Rechtsanwaelte Schirmbeck & Partner

Rechtsanwaelte Schirmbeck & Partner Dirk W. F. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 15 BRAO.

Rechtsanwaltskanzlei Schirmbeck Schirmbeck Weber GbR in Potsdam, Berlin, Wünsdorf und Belzig, auch Fachanwälte für Versicherungsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht Fachanwaltskanzlei für folgende Rechtsgebiete:

- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht:

Impressum:
10709 Berlin Kurfürstendamm 152
Telefon: 030/89 0

9 41 20/21
Telefax: 030/89 09 41 25
[email protected]
USt.-Identifikations-Nr.: 511/60394

Bankverbindung:
Postbank Berlin
BLZ: 100 100 10
Konto: 784 571 100

Die Rechtsanwälte sind entsprechend ihres Sitzes registriert bei der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer. Schirmbeck
Rechtsanwalt seit 1990
Fachanwalt Familienrecht und Erbrecht

Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Grillendamm 2 14776 Brandenburg/Havel
Telefon 03381/2533-0
Telefax 03381/2533-23
Mail: [email protected]

Rita Schirmbeck
Rechtsanwältin seit 1994
Fachanwältin Versicherungsrecht,
Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9 10179 Berlin
Telefon 030/30 69 31-0
Telefax 030/30 69 31-99
Mail: [email protected]

Dörte Weber
Rechtsanwältin seit 1994
Fachanwältin Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Grillendamm 2 14776 Brandenburg/Havel
Telefon 03381/2533-0
Telefax 03381/2533-23
Mail: [email protected]

Ana Stokic-Stanbridge
Rechtsanwältin
Fachanwältin Verkehrsrecht

Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Grillendamm 2 14776 Brandenburg/Havel
Telefon 03381/2533-0
Telefax 03381/2533-23
Mail: [email protected]


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Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte:

- Berufsordnung für Rechtsanwälte
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
- ab 1.7.04 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

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Weitere Angaben nach der DL-InfoV (http://www.rak-karlsruhe.de/index.php?id=89 ):

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten. Die in der Kanzlei Schirmbeck/Schirmbeck/Weber tätigen Rechtsanwälte kommen dieser Verpflichtung selbstverständlich nach. Es besteht für jeden Anwalt eine Berufshaftpflichtversicherung bei folgender Gesellschaft:

HDI-Gerling Versicherungen
Onlineredaktion
Gereonshof
50670 Köln
Internet: http://www.gerling.de
E-Mail: [email protected]

Auf Wunsch übersenden wir Ihnen auch per E-Mail die jeweiligen Versicherungsnummern der Versicherungsverträge der einzelnen Rechtsanwälte. Soweit nicht eine individuelle Gebührenvereinbarung zwischen Mandant und Kanzlei getroffen wurde, richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (http://bundesrecht.juris.de/rvg/index.html). Allgemeine Ausführungen zu den Grundlagen der anwaltlichen Gebühren finden Sie unter folgendem Link: http://www.brak.de/seiten/pdf/RVG/GrundlagenAnwGeb.kurz.pdf. Eine allgemeine Linksammlung der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie unter: http://www.brak.de/seiten/09.php.

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Wichtige Information für Ihre Geldbörse von der Rechtsanwaltskanzlei SCHIRMBECK/SCHIRMBECK/WEBER   Rückzahlung von Bearb...
11/11/2014

Wichtige Information für Ihre Geldbörse von der Rechtsanwaltskanzlei

SCHIRMBECK/SCHIRMBECK/WEBER


Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren für Ihre Darlehen ab 2004 - Verjährung droht zum Jahreswechsel:

Bearbeitungsgebühren beim Verbraucherkreditvertrag sind unzulässig, betroffenen Kunden steht ein Erstattungsanspruch zu. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Mai 2014 entschieden, dass die Berechnung von Kreditbearbeitungsgebühren in formularmäßigen Verbraucherkreditverträgen unwirksam sei. Die Prüfung eines Darlehensantrages liege allein im wirtschaftlichen Interesse des Kreditinstitutes, durch die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr werde der Darlehensnehmer unangemessen benachteiligt, der Kunde kann die Bearbeitungsgebühr daher grundsätzlich zurückfordern.

Die bislang offene Frage, die von den Instanzgerichten unterschiedlich beurteilt worden ist, war, wann ein solcher Rückforderungsanspruch verjährt, die Banken und Sparkassen stellten sich auf den Standpunkt, dass der Anspruch einer dreijährigen Verjährung unterliege. Damit wären alle Rückforderungsansprüche, die vor dem Jahr 2011 entstanden sind, bereits im Jahr 2014 verjährt.

Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung in der Entscheidung vom 28.10.2014 nicht geteilt, die Auffassung der Vorinstanzen, die eine dreijährige Verjährung angenommen haben, sei unzutreffend. Einem Kunden sei es aufgrund der ungewissen Rechtslage erst ab dem Jahr 2011 zumutbar gewesen, seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.


Unser Rat: Lassen Sie die letzten Jahre einmal R***e passieren und überlegen, ob und welche Kredite Sie vielleicht aufgenommen haben: Wurde tatsächlich jeder Pkw bar bezahlt? Haben Sie alle Möbel, Elektrogeräteoder TV-Geräte sofort bezahlt? Wann haben Sie vielleicht einen Hausbaukredit oder einfach einen normalen Kredit zur freien Verwendung aufgenommen?
Falls Sie seit 2004 ein derartiges Geschäfts getätigt haben, sollten Sie sich den Vertrag heraussuchen und schauen, welche Bearbeitungsgebühren Sie damals gezahlt haben und sie vom Kreditgeber zurückfordern. Dies gilt auch, wenn der Kredit bereits von Ihnen zurückgezahlt worden ist. Günstiger können Sie Ihre Weihnachtsgeschenke kaum finanzieren!

Aber Achtung: Die Ansprüche müssen bis spätestens zum Ablauf des Jahres 2014 geltend gemacht worden sein, sollte die Bank diese bis Mitte Dezember nicht erstattet haben, müssen unbedingt verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden.

So geht’s: Im ersten Schritt können Sie Ihre Ansprüche selbst gegenüber der Bank oder Sparkasse geltend machen und der Bank oder Sparkasse eine Frist zur Erstattung setzen. Erst wenn die Frist abgelaufen ist und die Bank oder Sparkasse nicht reagiert hat, sollte ein Anwalt aufgesucht werden, der weitere Maßnahmen – insbesondere eine verjährungshemmende Maßnahme – unternimmt.

Ihre Kanzlei

SCHIRMBECK/SCHIRMBECK/WEBER


Weitergehende Informationen:
http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/

Dieses Urteil ist für Sie bares Geld wert! Der BGH hat in zwei Revisionsverfahren am 13. Mai 2014 entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Krediten unzulässig sind (Az. XI ZR 170/13, XI ZR 405/12). Die Richter erklärten die den Gebühren zugrunde liegenden Vertragsklauseln für unwirksam.

18/02/2013
27/11/2012

Nach der Ziffer 14.3 der Nutzungsbedingungen von Facebook haben dessen Mitglieder seit etwa vier Jahren die Möglichkeit, bei geplanten Änderungen auf Facebook mitzubestimmen. Dieses Mitspracherecht will Facebook nun aber kippen. Seine Mitglieder haben nur noch bis zum 28. November 2012 Zeit, an der Abstimmung über die Abschaffung teilzunehmen.

Plante Facebook bisher eine Änderung und gaben mehr als 7000 Nutzer einen inhaltlichen Kommentar dazu ab, konnten die Mitglieder an einer Abstimmung über die Änderung teilnehmen. Die Abstimmung war aber nur dann für Facebook verbindlich, also verpflichtend, wenn mehr als 30 Prozent aller aktiven registrierten Nutzer über die geplante Änderung abstimmten. Nun müssen die Mitglieder bis zum 28.11.2012 darüber abstimmen, ob dieses Mitspracherecht aufgehoben wird. Sofern aber weniger als 30 Prozent ihre Stimme abgeben, wird Facebook das Mitbestimmungsrecht kippen.

Der Grund für die Abschaffung: An den letzten zwei Abstimmungen haben lediglich 0,04 Prozent aller Nutzer teilgenommen. Facebook hat über eine Milliarde Mitglieder, sodass es fast unmöglich ist, auf die nötigen 30 Prozent zu kommen. Datenschützer bemängelten neben dieser Prozenthürde, dass die Nutzer nicht ausreichend über Abstimmungen informiert wurden und sie von den Mitgliedern auch schwer auffindbar waren.

Außerdem gab Facebook an, dass viele unqualifizierte Kommentare abgegeben worden waren und das System, den Mitgliedern ein Mitbestimmungsrecht über die Nutzungsbedingungen auf Facebook einzuräumen, somit nicht wie geplant funktioniert hat.

20/11/2012

Das haben wir gleich", sagte der Anwalt und meinte das Geld seines Mandanten.

16/10/2012

Die Pferdeflüsterer: Schirmbeck & Partner

16/10/2012

Warum in der Ferne schweifen .....?

16/10/2012
04/09/2012

Kompetenz und Freundlichkeit in Sachen Recht
Fachanwälte für das
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