Rechtsanwälte Ibert & Partner

Rechtsanwälte Ibert & Partner Rechtsanwälte Ibert & Partner Unsere Kanzlei hat ihre Schwerpunkte auf die Bereiche Gesellschaftsrecht, Grundstücksrecht und Wirtschaftsrecht gelegt.

Wir verstehen uns als Ihr Dienstleister mit dem Ziel, für Sie wirtschaftliche Lösungen zu finden. Wir sind für Sie auch der richtige Ansprechpartner in den Gebieten Handelsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, WEG-Recht, Steuern, Bankrecht, Erbrecht, Unternehmensnachfolge und im Rahmen von Existenzgründungen. Für uns steht der Austausch zwischen Mandant und Rechtsanwalt im Rahmen einer gelungenen Kooper

ation im Vordergrund. Die Kanzlei Ibert & Partner berät und vertritt seit 1992 vor allem mittelständische Unternehmen, Unternehmer und Freiberufler in den für sie wichtigen Rechtsgebieten. Die Ausrichtung als Kanzlei für Wirtschaftsrecht mit der Fachanwaltschaft "Handels- und Gesellschaftsrecht" bietet Ihnen die Gewissheit qualitativ hochwertiger Beratung. Mit Frau Rechtsanwältin Braunert ist seit 2015 auch eine Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Teil unserer Bürogemeinschaft. Wir sind überregional tätig und beraten von unserem Standpunkt in Berlin aus Unternehmer in verschiedenen Teilen Deutschlands.

01/01/2021

Wir suchen eine(n) ReNo oder NoFa (m/w/d) für eine familiäre Notariatskanzlei im Herzen von Friedenau, direkt am U-Bahnhof Friedrich-Wilhelm-Platz (und zwar am südlichen Ende, dort, wo die Bundesalle Richtung Steglitz weitergeht, nicht in der Albestraße, wo Facebook die Adresse fälschlicherweise anzeigt).

Das Ziel der Tätigkeit als Notar ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die möglichst gute und trotzdem schnelle Versorgung der Beteiligten mit notariellen Dienstleistungen in allen Bereichen, also bei Immobiliengeschäften ebenso wie bei Gesellschaftsgründungen, Umwandlungsvorgängen, Registeranmeldungen, Erbscheinsanträgen, aber auch Erbausschlagungen, Testamenten, Vorsorgevollmachten, Vaterschaftsanerkennungen, Adoptionen, Unterschrifts- und Abschriftsbeglaubigungen. Es werden Fortbildungsmöglichkeiten, gute technische Ausstattung, schöne Räume, familiäre Atmosphäre, flache Hierarchie und angemessene Bezahlung geboten, gesucht wird Engagement, sorgfältige Arbeit, Bereitschaft, bei der Ausbildung mitzuwirken und freundlich auf Mandanten und Beteiligte einzugehen. Erfahrungen im Notariat, gerade im Vollzug und bei der Kostenberechnung, wären wünschenswert - aber mit der Bereitschaft, sich einzuarbeiten und fortzubilden, kann man manches wett machen.

Wenn das Ihr Interesse weckt, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Klicken Sie unten auf "Jetzt bewerben" oder schreiben Sie uns eine E-Mail an personal[at]ip-berlin.de.

Wir wünschen allen Mandanten, Auftraggebern und Beteiligten ein gutes neues Jahr!
01/01/2021

Wir wünschen allen Mandanten, Auftraggebern und Beteiligten ein gutes neues Jahr!

Im Winterhalbjahr wird die Luft in Ergänzung zum Lüften durch Luftreiniger mit Hepa H14-Filter gereinigt, um die Infekti...
15/11/2020

Im Winterhalbjahr wird die Luft in Ergänzung zum Lüften durch Luftreiniger mit Hepa H14-Filter gereinigt, um die Infektionsgefahr möglichst gering zu halten.

