Pinkerneil & Ramian - Rechtsanwaltskanzlei

Pinkerneil & Ramian - Rechtsanwaltskanzlei Bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Berlin und München

28/12/2022

Die Rechtsprechung stuft die Klimablockaden mittlerweile weit überwiegend als strafbare Nötigung ein. Nach einer Reportage sollen i.d.R. nur die äußeren Aktivisten tatsächlich festgeklebt sein (angeblich damit im Notfall Rettungsfahrzeuge durchgelassen werden können).
In der Konsequenz dürfte Selbsthilfe durch von der Strasse zerren nunmehr ohne weiteres gerechtfertigt und verhältnismaessig sein.

26/03/2021

TESTPFLICHT
Mein Entwurf einer Klage gegen die in zahlreichen Städten anstehende Testpflicht beim Einkaufen steht!
Wo die Regelung bereits gilt - insb. Potsdam und Tübingen - könnte der Antrag praktisch sofort eingereicht werden.
Bei Interesse gerne Nachricht direkt an [email protected]

CORONA-BUSSGELD (Maskenpflicht, Kontaktverbot o.ä.)?  Wir helfen!
27/02/2021

CORONA-BUSSGELD (Maskenpflicht, Kontaktverbot o.ä.)?
Wir helfen!

Die Verteidigung gegen Bussgeldbescheide aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Verordnungen (insb. Abstandsgebot, Kontaktbeschränkung etc) hat unserer Erfahrung nach gute Erfolgsaussichten. Hier gilt: Je früher der Verteidiger ansetzen (im Idealfall gleich nach der Polizeikontrolle) und argume...

Verstärkte Maskenpflicht-Kontrollen in Bayerns ÖPNV:Nach § 1 II Nr.1 der Corona-Verordnung ist jeder von der Maskenpflic...
13/08/2020

Verstärkte Maskenpflicht-Kontrollen in Bayerns ÖPNV:
Nach § 1 II Nr.1 der Corona-Verordnung ist jeder von der Maskenpflicht befreit, der "glaubhaft machen kann, dass ihm das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist". "Glaubhaftmachen" bedeutet weniger als "Nachweisen". Ein Attest ist hierfür nicht zwingend erforderlich. Auch kann ein Attest noch nachträglich, z.B. in einem etwaigen Bussgeldverfahren, vorgelegt werden.

Die Regelungen der Corona-Verordnungen sind zum großen Teil zu unbestimmt, dass wirksam Bussgelder verhängt werden könnten.

CORONA-BUSSGELDER: EINSPRUCH LOHNT SICH!Die Bussgeldbestimmungen sind teils zu unbestimmt oder es bestehen aus sonstigen...
04/07/2020

CORONA-BUSSGELDER: EINSPRUCH LOHNT SICH!

Die Bussgeldbestimmungen sind teils zu unbestimmt oder es bestehen aus sonstigen (oft rein formellen) Gründen Zweifel an ihrer Rechtmässigkeit.

In keinem der von uns geführten Verfahren haben Gerichte bislang die von den Behörden verhängten Bussgelder bestätigt!

Übrigens: Die gängigen Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten.

Die Regelungen der Corona-Verordnungen sind zum großen Teil zu unbestimmt, dass wirksam Bussgelder verhängt werden könnten.

KEINE IMPFPFLICHT DURCH NEUREGELUNG DES § 28 IfSGDie geplante Neuregelung gibt nichts für eine Impfpflicht (auch nicht d...
03/05/2020

KEINE IMPFPFLICHT DURCH NEUREGELUNG DES § 28 IfSG

Die geplante Neuregelung gibt nichts für eine Impfpflicht (auch nicht durch die "Hintertür") her:

Zunächst statuiert die geplante Neufassung § 28 keine direkte Impfpflicht. Für so etwas bedürfte es einer eigenständigen und konkreten Regelung (wie etwa bei der Masernimpfpflicht in § 20 IfSG). Derartiges ist - soweit ersichtlich (zumindest derzeit) - nicht geplant.

