07/04/2021
Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden die Regelungen getroffen, die nach einer Scheidung notwendig werden. Die Gegenstände so einer Vereinbarung betreffen regelmäßig die Fragen, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf, wie die Gegenstände des gemeinsamen Hausrats aufgeteilt werden und bei wem die etwaig vorhandenen Kinder in Zukunft wohnen sollen.
Ist es nicht möglich, sich mit dem Ehepartner auf eine konkrete Scheidungsfolgenvereinbarung zu einigen, entscheidet das Familiengericht in den einzelnen Scheidungsfolgesachen.
Grundsätzlich gilt, dass jede zusätzliche Entscheidung des Familiengerichts über Scheidungsfolgesachen das Scheidungsverfahren an sich verzögert. Daher ist es sinnvoll, vorab untereinander eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.
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