Fachanwalt für Sozialrecht Berlin Mitte - Hendrik Stula

Fachanwalt für Sozialrecht Berlin Mitte - Hendrik Stula Sozialrecht, Ausländerrecht, Kranken- und Rentenversicherungen, Arbeitslosengeld, Hartz-IV, Ansprüche Sozialhilfe und Pflegeleistungen.

Ansprüche und Rechte gegenüber dem Sozialstaat müssen oft erstritten werden. Dabei geht es um Fragen zu Kranken- und Rentenversicherungen, Arbeitslosengeld, Hartz-IV-Ansprüchen, Sozialhilfe und Pflegeleistungen. Lassen Sie sich nicht vom bürokratischen Dschungel der Behörden einschüchtern. Begegnen Sie ihm am besten mit einem erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht und dem Wissen, was Ihnen per Gese

tz zusteht. Meine Aufgabe ist es, für Sie geldwerte Ansprüche gegenüber den staatlichen Behörden durchzusetzen. Dazu gehören die Leistungen der verschiedenen Sozial-, Renten- und Pflegeversicherungen, der Jobcenter und Sozialämter sowie soziale Hilfen und Förderungen für Familien. Beratung und Fallanalyse

Im Sozialrecht gibt es hohen Beratungsbedarf. Viele Sachverhalte lassen sich dabei schon durch gründliche Begutachtung der Fakten erhellen. Die Ausgangssituation und Handlungsoptionen können anhand der Bescheide und dem vorliegenden Schriftverkehr analysiert und eingeordnet werden. Ich gebe Ihnen Empfehlungen zum weiteren Vorgehen oder plane für Sie notwendige anwaltliche Maßnahmen. Ermittlung von Leistungsansprüchen

Folgende Fragen treten häufig auf: Wurden Leistungen verweigert oder nur unzureichende Mittel bewilligt? Sind Rückforderungen ungerechtfertigt oder gar rechtswidrig? Wurden Kürzungen vorgenommen oder Sanktionen verhängt? Wurden falsche Grundlagen für die Berechnung von Ansprüchen zu Grunde gelegt? Die Analyse der Leistungsansprüche und der beeinflussenden Faktoren bildet die Grundlage für alle weiteren rechtlichen Schritte.

Überprüfung von Bescheiden

Die Bescheide von Versicherungsanstalten, Jobcentern und anderen Behörden können fehlerhaft oder unter dem Aspekt falscher oder fehlender Fakten zustande gekommen sein. Überforderte Sachbearbeiter oder schlicht unzureichende Sachkenntnis bei den Behörden sind oft die Gründe hierfür. Es lohnt sich, alle Bescheide eingehend zu prüfen. Durchführung von Widerspruchsverfahren

Gibt es gute Gründe, Bescheide anzufechten, lege ich umgehend und wirksam Widerspruch bei den entsprechenden Stellen ein. In dringenden Fällen werde ich einstweiligen Rechtsschutz im Eilverfahren beantragen, so dass nicht erst der Ablauf eines langwierigen Rechtsstreits abgewartet werden muss, bevor dringend benötigte Leistungen fließen können. Verhandlungen mit der Gegenpartei

Die Gegenpartei zu kontakten und den eigenen Standpunkt rechtlich fundiert darzulegen, kann viele Streitigkeiten vorzeitig beenden. Außergerichtliche Einigungen, z.B. auf Grund neuer, bisher unberücksichtigter Fakten, sind denkbar. Gegenansprüche können geltend gemacht oder Verfahrensfehler aufgezeigt werden. Allein das Signal, sich als Betroffener professionell durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, kann bei der Gegenseite eine Neueinschätzung der Lage bewirken. Auch Behörden lehnen sich mitunter bei ihren Entscheidungen mehr aus dem Fenster, als sie sollten oder sind sich ihrer Beweislage nicht sicher genug. Einreichen von Klagen

Bleiben Widersprüche und außergerichtliche Bemühungen erfolglos, ist die Klage beim Sozialgericht das letzte verbleibende Mittel. Ich übernehme für Sie die sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der nötigen Schritte. Auf Wunsch vertrete ich Sie direkt bei der mündlichen Gerichtsverhandlung. Es ist sehr zu empfehlen einen Rechtsanwalt bei der Verhandlung dabei zu haben, damit Sie angemessen auf neue, bisher unbekannte Argumente der Gegenseite reagieren können und Fehler während der Verhandlung vermeiden. Warum der Fachanwalt von Vorteil ist

Ein Fachanwalt für Sozialrecht unterscheidet sich vom einfachen Rechtsanwalt durch ein höheres Maß an Berufserfahrung und Kompetenz. Durch langjährige Tätigkeit konnte der Fachanwalt besonders viel Erfahrung sammeln, die er auch in anspruchsvollen Fachklausuren unter Beweis stellen konnte. Der Titel Fachanwalt ist als Qualitätssiegel der Rechtsanwaltskammer zu verstehen, das Ihnen bei der Auswahl des Rechtsanwalts behilflich sein soll. Bei einem Fachanwalt haben Sie es nicht mit einem Anfänger zu tun, sondern mit einem Spezialisten, dem auch komplexe Fälle anzuvertrauen sind. Fachanwälte sind Spezialanwälte

Der Titel Fachanwalt wird von der Rechtsanwaltskammer an Rechtsanwälte verliehen, die sich auf ihrem Fachgebiet besondere Fähigkeiten erarbeitet haben. Um sich diesen Titel zu erwerben, müssen teils aufwendige Bedingungen erfüllt worden sein:

Mindestens drei Jahre Anwaltszulassung und Berufserfahrung

Umfassende praktische Erfahrung im Sozialrecht, nachgewiesen durch eine hohe Anzahl bereits durchgeführter Verfahren

Absolvieren von fachlich sehr anspruchsvollen Fachanwaltskursen

Bestehen von mehreren mehrstündigen Fachklausuren

Der Titel muss durch die jährliche Teilnahme an Fortbildungen im Sozialrechtsbereich immer wieder bestätigt werden, damit das hohe Niveau konstant aufrecht erhalten werden kann.

14/09/2016
21/08/2016

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