welche das sind, kann ich nicht sagen. In meiner Kanzlei auf jeden Fall wird KEINE Kommunikation mit der Versicherung übernommen. Meine Mandanten erhalten eine ordentliche Pauschalrechnung und diese muss dann eigenständig beim Versicherer eingereicht werden. Es werden KEINE Klageentwürfe vorab verfasst, KEINE RVG-Rechnungen erstellt, obwohl wir eine Pauschal-Honorarvereinbarung haben und es werden KEINE Abschlussberichte verfasst. Es mag sein, dass es Anwälte gibt, die diesen Wahnsinnsaufwand als kostenlose Service-Leistung anbieten. Ich auf jeden Fall mache das nicht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es sehr viele Mandanten gibt, die es sehr nötig haben, dass ich inhaltlich für sie kämpfe. Und diese Zeit fehlt dann aber, wenn ich kostenlose Dienstleistungen erbringen soll, damit SIE weniger zahlen können. Im übrigen sind das alles Kosten, für die Sie gar keine Versicherung benötigen. Sie erhalten doch die Gerichtskosten und mein Anwaltshonorar zurückerstattet. Sie provozieren sogar, dass Sie die Versicherung - je nach Versicherung - am Ende rausschmeißt, weil sie zu oft in Anspruch genommen worden ist. Daher: Gerne können Sie meine Rechnung bei Ihrer Versicherung zur Regulierung einreichen. Ich aber werde mich in dieser Zeit lieber darm kümmern, dass Sie ganz schnell eingebürgert werden! 🙂

30/04/2024

Update zu den Einbürgerungsverfahren:
Mitte April 2024 gab es 11.431 neue Digitalanträge. Es wurden 129.758 Qick-Checks durchgeführt. Bis März 2024 wurden ca. 1.000 Personen eingebürgert. Es wurden sowohl Neuanträge als auch Altanträge parallel bearbeitet. Eine genaue Prüfungsfolge gibt es allerdings nicht.
Es gibt ca. 500 Untätigkeitsklagen. Diese werden von der Prozessabteilung bearbeitet.
Wer einen neuen Antrag stellt, obwohl er bereits in den Bezirken einen Antrag gestellt hatte, muss die Gebühr erneut bezahlen. Eine Erstattung wird nicht erfolgen.
Sachstandsanfragen werden nicht beantwortet, da dies Kapazitäten bindet, die dann an anderer Stelle fehlen.
Ich möchte weiter dazu motivieren, Untätigkeitsklagen zu erheben. An den hier präsentierten Zahlen ist erkennbar, dass eine baldige Bearbeitung der Altanträge nicht erfolgen wird/kann.

Termine Mo-Fr unter 030 214 63 529.

Eigentlich wollte ich heute 5 Einbürgerungsanträge stellen… warum können die ihre Wartungsarbeiten nicht nachts machen, ...
20/04/2024

Eigentlich wollte ich heute 5 Einbürgerungsanträge stellen… warum können die ihre Wartungsarbeiten nicht nachts machen, Landesamt für Einwanderung ???

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Ludwigkirchplatz 2
Berlin
10719

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 13:00

Telefon

+493021463529

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