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26/04/2014

Vereinbaren die Parteien eines von einem Makler vermittelten Grundstückskaufs einen Preisnachlass von über 50 Prozent, kann der Makler keine Provision verlangen, denn der nachgewiesene und der abgeschlossene Kaufvertrag sind wirtschaftlich nicht gleichwertig. Dies hat der BGH (vgl. Urteil v. 6.2.2014, III ZR 131/13) jüngst entschieden.

Mehr erfahren Sie unter http://notar-dols-berlin.de/notariat/keine-provision-bei-preisnachlass-von-mehr-als-50/

26/04/2014

Enthält der Mietvertrag keine Angaben zur Wohnungsgröße, ist das ein wichtiges Indiz dafür, dass der Vermieter keine verbindlichen Zusagen dazu machen will. In einem solchen Fall müssten besondere Umstände vorliegen, wenn daneben eine konkludente Vereinbarung über die Wohnungsgröße zustande kommen soll. Dies stellt das Amtsgericht München klar. Hierfür seien Angaben zur Wohnungsgröße in einem Inserat nicht ausreichend (Urteil vom 16.12.2013 – 424 C 10773/13).

Mehr lesen Sie unter http://notar-dols-berlin.de/mietrecht/bei-fehlenden-angaben-ueber-die-wohnungsgroesse-im-mietvertrag-kann-eine-konkludente-vereinbarung-ueber-die-wohnungsgroesse-nur-bei-vorliegen-besonderer-umstaende-zustande-kommen/

26/04/2014

Anfechtbarkeit eines Beschlusses bei Nichterreichen eines Quorums im Rahmen einer vereinbarten Öffnungsklausel

Dies hat das LG München I mit einem Urteil vom 13.01.2014 - 1 S 1817/13 WEG (AG München), entschieden.

Das Nichterreichen eines Quorums im Rahmen einer vereinbarten Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung führt nur zur Anfechtbarkeit eines vom Verwalter gleichwohl festgestellten Mehrheitsbeschlusses, nicht zu dessen Nichtigkeit. Mehr lesen Sie unter http://notar-dols-berlin.de/weg-recht/wohnungseigentumsrecht/anfechtbarkeit-eines-beschlusses-bei-nichterreichen-einer-mehrheit-im-rahmen-einer-vereinbarten-oeffnungsklausel/

26/04/2014

Bei der Verschmelzung einer zur Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage bestellten juristischen Person auf eine andere juristische Person gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über; der Verwaltervertrag erlischt nicht in entsprechender Anwendung von § 673 BGB, weil diese Norm durch die im Umwandlungsgesetz enthaltenen Spezialvorschriften verdrängt wird. Dies hat der BGH entschieden (BGH, Urteil vom 21.02.2014 - V ZR 164/13 (LG Landau))Verschmelzung einer zur Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage bestellten juristischen Person.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie unter http://notar-dols-berlin.de/weg-recht/wohnungseigentumsrecht/verschmelzung-einer-zur-verwalterin-einer-wohnungseigentumsanlage-bestellten-juristischen-person/

26/04/2014

Local/Community/Government/Notary Public Services

08/06/2011

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