Was die Frage einer "indirekten" Pflicht zur Impfung anbetrifft, weil die Befürchtung besteht, dass man anderenfalls von Veranstaltungen, Restaurantbesuchen oder gar dem Arbeitsplatz ausgeschlossen werden könnte, anbetrifft ist folgendes zu sagen:

Die Gesetzesbegründung sieht die "Neuregelung" ausdrücklich nur als "Klarstellung" an: D.h. bereits heute wäre es theoretisch möglich, immune Menschen von einigen Beschränkungen (vorzeitig) auszunehmen (wenn die Antikörpertests als zuverlässig gelten würden).

Jedoch ändert die Neuregelung nichts an den Voraussetzungen unter denen die Beschränkungen selbst überhaupt in zulässiger Weise angeordnet werden können.

Insofern haben die Gerichte bereits klargestellt, dass die Massnahmen mit längerer Dauer immer unverhältnismässiger werden. Der BayVGH hat in seiner Entscheidung vom 27.04. angedeutet, dass er die Beschränkungen nicht mehr allzu lange mittragen wird, da § 28 IfSG seiner Natur nach nur vorübergehende Massnahmen, nicht aber dauerhafte Beschränkungen zulässt. Neue oder gar weitergehendere Beschränkungen können demnach also auch durch die Neuregelung nicht vorgenommen werden und die bestehenden Massnahmen sind immer wieder aufs Neue auf ihre Erforderlichkeit und Verhältnismässigkeit zu prüfen. Daran können (unabhängig von dem weiteren Problemfeld der Diskriminierung) auch etwaige Ausnahmen für bereits Immunisierte nichts ändern.

Corona- Ihre Rechte bei Quarantaene, Shutdown, Schliessung. Rechtsschutz und Entschaedigung.

EINSPRUCH gegen CORONA-BUSSGELDER! Entsprechende Bussgeldbescheide dürften relativ gut gerichtlich abgreifbar sein: Das ...
26/04/2020

EINSPRUCH gegen CORONA-BUSSGELDER!
Entsprechende Bussgeldbescheide dürften relativ gut gerichtlich abgreifbar sein: Das BVerfG hat dies bereits mit Entscheidung vom 31.03.20 angedeutet.
Übrigens treten die gängigen Rechtsschutzversicherungen für Anwalt- und Verfahrenskosten ein.

Corona- Ihre Rechte bei Quarantaene, Showdown, Schliessung. Rechtsschutz und Entschaedigung.

Klagen gegen die Verordnungen als Ganzes haben keine realistischen Erfolgsaussichten. Allerdings lassen sich ggf einzeln...
13/04/2020

Klagen gegen die Verordnungen als Ganzes haben keine realistischen Erfolgsaussichten. Allerdings lassen sich ggf einzelne Regelungen und Beschränkungen gezielt angreifen: So wurden etwa bereits das Zweitwohnungsnutzungsverbot in Brandenburg oder das Reiseverbot an die Küsten von den Verwaltungsgerichten aufgehoben, die niedersächsische Regierung hat das dortige Besuchsverbot in Wohnungen als verfassungswidrig eingestuft. Auch gegen Bussgelder und Geldstrafen wird man voraussichtlich relativ gut angehen können: Das Bundesverfassungsgericht hat insofern angedeutet, dass Verstösse gegen die Verordnungen möglicherweise nicht schon ohne weiteres und aus sich heraus strafbar sind. Aber: Jeder Fall liegt anders und muss individuell beurteilt werden.

Chancen und Erfolgsaussichten im verwaltungsgerichtlichen (Eil)verfahren sind offen: Eine Situation wie wir sie momentan mit dem Corona-Virus haben, gab es in dieser Form noch nicht. Dementsprechend ist die rechtliche Ausgangsbasis sowohl für Gerichte wie auch für uns Anwälte neu. Ich fühle mich...

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