RA Jörg Selbmann

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Rechtsvertretung in Straf-/Verkehrssachen, Familien- und Arbeitsrechts- sowie Zivilsachen im Raum Berlin, Lichtenberg, Wartenberg, Hohenschönhausen, Ahrensfelde, Lindenberg pp.

MIETRECHTBeweislast in den sog.  Schimmelfällen das LG Gießen stellt klar: Vermieter zunächst in der Beweispflicht,dann ...
14/04/2026

MIETRECHT
Beweislast in den sog. Schimmelfällen

das LG Gießen stellt klar:
Vermieter zunächst in der Beweispflicht,
dann erst muss der der Mieter den Nachweis erbringen;

Das Landgericht Gießen hat am 06.06.2025 (Az.: S 171/23) in den sog. Schimmelfällen entschieden:
Zunächst muss der Vermieter den Nachweis erbringen, dass der Schimmel in der Mietwohnung nicht auf baulichen/gebäudeseitigen Ursachen beruht. Liegen bauliche Ursachen vor, ist der Vermieter weiter in der Beweispflicht, dass auch bei einem zumutbaren Lüftungsverhalten (i. d. R. 2-3x tägliche Stoßlüftung für je ca. 10 min) kein Schimmel entstehen würde.
Erst wenn dieser bauliche Entlastungsnachweis erbracht ist (bspw. durch Gutachten), ist der Mieter in der Beweispflicht, dass der Schimmelbefall nicht auf das eigene Wohnverhalten zurückzuführen ist.
Diese Beweisführungen sind gerade für die Fragen der Mietminderung, Schadenbeseitigung, Kündigung und Räumung pp. entscheidend.

Eine E-Zigarette mit Display kann ein elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO sein und damit bei Benutzung w...
20/11/2025

Eine E-Zigarette mit Display kann ein elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO sein und damit bei Benutzung während des Führens eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr ein Bußgeld nach sich ziehen. Denn das Display dient auch der Information, indem Hilfsinformationen abgerufen werden können (Einstellung der Dampfstärke pp.) und hat demgemäß Potential zur Ablenkung des Fahrzeugführers während der Fahrt.
(OLG Köln, Beschl. v. 25.09.2025, Az.: 1 ORbs 139/25)

Blitzerwarner, Blitzerapps, entsprechende Zusätze in Navigationsgeräten etc. pp. sind rechtswidrig! Deren Betrieb oder d...
16/06/2025

Blitzerwarner, Blitzerapps, entsprechende Zusätze in Navigationsgeräten etc. pp. sind rechtswidrig! Deren Betrieb oder deren betriebsbereites Mitführen beim Führen eines Kraftfahrzeugs lösen ein Bußgeld von 75 EUR (Nr. 247 Anlage zu § 1 I BKatV) und 1 Punkt im FAER aus. Die Polizei darf das Gerät sicherstellen und, sofern verhältnismäßig, sogar vernichten lassen.
Laut OLG Karlsruhe gilt dies auch, wenn ein Beifahrer bspw. die App auf seinem Gerät mitlaufen lässt.
Vorsicht auch im Urlaub:
In Frankreich bspw. drohen ab 1.500 EUR Geldstrafe, der Einzug des Geräts, ggf. die Beschlagnahme des Fahrzeugs. In Luxemburg droht gar Haft.
Schönen Urlaub und fahren Sie vorsichtig!

Lichthupe, drängeln, zu dicht auffahren … Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat?Dichtes Auffahren auf der Autobahn ist ei...
12/12/2024

Lichthupe, drängeln, zu dicht auffahren … Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat?

Dichtes Auffahren auf der Autobahn ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld, Punkte im FAER oder ein Fahrverbot nach sich ziehen.

Wird der Vordermann durch längeres dichtes Auffahren ggf. zusammen mit Lichthupe, Hupen derart massiv unter Druck gesetzt, dass dieser aus Angst die Fahrspur wechselt, liegt der Straftatbestand der Nötigung vor. Ebenso, wenn der Hintermann absichtlich und grundlos ausgebremst oder am Überholen gehindert wird.
Dann ist das Verhalten nicht nur grob verkehrswidrig sondern als rücksichtslos und verwerflich einzuordnen. Dieses zieht weit höhere Strafen nach sich und kann bis 3 Jahre (in schweren Fällen bis zu 5 Jahren) Freiheitsstrafe, Geldstrafe und/oder den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten. Bereits der Versuch ist übrigens strafbar.

Also fahrt früh genug los um nicht in Zeitstress zu geraten und habt Euch unter Kontrolle. Sonst ist es nicht nur für alle gefährlich sondern kann auch sehr teuer und unangenehm werden.

Bereits seit 2017 sind in Deutschland bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen Pflicht. Wer mit Sommerreifen e...
21/12/2023

Bereits seit 2017 sind in Deutschland bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen Pflicht. Wer mit Sommerreifen erwischt wird, der muss mit einem Bußgeld rechnen.
Ab dem 01.10.2024 gelten nur noch Reifen mit dem sog. Alpine-Symbol (Schneeflocke in einem Berg) als Winterreifen im Sinne der Norm. Bspw. M+S Bezeichnungen auf der Reifenflanke genügen dann allein nicht mehr.
Fahren Sie vorsichtig!