22/06/2020
31/03/2020
06/03/2018
Nach § 17 Abs. 2a BeurkG soll der Notar das Beurkundungsverfahren so gestalten, dass der Wille der Parteien deutlich zum...
24/02/2018

Nach § 17 Abs. 2a BeurkG soll der Notar das Beurkundungsverfahren so gestalten, dass der Wille der Parteien deutlich zum Ausdruck kommt, Zweifelsfragen geklärt und die Parteien über die Tragweite des Geschäfts und Risiken aufgeklärt werden und die Benachteiligung gerade unerfahrener Beteiligter vermieden wird. Deshalb sollen nach Möglichkeit die Parteien selbst bei der Beurkundung anwesend sein. Konkret bestimmt der zweite Satz des Absatzes 2a:
„Bei Verbraucherverträgen soll der Notar darauf hinwirken, dass
1. die rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Verbrauchers von diesem persönlich oder durch eine Vertrauensperson vor dem Notar abgegeben werden und
2. der Verbraucher ausreichend Gelegenheit erhält, sich vorab mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen; […]“
Ein Notar hatte aber bei drei Immobilien-Verkäufen eines (privaten) Verkäufers die Erklärungen des Verkäufers von einem Notariatsmitarbeiter als vollmachtlosem Vertreter abgeben und nachträglich vom Verkäufer genehmigen lassen, weil dieser nicht persönlich anwesend sein wollte. Er hatte vorher Vertragsentwürfe erhalten und Gelegenheit, Fragen und Änderungswünsche mit dem Notar zu erörtern. Die Käufer waren in zwei Fällen Privatpersonen, in einem eine Gemeinde.
Die Dienstaufsicht beanstandete das Verhalten des Notars, weil er nicht darauf hingewirkt habe, dass der Verkäufer sich durch eine Vertrauensperson vertreten lässt, wenn er schon nicht selbst an der Beurkundung teilnimmt.

Wie das OLG Celle über die Beschwerde des Notars gegen eine deshalb ergangene Disziplinarverfügung entschied, lesen Sie unter

Entscheidungen, Nachrichten und Neuigkeiten aus der Kanzlei Ibert & Partner, Berlin

17/08/2017

Wenn ein Unternehmen mit einem bekannten Namen insolvent wird, wird der Insolvenzverwalter auch die Firma, also den Namen des Kaufmanns, für die Insolvenzmasse zu Geld machen wollen. Das tat auch der Insolvenzverwalter eines bekannten Online-Auktionshauses und meldete danach die Änderung der Firma zum Handelsregister an. Das Amtsgericht Charlottenburg lehnte die Eintragung ab, weil es an einem beurkundeten Beschluss zur Satzungsänderung fehle. Wie das Kammergericht jetzt entschieden hat, lesen Sie unter http://ip-berlin.de/aktuelles.php #92

Entscheidungen, Nachrichten und Neuigkeiten aus der Kanzlei Ibert & Partner, Berlin

Ein Gesellschafter, der seine Stammeinlage noch nicht vollständig erbracht hatte, wurde erfolglos mittels Einwurf-Einsch...
17/03/2017

Ein Gesellschafter, der seine Stammeinlage noch nicht vollständig erbracht hatte, wurde erfolglos mittels Einwurf-Einschreibens unter Fristsetzung zur Zahlung der restlichen Einlage aufgefordert. Als die Gesellschaft ihn der Geschäftsanteile für verlustig erklären wollte (Kaduzierung nach § 21 GmbHG) , wandte er ein, die gesetzliche Form sei nicht eingehalten, weil sowohl die Aufforderung als auch die Kaduzierung „mittels eingeschriebenen Briefes“ erfolgen muss, das Einwurf-Einschreiben dem aber nicht genüge. Wie der BGH diese Frage entschieden hat, lesen Sie unter http://ip-berlin.de/aktuelles.php #88

Entscheidungen, Nachrichten und Neuigkeiten aus der Kanzlei Ibert & Partner, Berlin

Für den Berliner Anwaltsverein auf der deGUT (deutsche Gründer- und Unternehmertage)
09/10/2016

Für den Berliner Anwaltsverein auf der deGUT (deutsche Gründer- und Unternehmertage)

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Bundesallee 76
Berlin
12161

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Dienstag 09:00 - 17:30
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Freitag 09:00 - 15:00

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