Rechtsanwaltskanzlei Oliver John

Rechtsanwaltskanzlei Oliver John Rechtsanwalt für Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht und Mietrecht. Kurzfristige Termine sind möglich!

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12/05/2024
12/05/2024
Fährt ein Fahrradfahrer bei Rot und stößt mit einem Fußgänger zusammen, wird der weiterfahrende Radler um seine Fahrerla...
13/11/2018

Fährt ein Fahrradfahrer bei Rot und stößt mit einem Fußgänger zusammen, wird der weiterfahrende Radler um seine Fahrerlaubnis für Motorrad und Auto bangen müssen. Dies auch, obwohl er diese Fahrzeuge gar nicht beim Unfall nutzte.
Macht sich der volle Einkaufswagen beim Umladen in den Kofferraum selbstständig und rollt zum Nachbarn, ist der Führerschein in Gefahr.
Mehr unter:

Fahrerflucht auch mit dem Einkaufswagen?

Abkürzungen, von denen man als Jurastudent nächtelang träumt.Gut ist auch, B der kleine Brüll.
25/06/2017

Abkürzungen, von denen man als Jurastudent nächtelang träumt.
Gut ist auch, B der kleine Brüll.

Auch bei uns gibt es Stars, die jeder kennt 🤣

27/05/2017

Zahlung der Miete für Wohnungsmieter und Gewerbebetrieb unterschiedlich!

Ein Wohnungs-Mieter zahlt noch rechtzeitig seine Miete per Überweisung, wenn er seinen Überweisungsauftrag bis zum dritten Werktag eines Monats bei der Bank einreicht.
Die Gutschrift bei dem Vermieter kann erst am 4. Werktag erfolgen.
Das Geld muss also nicht unbedingt schon am 3. Werktag auf dem Vermieterkonto angekommen sein, sondern es reicht, wenn der Mieter bis spätestens zum dritten Werktag seine Überweisung getätigt hat.

Andes ist dies bei Gewerbe-Mietern.
Dort muss die Miete am dritten Werktag auf dem Mietkonto sichtbar sein, also spätestens am 2. Werktag auf den Weg gebracht werden. Die Gutschrift eines Betrags innerhalb weniger Minuten ist zwar bei der Online-Überweisung innerhalb einer Bank möglich. Jedoch sollte man sich darauf nicht verlassen.

(BGH, Urteil v. 5.10.2016, VIII ZR 222/15).

26/02/2017

Ofenheizungen

Der seit 2010 verschärfte Immissionsschutz hat auch in Berlin zu der Notwendigkeit geführt, die Zulässigkeit und damit Zukunft jeder einzelnen Feuerungsstätte zu ermitteln.

Es gibt für Kaminöfen und Kachelöfen unterschiedliche Laufzeiten, bis zu deren Ablauf ein Abbau notwendig wird. Das wird zur Folge haben müssen, dass andere Heizungsarten wie Gasheizungen eingebaut werden und die Erhöung der Mieten nach dem Meitspiegel möglich würde.

Wen der Kachelofen noch vor 1950 eingebaut wurde, wird er von der BImSchV ausdrücklich ausgenommen.

Alte Kachelöfen genießen Bestandsschutz.

Dazu § 26 Abs. 3, Nr. 5 BImSchV:

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/BJNR003800010.html

"Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen vom 26. Januar 2010 (BGBl. I S. 38), die durch Artikel 77 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist"

28/12/2015

Einbaupflicht von Feuermeldern

Die Liste der Bauvorschriften in Berlin wird noch etwas länger. Ab 2016 soll der Einbau von Rauchmeldern Pflicht werden. Für bestehende Wohnungen gibt es eine Übergangsregelung. Hier wird der Einbau ab 2020 vorgeschrieben.

Die Vermieterin der Kopernikusstraße wird diese Übergangsregelung beobachten und im Interesse einer möglichst einheitlichen Regelung im Haus den Einbau prüfen. Dann muss auch geklärt werden, wie mit eventuell bereits vorhandenen Meldern der Mieter verfahren wird. Eventuell können diese übernommen werden, wenn die Wartung gesichert ist.

Letzlich wird der Einbau und die Wartung über die Betriebskosten jeden Mieter belasten, was jedoch im Vergleich mit der deutlich gestiegenen Sicherheit im Haus akzeptabel erscheint.

Eine Hektik oder Eile besteht daher entgegen der akteullen Pressemitteilungen nicht.

