Benjamin Grunst

Benjamin Grunst Fachanwalt für Strafrecht - bundesweit aus Berlin tätig


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Strafverfahren & Karriere: Was wirklich passiertNeulich wieder so ein Fall, der vieles auf den Punkt bringt.Ein Mandant,...
05/05/2026

Strafverfahren & Karriere: Was wirklich passiert

Neulich wieder so ein Fall, der vieles auf den Punkt bringt.

Ein Mandant, angestellt in einer Bundestagsfraktion. Morgens Hausdurchsuchung, der Arbeitslaptop wird mitgenommen. Die Ermittler wenden sich direkt an die Fraktion, nennen das Delikt beim Namen. Ergebnis: sofortige Freistellung. Später ein Aufhebungsvertrag. Alles noch weit vor einer Schuld feststeht.

Das ist die Realität: Die eigentliche „Strafe“ beginnt oft, bevor ein Gericht überhaupt einen Blick in die Akte geworfen hat.

Viele glauben, man würde die Folgen eher überschätzen. Meine Erfahrung ist das Gegenteil: Sie werden unterschätzt.
Wir vertreten zahlreiche Polizisten und höhere Beamte. Sobald ein Disziplinarverfahren läuft, steht der gesamte Berufsweg auf der Kippe. Da geht es nicht nur um ein Verfahren, sondern darum, ob jemand seinen Job überhaupt behalten darf.

Deshalb denke ich Strafverfahren und Disziplinarverfahren immer gemeinsam. Wer das trennt, verpasst meist den entscheidenden Hebel.

Ein häufiger Irrtum: „Vielleicht merkt es ja keiner.“
Ja, es gibt Konstellationen, in denen der Arbeitgeber nie etwas erfährt – etwa wenn kein direkter Bezug zum Job besteht. Es gibt keine allgemeine Pflicht, den Arbeitgeber über ein laufendes Strafverfahren zu informieren. Wenn nicht zu erwarten ist, dass die Polizei sich ohnehin meldet, kann man Verfahren so führen, dass sie im beruflichen Umfeld unsichtbar bleiben.

Und dann ist da diese Frage, die ich immer wieder höre: „War’s das jetzt mit meinem Berufsleben?“

Meine Antwort: Es kommt darauf an – und zwar sehr konkret.
Solange es keine rechtskräftige Verurteilung gibt, bleibt das Führungszeugnis oft sauber. Das kann eine Chance auf berufliche Neuorientierung sein. Gleichzeitig lohnt es sich, erst einmal die Akte abzuwarten. Nicht wenige Verfahren gehen am Ende deutlich besser aus, als Mandanten in der ersten Schockphase glauben.

Strafverfahren zerstören Karrieren – aber sie tun es nicht immer.
Wichtig ist, dass man früh beginnt, beides im Blick zu haben: das Verfahren und das Berufsleben danach.

Eine einzelne Buchung. Darauf basierte ein vollständiges Steuerstrafverfahren wegen Steuerhehlerei.Unser Mandant stand v...
04/05/2026

Eine einzelne Buchung. Darauf basierte ein vollständiges Steuerstrafverfahren wegen Steuerhehlerei.

Unser Mandant stand vor dem Hauptzollamt Frankfurt (Oder) unter dem Verdacht, über digitale Chatgruppen unversteuerte Ta******en angekauft zu haben. Der Tatvorwurf lautete Steuerhehlerei nach § 374 AO. Der Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Was auf den ersten Blick nach einem handfesten Verdacht aussah, hielt einer genauen Prüfung nicht stand.

Nach Akteneinsicht wurden sämtliche Ermittlungsdateien systematisch ausgewertet. Die Behörde hatte hunderte von Zustellungs- und Sendungseinträgen dokumentiert, darunter DHL-Lieferdaten, Paketereignisse, Postzustelldaten und eine Gesamtübersicht über alle Sendungen. In keinem einzigen Eintrag war unser Mandant als Empfänger verzeichnet.

