02/09/2021
Störung Betriebsklima – unwirksame Kündigung, GdB 60
Wenn das Betriebsklima gestört wird, gibt es mildere Mittel gegenüber eine Kündigung, dass auch bei Störung Betriebsklima die Kündigung nur das letzte Mittel sein kann. Bei Schwerbehinderten ist grundsätzlich das Inklusionsverfahren durchzuführen. Mehr unter:
anwaltskanzlei-klier.de/2021/09/stoerung-betriebsklima-unwirksame-kuendigung-gdb-60/
Wenn das Betriebsklima gestört wird, gibt es mildere Mittel gegenüber eine Kündigung, dass die Kündigung nur das letzte Mittel sein kann.