In den meisten anderen Bundesländern gilt bereits eine entsprechende Regelung. Vorgesehen ist, dass sich die Vermieter darum kümmern, dass Rauchmelder installiert und gewartet werden.

Für Mieter und Eigentümer entstehen mit der neuen Pflicht auch weitere Kosten im Bereich von 30,- € im Jahr.

Wir würden eine jährliche Wartung veranlassen, ähnlich bei den Gasthermen der Wohnungen mit Gasetagenheizung.

Bei Ofenheizungswohnung wird sich das Problem ergeben, dass die oft auftretende Rauchentwiclung zur Aktivierung der Geräte führen könnte.

Um Haftungsprobleme auszuschließen, könnten statt der billigen Rauchmelder aus dem Baumarkt auch hochwertigere eingesetzt werden, die keinen Batterietausch zulassen. Solche Rauchmelder halten bis zu acht Jahre.

04/06/2015

Mietspiegel 2013 für Berlin ist gültig !
Nachdem eine Abteilung des Amtsgerichts Charlottenburg den Mietspiegel 2013 nicht gelten lassen wollte, hat sich das Landgericht Berlin nun zu diesem Zahlenwerk bekannt.

Damit gibt es auch weiterhin einen Anknüpfungspunkt für die Frage, welche Miete bei einer Neuvermietung gefordert werden kann. Genannt wird dies die Mietpreisbremse.

Für den Mietspiegel 2015 gibt es noch keine Gerichtsurteile, da er erst am 18. Mai 2015 veröffentlicht wurde.
Übrigens gilt dieser neue Mietspiegel auch für Mieterhöhungen vor diesem Datum und bereits ab Anfang 2015.

09/05/2015

Impressum bei Instagram !

Wer mit seinem Beruf oder Gewerbe im Internet wirbt und auftritt, muss ein Impressum anbieten. So könnte zum Beispiel auch ein Fotograf abgemahnt werden, wenn er Bilder zur eigenen Werbung bei Instagram einstellt.

24/03/2015

Keine Schönheitsreparaturen bei schlechtem Anfangszustand !

Der Bundesgerichtshof hat im März 2015 eine für das Mietrecht geradezu revolutionäre Entscheidung getroffen. Denn es wurde die Jahrzehnte andauernde Rechtsansicht zu den Fomularklauseln in den Mietverträgen geändert.

Nun gilt dies:
Spalten: 1

Wenn einem Mieter eine unrenovierte Wohnung übergeben wurde, sind bei Auszug keine Schönheitsreparaturen mehr zu leisten.

Ein Mieter muss die Wohnung nicht in einem besseren Zustand zurückgeben, als er sie selbst vom Vermieter erhalten hat.

Ob dies im konkreten Einzelfall für einen Mietvertrag gilt, hängt von den jeweiligen Regelungen dieser Verträge ab.

Der Mindestlohn / Recht der Arbeit und Sozialversicherung  1. Für jeden Arbeitnehmer 8,50 €/Stunde?Der zurückliegende Ja...
11/01/2015

Der Mindestlohn / Recht der Arbeit und Sozialversicherung

1. Für jeden Arbeitnehmer 8,50 €/Stunde?

Der zurückliegende Jahreswechsel hat die soziale Absicherung für viele Beschäftigte im Bereich des Niedriglohns und der Teilzeitarbeit verbessert. Mit dem gesetzlich für alle Branchen geltenden Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde, könnte überall ein existenzsicherndes Einkommen erzielt und der Niedriglohnsektor zurückgedrängt werden.
Auf diesen Mindestlohn haben alle Arbeitnehmer ab der ersten Fälligkeit des Januargehaltes 2015 einen gesetzlichen Anspruch. Da die Gehälter oft erst zum Ende des Monats ausbezahlt werden, wird die korrekte Umsetzung des Mindestlohngesetzes von den meisten Betroffenen ab Anfang Februar überprüfen werden können. Dabei haben die Vorteile des Mindestlohns nicht Jugendliche, Praktikanten, Langzeitarbeitslose, Zeitungszusteller und Beschäftigte, für die bis 31.12.2106 Tarifverträge vorrangig sind. So steigt zum Beispiel im Friseurgewerbe der 2013 tariflich vereinbarte Mindestlohn erst im August 2015 auf einheitliche 8,50 Euro. Die Zeitarbeit unterscheidet bis Juni 2016 noch zwischen Ost- und Westlöhnen.
Das Jahr 2015 wird zeigen, ob die Arbeitgeber dieses Gesetz flächendeckend umsetzen können oder die Arbeitslosigkeit durch Betriebsschließungen wieder ansteigt.