Auch die behördliche Käufermatrix sprach für sich: Für unseren Mandanten waren weder Chatprotokolle noch Notizen noch Postsendungen als Beweismittel vorhanden.

Steuerhehlerei setzt die tatsächliche Erlangung der Verfügungsgewalt über die Waren voraus. Ohne Nachweis einer Warenübergabe fehlt es am zentralen Tatbestandsmerkmal. Genau das wurde im Einstellungsantrag klar herausgearbeitet.

▶ Ergebnis: Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) hat das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Strafrechtlich und steuerrechtlich vollständig abgeschlossen. Keine Anklage. Keine Hauptverhandlung. Keine strafrechtlichen Folgen.

Was dieser Fall zeigt: Eine Kontobuchung allein begründet noch keinen hinreichenden Tatverdacht. Und eine systematische Akteneinsicht kann den Unterschied zwischen Anklage und Einstellung ausmachen. Wer früh einen spezialisierten Strafverteidiger einschaltet, sichert sich entscheidende Handlungsspielräume, die später nicht mehr zur Verfügung stehen.

BUSE HERZ GRUNST verteidigt bundesweit im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Ein Vorwurf. Kein Urteil. Aber sofortige Konsequenzen.Lehrer. Trainer. Übungsleiter. Betreuer.Für Menschen in pädagogisc...
03/05/2026

Ein Vorwurf. Kein Urteil. Aber sofortige Konsequenzen.

Lehrer. Trainer. Übungsleiter. Betreuer.

Für Menschen in pädagogischen oder sportlichen Berufen gibt es kaum einen Vorwurf, der schneller alles zerstört als der einer Sexualstraftat.

Noch bevor die erste Vernehmung stattfindet, passiert Folgendes: — Freistellung durch den Arbeitgeber — Rückzug aus dem sozialen Umfeld — Ausschluss vom Vereinsbetrieb — öffentliche Verurteilung im Kollegenkreis

Und das alles, bevor auch nur ein einziges Beweismittel geprüft wurde.

Was viele nicht wissen:

Nicht jede Nähe begründet automatisch eine Strafbarkeit. Nicht jeder institutionelle Kontakt erfüllt die Voraussetzungen des § 174 StGB. Und nicht jede Belastungsaussage hält einer ernsthaften rechtlichen Prüfung stand.

Wer in dieser Situation vorschnell redet, rechtfertigt oder sich intern erklärt, schadet sich oft mehr als er ahnt.

Was stattdessen zu tun ist – und warum der erste Schritt immer derselbe ist –, habe ich ausführlich aufgeschrieben.

👇 Den vollständigen Beitrag gibt es hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/sexualstrafvorwurf-gegen-trainer-oder-lehrer-wenn-aus-naehe-ploetzlich-ein-ermittlungsverfahren-wird-269543.html

Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht trifft Lehrer, Trainer und andere pädagogisch oder sportlich tätige Personen besonders hart. Denn in diesen Konstellationen steht nicht nur eine mögliche strafrechtliche Sanktion im Raum. Meist geht es zugleich um die berufliche Existenz, um den Verlust der Stellun...

𝗨𝗻𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝗱𝗶𝗴 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗦𝗲𝘅𝘂𝗮𝗹𝘀𝘁𝗿𝗮𝗳𝘁𝗮𝘁 𝗯𝗲𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝗱𝗶𝗴𝘁? 𝗗𝗮𝗻𝗻 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗴𝗿öß𝘁𝗲 𝗙𝗲𝗵𝗹𝗲𝗿 𝗼𝗳𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗲𝗿𝘀𝘁𝗲 𝗔𝘂𝘀𝘀𝗮𝗴𝗲.Kaum ein strafrechtlicher ...
02/05/2026

𝗨𝗻𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝗱𝗶𝗴 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗦𝗲𝘅𝘂𝗮𝗹𝘀𝘁𝗿𝗮𝗳𝘁𝗮𝘁 𝗯𝗲𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝗱𝗶𝗴𝘁? 𝗗𝗮𝗻𝗻 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗴𝗿öß𝘁𝗲 𝗙𝗲𝗵𝗹𝗲𝗿 𝗼𝗳𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗲𝗿𝘀𝘁𝗲 𝗔𝘂𝘀𝘀𝗮𝗴𝗲.

