13/10/2026
Seit einer Woche sitzt August Hanning, der frühere BND-Präsident und Sicherheitsstaatssekretär der Bundesregierung, in Untersuchungshaft. Ihm werden versuchter Landesverrat und geheimdienstliche Agententätigkeit vorgeworfen. Hanning ist 80 Jahre alt und schwerkrank.
Die Untersuchungshaft wird offenbar mit Fluchtgefahr begründet. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.
Bereits vor über einem Jahr wurden bei einer Hausdurchsuchung rund 2.000 angeblich belastende Dokumente sichergestellt. Hanning wusste, dass diese angeblich belastenden Dokumente beschlagnahmt wurden. Er ist dennoch nicht geflohen. Er hatte mehr als ein Jahr Gelegenheit dazu. Er blieb, weil er davon überzeugt war, nichts Unrechtes getan zu haben.
Jetzt soll plötzlich Fluchtgefahr bestehen. Besonders grotesk ist es, dass sie auch damit begründet wird, dass durch seine Festnahme soziale Kontakte weggebrochen seien. Das bedeutet im Ergebnis: Vor der Festnahme bestand keine Fluchtgefahr. Durch die Festnahme soll sie erst entstanden sein, weil die Sozialkontakte durch die Festnahme weggebrochen seien. Eine solche Begründung wäre rechtsstaatlich absurd.
Was diese Haft für den 80-jährigen schwerkranken Mann bedeutet, musste seine Familie heute bei einem Besuch in der JVA Münster erfahren: Nach ihren Angaben wird Hanning unter Bedingungen vollständiger Isolation festgehalten. Er hat lediglich eine Stunde Hofgang am Tag, während der er ebenfalls keinen Kontakt zu anderen Menschen haben darf. Er darf weder Gürtel noch Besteck benutzen, weil er angeblich selbstmordgefährdet sei. Selbst das Gespräch mit seinen Angehörigen wurde von BKA-Beamten überwacht. Ausgerechnet von Angehörigen jener Behörde, für die sich Hanning über viele Jahre eingesetzt hat.
Man muss sich fragen, ob den Verantwortlichen noch bewusst ist, was sie hier einem 80-jährigen, schwerkranken Menschen antun, der sich Jahrzehnte für die Sicherheit Deutschlands eingesetzt hatte.
Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe. Sie darf erst recht nicht dazu dienen, einen Beschuldigten psychisch zu brechen.
Die Vorwürfe gegen Hanning müssen rechtsstaatlich aufgeklärt werden. Bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Auch für einen ehemaligen BND-Präsidenten.
Nach allem, was mir bislang bekannt ist, halte ich die Fortdauer dieser Untersuchungshaft für rechtsstaatlich nicht vertretbar.