2. Berechnung / Zuschläge

Zu den 8,50 € kann der Arbeitgeber nur das anrechnen, was er dem Arbeitnehmer für die normale Arbeitszeit versprochen hat. Wenn sich aus dem Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit von 20 Stunden ergibt, sind dafür 170,- € brutto zu zahlen. Für Überstunden, oder Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen ist zusätzlich zum Mindestlohn etwas zu bezahlen.
Auch Trinkgelder oder vermögenswirksame Leistungen sind zusätzlich abzurechnen und können nicht mit den 8,50 € einfach verrechnet werden.


3. Geringfügige Beschäftigung

Für eine geringfügige Beschäftigung sind von dem Arbeitnehmer nur dann keine Beiträge zur Sozialversicherung (z.B. Rente, Arbeitslosigkeit) zu zahlen, wenn das Gehalt regelmäßig unter 450,- €/Monat bleibt.
Sind nur 450,- € vereinbart, ohne dafür im Vertrag eine konkrete Stundenzahl zu nennen, dürfen nicht mehr als 52 Stunden und 54 Minuten im Monat auf dem Stundennachweis stehen. Diese Zeit berechnet sich so: 450 : 8,50 = 52,9 und 0,9 von 60 Minuten sind 54 Minuten (= 60 x 0,9).
Wer also bei einem 450- Euro-Job volle 53 Stunden im Monat arbeitete und dies nicht nur ausnahmsweise an zwei Monaten geschah, war nicht mehr geringfügig beschäftigt. Er muss sich zur Sozialversicherung anmelden und dort von den 450,- Arbeitnehmerbeiträge einzahlen. Andererseits hat er aber auch einen Anspruch auf den Mindestlohn für jede weitere Stunde, die über dieser Zeitgrenze von 52,9 Stunden gearbeitet wurde.
Auf das Jahr gesehen bleibt zu beachten, dass der Betrag 5.400 € (= 12 x 450) als Jahresgehalt nicht überschritten werden darf, um den Status der geringfügigen Beschäftigung nicht zu verlieren.
Ist im Vertrag eine konkrete Stundenzahl für die 450,- € vereinbart worden, muss der Arbeitsvertrag geändert und eine Stundenzahl von höchstens 52,9 Stunden/Monat vereinbart werden.

3. Zurück zum Papier?

Nachdem seit vielen Jahren der Trend zum „papierlosen Büro“ ging, werden neue Aufzeichnungspflichten zur Rückkehr der Papierberge in den Personalabteilungen führen.
Denn § 17 Mindestlohngesetz verpflichtet dazu, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für jeden Arbeitnehmer gesondert aufzuzeichnen, sich das unterschreiben zu lassen und diese Papierlisten zwei Jahre lang aufzubewahren.
Stellt sich bei einer Kontrolle heraus, dass bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen die 450,- Euro-Grenze überschritten wurde, liegt auch dort ein Verstoß gegen diese Aufzeichnungspflicht vor. Aber diese Ordnungswidrigkeit wird dann „nur“ mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 € bestraft.
Dagegen muss ein Arbeitgeber, der weniger als den Mindestlohn zahlt, mit einem Bußgeld von bis zu 500.000,- € rechnen.

Der Mindestlohn 2015
Rechtsanwalt Oliver John berät Sie in Fragen des Arbeitsrechts, Familienrechts, Mietrechts und Strafrechts.

16/02/2013

Bei Erbschaften muss rückständige Miete nicht mehr voll bezahlt werden. Nach Kenntnis vom Ableben Betreffenden muss innerhalb von 6 Wochen über die Annahme der Erbschaft entschieden werden. Dann werden alle Guthaben, Sachwerte und persönlichen Gegenstände in das Eigentum des Erben übergehen. Gibt es keinen Erben, so erbt der Staat. Anders als der, übernimmt jeder andere Erbe auch die Schulden des Betreffenden. Mit der neuen Regelung zu den Mietschulden wird die Frage der Annahme der Erbschaft leichter fallen.

Adresse

Berlin
10715BERLIN-WILMERSDORF

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Dienstag 09:00 - 18:00
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