05/05/2026
Strafverfahren & Karriere: Was wirklich passiert
Neulich wieder so ein Fall, der vieles auf den Punkt bringt.
Ein Mandant, angestellt in einer Bundestagsfraktion. Morgens Hausdurchsuchung, der Arbeitslaptop wird mitgenommen. Die Ermittler wenden sich direkt an die Fraktion, nennen das Delikt beim Namen. Ergebnis: sofortige Freistellung. Später ein Aufhebungsvertrag. Alles noch weit vor einer Schuld feststeht.
Das ist die Realität: Die eigentliche „Strafe“ beginnt oft, bevor ein Gericht überhaupt einen Blick in die Akte geworfen hat.
Viele glauben, man würde die Folgen eher überschätzen. Meine Erfahrung ist das Gegenteil: Sie werden unterschätzt.
Wir vertreten zahlreiche Polizisten und höhere Beamte. Sobald ein Disziplinarverfahren läuft, steht der gesamte Berufsweg auf der Kippe. Da geht es nicht nur um ein Verfahren, sondern darum, ob jemand seinen Job überhaupt behalten darf.
Deshalb denke ich Strafverfahren und Disziplinarverfahren immer gemeinsam. Wer das trennt, verpasst meist den entscheidenden Hebel.
Ein häufiger Irrtum: „Vielleicht merkt es ja keiner.“
Ja, es gibt Konstellationen, in denen der Arbeitgeber nie etwas erfährt – etwa wenn kein direkter Bezug zum Job besteht. Es gibt keine allgemeine Pflicht, den Arbeitgeber über ein laufendes Strafverfahren zu informieren. Wenn nicht zu erwarten ist, dass die Polizei sich ohnehin meldet, kann man Verfahren so führen, dass sie im beruflichen Umfeld unsichtbar bleiben.
Und dann ist da diese Frage, die ich immer wieder höre: „War’s das jetzt mit meinem Berufsleben?“
Meine Antwort: Es kommt darauf an – und zwar sehr konkret.
Solange es keine rechtskräftige Verurteilung gibt, bleibt das Führungszeugnis oft sauber. Das kann eine Chance auf berufliche Neuorientierung sein. Gleichzeitig lohnt es sich, erst einmal die Akte abzuwarten. Nicht wenige Verfahren gehen am Ende deutlich besser aus, als Mandanten in der ersten Schockphase glauben.
Strafverfahren zerstören Karrieren – aber sie tun es nicht immer.
Wichtig ist, dass man früh beginnt, beides im Blick zu haben: das Verfahren und das Berufsleben danach.