Kaum ein strafrechtlicher Vorwurf zerstört so schnell Existenzen wie der Vorwurf einer Sexualstraftat.

Hausdurchsuchung. Vorladung. Ermittlungsverfahren.

Und plötzlich steht nicht nur ein Strafverfahren im Raum, sondern auch der Verlust von Beruf, Ruf und sozialem Umfeld.

Was viele nicht wissen:

🚨 Unschuld schützt nicht vor Ermittlungen.

🚨 Und sie schützt leider auch nicht vor Fehlentscheidungen, wenn Beschuldigte vorschnell reden, sich rechtfertigen oder glauben, sie könnten „das Missverständnis“ selbst aufklären.

Gerade im Sexualstrafrecht geht es häufig um Konstellationen, in denen es keine objektiven Beweise gibt. Dann steht oft Aussage gegen Aussage.

Genau deshalb ist eines entscheidend:

1. Schweigen.

Nicht aus Unsicherheit. Sondern aus Stärke.

2. Sofort Akteneinsicht durch einen Fachanwalt für Strafrecht.

Denn erst die Ermittlungsakte zeigt, was tatsächlich vorgeworfen wird, wie die Belastungsaussage entstanden ist und wo die rechtlichen und tatsächlichen Angriffspunkte liegen.

3. Die Aussage professionell analysieren lassen.



Im Sexualstrafrecht entscheidet häufig nicht Lautstärke, sondern Präzision:

Gibt es Widersprüche?

Hat sich die Aussage im Laufe des Verfahrens verändert?

Gibt es Suggestionseinflüsse?

Bestehen Falschbelastungsmotive?

Reicht die Beweislage überhaupt für eine Anklage?

Ein guter Verteidiger verteidigt nicht nur „gegen den Vorwurf“.

Er arbeitet systematisch heraus, warum Zweifel bestehen müssen.

Denn auch im Sexualstrafrecht gilt:

Nicht der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen.

Der Staat muss die Schuld nachweisen.

Wer unschuldig beschuldigt wird, braucht keine schnellen Erklärungen – sondern eine kluge Verteidigungsstrategie.



Eine Sexualstraftat wird vorgeworfen. Von einer Minute auf die nächste steht die Welt still. Polizei, Staatsanwaltschaft, vielleicht sogar die Öffentlichkeit – plötzlich ist man Beschuldigter. Und das, obwohl man nichts getan hat...

Wenn aus einem Tweet eine Straftat wird: § 241 StGB im digitalen Zeitalter„Du gehörst an die Wand gestellt" – drastische...
21/03/2026

Wenn aus einem Tweet eine Straftat wird: § 241 StGB im digitalen Zeitalter

„Du gehörst an die Wand gestellt" – drastische Meinungsäußerung oder strafbare Bedrohung? Die Grenze ist schmaler, als viele denken.

Der Bedrohungstatbestand hat sich fundamental gewandelt. Was 1871 nur Drohungen mit Verbrechen erfasste, gilt heute auch für Drohungen mit Körperverletzung, sexueller Nötigung oder Sachbeschädigung. Und wer öffentlich droht – etwa auf Facebook, Twitter oder in Kommentarspalten – riskiert bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe.

Die digitale Dimension hat alles verändert: • Eine Drohung erreicht binnen Sekunden Tausende • Sie bleibt dauerhaft abrufbar und wirkt fort • Sh*tstorms ersetzen die Einzeldrohung • Die Anonymität senkt die Hemmschwelle

Aber: Nicht jede drastische Äußerung ist eine Bedrohung. Zwischen zulässiger Kritik und strafbarer Drohung muss sorgfältig unterschieden werden. Genau hier beginnt die Arbeit der Strafverteidigung.

