16/10/2015
"Wir haben im Wesentlichen ein Unterschichtenstrafrecht: Wir können gut umgehen mit sozial unterprivilegierten Menschen, mit Dieben, Körperverletzern, Dealern."
Ärmere Menschen zu bestrafen falle der Justiz leicht, bei Mächtigen versage sie, sagt der deutsche Bundesrichter Thomas Fischer