10/10/2023
In Deutschland gibt es unzählige Verkehrsschilder. Über 400 sollen es zwischenzeitlich sein.Ab und an kommen neue Zeiche...
10/10/2023

In Deutschland gibt es unzählige Verkehrsschilder. Über 400 sollen es zwischenzeitlich sein.
Ab und an kommen neue Zeichen hinzu.
In der Stadt Heidelberg gibt es ein Pilotprojekt der im Bild gezeigten Zeichenkombination auf einer Digitalanzeige am Straßenrand. Darauf zu erkennen ist ein blaues Viereck mit einer Zahl in der Mitte. Darunter ein weißer Kreis mit einer grünen Welle.
Damit sollte der Sinn klar sein. Dies bedeutet im Stadtverkehr, wenn Sie die angegebene Geschwindigkeit konstant fahren, dann stehen die Ampeln auf diesem Straßenabschnitt auf grün. Die sog. „Grüne Welle“. Die angegebene Geschwindigkeit variiert wohl je nach Verkehrsdichte.
Eine derartige digitale Zeichenkombination werden Sie indes nicht in der StVO finden. Es ist ja ein Pilotprojekt.
Neu ist diese Idee indes nicht. Das feste Zusatzzeichen StVO-Nr. 1012-34 gibt es schon lange, welches angibt, „Grüne Welle bei XX km/h“. Doch ist diese Geschwindigkeitsvorgabe nicht dynamisch. In der Stadt Frankfurt (Oder) gibt es bspw. bereits Schildertafeln mit der Aufschrift „Grüne Welle bei XX km/h“, wobei die angegebene Geschwindigkeit per Digitalanzeige im Schild integriert ist.
Welche Variante würden Sie bevorzugen? Braucht es überhaupt noch mehr Verkehrszeichen?
Fahren Sie vorsichtig!

Erstmals gibt es klare Feststellungen der obersten deutschen Zivilgerichtsbarkeit, des Bundesgerichtshofs, zur Frage der...
13/01/2023

Erstmals gibt es klare Feststellungen der obersten deutschen Zivilgerichtsbarkeit, des Bundesgerichtshofs, zur Frage der Vorfahrt auf öffentlichen Parkplätzen.

Fahren Sie vorsichtig!



Die 6-monatige Übergangsfrist für die neuen Anforderungen an Betriebsverbandskästen (betrifft auch Baustellen, Schulen u...
03/05/2022

Die 6-monatige Übergangsfrist für die neuen Anforderungen an Betriebsverbandskästen (betrifft auch Baustellen, Schulen und Kitas) nach DIN 13157 / DIN 13169 ist seit dem 01.05.2022 abgelaufen. Nunmehr ist es verpflichtend, einen Betriebsverbandskasten mit erweiterter Füllung nach DIN 13157 (Erste Hilfe Material Verbandkasten C, sog. kleiner Verbandskasten) bzw. DIN 13169 (Erste Hilfe Material Verbandkasten E, sog. großer Verbandskasten) vorweisen zu können.
Tipp:
Es ist nicht erforderlich sich einen neuen Erste-Hilfe-Kasten zuzulegen, es sei denn, dass das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Es genügt ein bzw. zwei (bei großen Verbandskästen) sog. Ergänzungssets (s. Beispielfoto) beizulegen.
Ferner rate ich zur Führung eines Verbandsbuchs, welches bei dem Verbandskasten aufzubewahren ist. So lässt sich leicht die Entnahme von Material dokumentieren und damit der aktuelle Füllstand und ggf. erforderliche Auffüllbedarf feststellen.
P.S.
Laut DIN 13164:2022 gilt seit dem 01.02.2022 auch eine Erweiterung des Kfz-Verbandskastens um zwei Gesichtsmasken. Hierbei ist nicht spezifiziert, welcher Art diese Masken sein sollen. Ich empfehle sicherheitshalber 2 „eingeschweißte“ FFP2-Maken beizulegen.
Bleiben Sie gesund.

Die Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie hat für die ab dem 01.01.2022 geschlossenen Kaufverträge weitreichende Bedeutun...
12/12/2021

Die Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie hat für die ab dem 01.01.2022 geschlossenen Kaufverträge weitreichende Bedeutung.
Insbesondere im Verbracherschutz hat sich einiges getan. So wurde der Sachmangelbegriff reformiert, Verbraucherrechte bei Garantie- und Sachmängeln erheblich gestärkt, eine Updateverpflichtung für Softwarehersteller geschaffen, die Beweislast im Falle eines Sachmangels von 6 Monaten auf 1 Jahr verlängert und vieles mehr.
Neuanschaffungen sollten daher auf das kommende Jahr verschoben werden, wenn man in den Genuss dieser Neuregelungen für diese Anschaffungen kommen möchte.

Ich empfehle daher insbesondere bei Technik, Software, Datenträgern etc. pp. Gutscheine zu Weihnachten zu verschenken und mit der tatsächlichen Anschaffung bis zum 01.01.2022 zu warten.

Frohe Weihnachten undein gesundes und glückliches Jahr 2022.
Ihr RA Selbmann

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