§ 241 StGB ist zum Seismografen gesellschaftlicher Konflikte geworden – und zum Prüfstein dafür, wie eine Rechtsordnung Schutz und Freiheit in Balance hält.

📌 Ausführliche Analyse auf strafrechtblog.de



https://www.strafrechtblog.de/die-bedrohung-im-digitalen-zeitalter-wie-%c2%a7-241-stgb-zur-zentralen-norm-wurde/

Der Tatbestand der Bedrohung gemäß § 241 StGB hat in den vergangenen Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung durchlaufen

27/01/2026

Heute geht’s ab zum Wirtschaftsstrafrecht-Prozess nach Köln

14/12/2025

❓Unwissenheit schützt vor Strafe – oder doch?
Ich bin Benjamin Grunst, Fachanwalt für Strafrecht.
Viele glauben, sie seien nicht strafbar, weil sie nicht wussten, dass ihr Verhalten verboten ist. Im Strafrecht stimmt das nur in extremen Ausnahmefällen. Entscheidend ist der Verbotsirrtum nach § 17 StGB – und der schützt nur, wenn der Irrtum unvermeidbar war.
Ich erkläre, wann Unwissenheit ausnahmsweise helfen kann – und warum das fast nie der Fall ist.

13/12/2025

⚖️ Vorsatz oder Fahrlässigkeit? Das entscheidet über die Freiheit
Ich bin Benjamin Grunst, Fachanwalt für Strafrecht.
Im Strafrecht macht es einen entscheidenden Unterschied, ob jemand vorsätzlich oder nur fahrlässig handelt. Vorsatz bedeutet: Wissen und Wollen – oder zumindest das Inkaufnehmen der Tat. Fahrlässigkeit heißt: Die erforderliche Sorgfalt wird außer Acht gelassen, ohne den Erfolg zu wollen.
Diese Abgrenzung entscheidet oft darüber, ob und wie hart jemand bestraft wird.

12/12/2025

⚠️ Wann wird ein Alltagsgegenstand zur gefährlichen Waffe? (§ 224 StGB)
Ich bin Benjamin Grunst, Fachanwalt für Strafrecht.
Viele denken bei gefährlicher Körperverletzung sofort an Messer oder Schlagstöcke. Doch nach § 224 StGB kann auch ein ganz normaler Alltagsgegenstand als gefährliches Werkzeug gelten. Entscheidend ist nicht, wofür der Gegenstand gedacht ist, sondern wie er im konkreten Fall eingesetzt wird und welches Verletzungspotenzial er hat.
Ich erkläre, wo die Grenze verläuft – und warum das enorme Auswirkungen auf den Strafrahmen haben kann.

10/12/2025

BUSE HERZ GRUNST – Ihre Strafverteidiger bundesweit
Ich bin Benjamin Grunst, Fachanwalt für Strafrecht.
Unsere Kanzlei BUSE HERZ GRUNST verteidigt bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts – mit über 2.000 bearbeiteten Verfahren und mehr als 1.000 positiven Bewertungen.
Wir setzen früh an, vermeiden belastende Hauptverhandlungen und entwickeln gemeinsam als Team die beste Strategie für jeden einzelnen Fall.

09/12/2025

⚖️ Promis im Strafverfahren – die Wahrheit dahinter

Strafverfahren gegen Prominente laufen immer zweigleisig: vor Gericht und in der Öffentlichkeit.
Bevor ein Urteil fällt, steht der Ruf oft schon auf dem Spiel.
Als Fachanwalt für Strafrecht erkläre ich, warum Promi-Verteidigung immer auch Medienstrategie ist – und wie wir unsere Mandanten vor Rufschäden und Vorverurteilungen schützen.

Adresse

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Berlin
12555

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