Erwerbsminderungsrente - Fachanwalt für Sozialrecht, Medizinrecht

Erwerbsminderungsrente - Fachanwalt für Sozialrecht, Medizinrecht Spezialisierung auf gesetzliche und private Rente wegen Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Beruf

Beim zuständigen Rententräger kann ein Rente wegen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit beantragt werden. Wird diese abgelehnt oder nicht vollständig gewährt, sind wir bei Widerspruch und Klage gegen Bescheid und Widerspruchsbescheid fachanwaltlich behilflich. Die Frist für Widerspruch und Klage beträgt jeweils nur einen Monat. Sozialgerichte erheben für diese Verfahren keine Gebühren und überne

hmen die Kosten für die Einholung von Befundberichten und Gutachten. Selbst wenn die Rentenversicherung gewinnt, sind an diese keine Gebühren zu zahlen. Lediglich die anwaltlichen Dienstleistungen sind kostenpflichtig und werden ganz oder zum Teil von bestehenden Rechtsschutzversicherungen abgedeckt. Anders bei privaten Rentenversicherung wegen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Hier sind die Zivilgerichte zuständig und es entstehen die gesetzlichen Gerichtsgebühren, Beweisgebühren und Anwaltsgebühren, welche in der Regel von bestehenden Rechtsschutzversicherungen übernommen werden.

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Berlin
10589

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